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Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab

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Offline Jodi

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Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« am: 20 Februar 2024, 11:06:13 »
Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für die Geltendmachung zivilrechtlicher Zahlungsansprüche wenden Sie sich jedoch bitte an Vertreter der rechtsberatenden Berufe. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder kann zivilrechtliche Ansprüche zwischen Spielern und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen, sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung kann die Behörde ebenfalls nicht durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
(
AöR)
Hansering 15 | 06108 Halle (Saale)
Internet
:
http://www.gluecksspiel-behoerde.de/
www.gluecksspiel-behoerde.de

Vollstreckbarter Titel vom Amtsgericht gegen Anbieter der auf DE Whiteliste steht.

Keine Hilfe durch die Behörde

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #1 am: 20 Februar 2024, 11:20:58 »
einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der Behörde als Drittschuldner, sollte man hinbekommen, wenn man einen Titel erwirkt hat ... die Formulare sind mE selbsterklärend.

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #2 am: 20 Februar 2024, 12:11:16 »
Was die Behörde schreibt ist so auch richtig. Aber man könnte versuchen die Sicherheitsleistung zu pfänden und so der Behörde auch die Unzuverlässigkeit des Anbieters anzeigen, was wiederrum die Lizenz des Anbieters in Gefahr bringt. Ich bin kein Profi sondern das sind nur meine Ideen. Wie weit das möglich ist, muss man probieren. Dein Anwalt kann da sicherlich mehr dazu sagen.

Man könnte so den Anbieter ich würde mal sagen zwar nicht erpressen aber unter Druck setzen zu zahlen.

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #3 am: 20 Februar 2024, 14:50:03 »
Gibt's wirklich noch Anbieter die den gleichen Betreiber haben wie zur illigalen Zeit?

Ich bin ja auch kein Rechtsberater aber ich könnte mir schon vorstellen dass die Kombi Staat und Behörde etwas bewirken kann.
Viele haben eine Dachgesellschaft und unten drunter wird lustig gewechselt um nicht angreifbar zu sein. Aber wie gesagt ich vermute nur ohne Wissen zu haben.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #4 am: 20 Februar 2024, 15:59:29 »
die GGL hatte doch selbst mal gesagt, dass man in zukunft schauen müsse, inwieweit solche ignorierten titel die zuverlässigkeit eines lizensierten anbieters beeinträchtigen würden. wenn sich jetzt tatsächlich anbieter auf der whitelist genau so ohne konsequenzen an bill55 aufhängen, dann ist das ein absolutes armutszeugnis für diese lizenz.
was hast du denn geschrieben? und ist es immer noch der exakt selbe betreiber, der nun lizensiert ist?

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Offline Jodi

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #5 am: 20 Februar 2024, 16:15:54 »
die GGL hatte doch selbst mal gesagt, dass man in zukunft schauen müsse, inwieweit solche ignorierten titel die zuverlässigkeit eines lizensierten anbieters beeinträchtigen würden. wenn sich jetzt tatsächlich anbieter auf der whitelist genau so ohne konsequenzen an bill55 aufhängen, dann ist das ein absolutes armutszeugnis für diese lizenz.
was hast du denn geschrieben? und ist es immer noch der exakt selbe betreiber, der nun lizensiert ist?

Genau deswegen hatte ich die GGL auch kontaktiert. Mal schauen ob das das letzte Wort von denen ist

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #6 am: 20 Februar 2024, 21:19:17 »
Hier ein Artikel aus der FAZ.
Die GGL und das Verfahren am BGH kommen darin vor.
Der Artikel kostet Geld. Ich weiß nicht wie ich hier Dateien einfügen kann, sonst würde ich ihn einstellen.



https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vor-bgh-urteil-onlinegluecksspielanbieter-druecken-sich-um-deutsches-recht-19533142.html

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #7 am: 21 Februar 2024, 15:50:11 »
Hier ein Artikel aus der FAZ.


gib doch inhaltlich wieder, was da drin steht oder kopier die interessanten teile einfach rein

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #8 am: 21 Februar 2024, 16:43:12 »
Gute Idee! Das kann aber Probleme mit dem Urheberrecht geben. Daher bitte nichts Kopiertes hier einstellen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0


Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #10 am: 21 Februar 2024, 17:55:23 »
Zunächst mal gehts darum, was die GGL tut.
Die Anbieter reichen Anträge für sich selbst und jedes Spiel ein, das sie anbieten wollen.

Jedes Spiel muss einzeln auf deutsches Recht geprüft werden. Grafik, Funktion, Auszahlungsquote.

Jeder Anbieter muss jedes einzelne Spiel einreichen.
Selbst wenn ein anderer Anbieter das Spiel schon mal  zur Prüfung eingereicht hat und es auf seiner Seite anbieten darf.

——————————

Dann kritisiert Rightnow die Lizenzierung von Reel Germany und fordert deren Widerrufung.

Reel Germany ist ein Tochterunternehmen von Rational Resources.
Diese wiederum hat mit TSG Interactive Gaming ein weiteres Tochterunternehmen.

Die TSG Interactive Gaming ist für die bekannte Poker Plattform mit dem roten Pik verantwortlich.

So eine Verbindung erlaubt die GGL eigentlich nicht.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass TSG Interactive Gaming bis Sommer 2023 illegales Glücksspiel anbot und schon mehrfach zur Rückzahlung verurteilt wurde.
Die Rückzahlungen aber aufgrund von Bill 55 ausblieben.

Im Sommer wird ein Urteil vom EuGH erwartet, da durch Bill55 die Anerkennung von Urteilen innerhalb der EU infrage gestellt wird.


Die GGL schreibt, das solche Anträge wie von Rightnow eher selten vorkommen und ein Entzug der Lizenz auf Anfrage von Dritten nicht vorgesehen ist.

Die GGL vergab die Lizenz für Reel Germany, obwohl die Verbindung zur TSG Interactive Gaming bekannt war. 

Allerdings betont die GGL, dass eine erneute Prüfung nicht ausgeschlossen ist und Lizenzen entzogen werden können.
Die GGL verweist stolz auf die Firma aus Köln, bei der es letztes Jahr eine Razzia wegen Steuerhinterziehung gab.
Diese Firma ist mittlerweile insolvent und wurde verkauft.


Weiter möchte sich die GGL nicht zu Reel Germany äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Bla bla.


Reel Germany darf weiterhin Automaten Spiele anbieten.



————————————


Mit Hinblick auf die Verhandlung vor dem BGH im März rechnet Rightnow nicht damit, dass sich bei der GGL irgendwas ändert.

Bei der Verhandlung am BGH geht es gegen den Anbieter „von“ Oli Kahn.

Die GGL betont, dass sie bei zivilrechtlichen Ansprüchen keine Handhabe hat.

Rightnow fordert die GGL auf, Lizenzentzug als Sanktionsmaßnahme zu nutzen, wenn Gerichtsurteile ignoriert werden.

Von 79 Anbietern die auf der Whitelist stehen, haben 61 ihren Sitz auf Malta.

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #11 am: 21 Februar 2024, 17:58:59 »
Ja, genau.
Der Anwalt geht auf den Artikel von der FAZ ein.

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Offline Jodi

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #12 am: 26 Februar 2024, 14:36:43 »
Update:

um eine Prüfung des Sachverhaltes zu ermöglichen, bitten wir um Übersendung des Ihnen vorliegenden Vollstreckungstitels (nicht im Original!), Ihrer daraufhin erfolgten Zahlungsaufforderungen (sowie ggf. der Rückmeldungen des Veranstalters) und der Nachweise über die bereits gescheiterten Vollstreckungsversuche.

Bitte beachten Sie, dass wir zu laufenden Verwaltungsverfahren keine Auskunft erteilen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder



Die ersten beiden Dinge sind kein Problem aber Nachweis über erfolglose Vollstreckungsversuche könnte schwierig werden

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #13 am: 26 Februar 2024, 17:15:13 »
wozu brauchen die nachweise über erfolglose vollstreckungen? der anbieter ist rechtskräftig verurteilt worden und ignoriert einen titel. das reicht doch, um zu erkennen, dass so etwas nichts in der white-list verloren hat und gehört unverzüglich massiv sanktioniert und anschließend vom markt entfernt, sollte das keine früchte tragen. wenn ich sehe, was andere glücksspiel-behörden (NL, UK etc.) für strafgelder in 8-stelligen millionenbeträgen verhängen und was die GGL macht...hier war mal die rede von 50,00€ (fünfzig) euro bußgeld gegen einen anbieter. da wird mir schlecht...

schreib denen, dass eine vollstreckung wegen bill 55 in dem korruptionsstaat malta aktuell ausgeschlossen ist. sollten die vielleicht schon mal was von gehört haben...

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Offline Jodi

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #14 am: 26 Februar 2024, 17:44:21 »
Hab den jetzht soweit alles geschickt. Mal schauen

 

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