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Vergleich von 20% angeboten bekommen

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Vergleich von 20% angeboten bekommen
« am: 26 Februar 2024, 20:17:54 »
Hallo,

ich bin bereits mehrere Jahre Spielfrei und aktuell läuft ein Prozess gegen einen der großen online Casinos der auf Malta sitzt.
Mein Anwalt und die Anwalt der Gegenseite wurden zu einem Termin beim Amtsgericht eingeladen.
Die Gegenseite hat über deren Anwälte jetzt einen Vergleich in Höhe von 20% angeboten was mir als wenig erscheint.
Der Anwalt rät dazu dass ich den Vergleich annehme. Dies begründet wurde mit der Tatsache dass sich die Rechtslage geändert hätte und dass jetzt auch das Europäische Gerichtshof was zu sagen hat.
Erst in ein paar Jahren soll die Rechtslage definitv geklärt sein (sprich: noch länger auf gerichtliches Urteil und eventuell Geld warten).
Der Prozess wird mit Prozesskostenhilfe vom Staat finanziert und das Risiko dass ich bei höheren Instanzen verliere schliesst damit auch ein dass man die Rechtskosten der Gegenseite bezahlen muss was mich etwas abschreckt.

Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Würde mich generell über Feedback freuen!
« Letzte Änderung: 26 Februar 2024, 20:24:29 von rapunzel12 »

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #1 am: 26 Februar 2024, 23:28:14 »
Ich kann dir keine Erfahrungsberichte sagen aber man darf auch nicht vergessen. Die Anwälte verdienen nochmal an dem Vergleich. Was auch komisch anhört. Die Anwälte machen doch „Werbung“ das die Zinsen weiter laufen, der EuGH schon 2010 sich geäußert hat, der Fall Fake ist und dann sollst du den Vergleich annehmen.

Ich an deiner Stelle würde es von der Abhängigkeit machen, wer deine Rechtsanwälte in der 2. Instanz bezahlt? Wie das LG und OLG in dem Bezirk schon entschieden hat. 3 OLG‘s haben schon die Aussetzung abgelehnt. Und ganz wichtig wie das Casino aufgestellt ist! Ob sie ihr Namen ändern und so. Juristisch gesehen kann man nicht verlieren! Was soll schon passieren? Im Gegenteil du kannst nur gewinnen!

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #2 am: 26 Februar 2024, 23:40:22 »
Beim Amtsgericht? Dann ist der Streitwert nicht höher als 5000.
20% hört sich dann arg wenig an.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #3 am: 27 Februar 2024, 11:13:29 »
Ich kann dir keine Erfahrungsberichte sagen aber man darf auch nicht vergessen. Die Anwälte verdienen nochmal an dem Vergleich. Was auch komisch anhört. Die Anwälte machen doch „Werbung“ das die Zinsen weiter laufen, der EuGH schon 2010 sich geäußert hat, der Fall Fake ist und dann sollst du den Vergleich annehmen.

Ich an deiner Stelle würde es von der Abhängigkeit machen, wer deine Rechtsanwälte in der 2. Instanz bezahlt? Wie das LG und OLG in dem Bezirk schon entschieden hat. 3 OLG‘s haben schon die Aussetzung abgelehnt. Und ganz wichtig wie das Casino aufgestellt ist! Ob sie ihr Namen ändern und so. Juristisch gesehen kann man nicht verlieren! Was soll schon passieren? Im Gegenteil du kannst nur gewinnen!
Wenn mein Anwalt mir rät den Vergleich anzunehmen obwohl er damit weniger verdient dann denk ich mir dass der Rat gut ist? Mir wurde während des Prozesses immer wieder gesagt dass die Erfolgsaussichten gut sind - und nach dem ersten Vergleichsangebot der Gegenseite soll ich das so annehmen?
Ich würde für die weiteren Instanzen nochmal Prozesskostenhilfe beantragen.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #4 am: 27 Februar 2024, 12:24:20 »
der Amwalt verdient üblicherweise eine 1,3 Verfahrensgebühr, eine 1,2 Terminsgebühr.
Bei einem Vergleich kassiert der Anwalt nochmal eine 1,0 Einigungsgebühr.
Das heißt, bei einem Vergleich verdient der Anwalt nochmal 25/30% mehr.

Daher sind Anwälte oft sehr vergleichsbereits Auch bei einem  20% Vergleich kassiert der Anwalt genauso, als würde er
einen 90% Vergleich abschließen.

Bei PKH wirst du in aller Regelmäßigkeit vom Staat aufgefordert, deine Bedürftigkeit nachzuweisen. Das darf der Staat 4 Jahre lang und macht es
regelmäßig. Das heißt, immer vollständiges Ausziehen und der Hinweis, dass sich nichts geändert hat, reicht nicht.


Insofern sind die angebotenen 20% extrem lächerlich.
Würde ich nur annehmen, wenn das ein kleiner 0815-Laden ist, wenn ein Global-Player mit Bundesliga-Vereinen als Hauptsponsor, würde ich das sein lassen.

aber dein Verfahren, dein Ding.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #5 am: 27 Februar 2024, 12:48:39 »
20%? Bei 1000 Euro gibt es dann 200 Euro zurück. Bei 2000 Euro gibt es 400 Euro. Und die Prozesskosten darfst du auch noch bezahlen, wenn das nicht abgeklärt ist.

Ich frage mich ganz ehrlich, warum hast du überhaupt geklagt und aufwändig PKH beantragt? Du hättest das Geld doch abschreiben können. Bist du auf das Kleingeld angewiesen?

Du hast auch meiner Meinung nach einen komischen Anwalt. Am Ende musst du glücklich sein mit der Entscheidung.

Auf Malta ist es wie bei den anderen die hier Prozesse führen. Man weiß halt nicht wo es hingeht. Ob überhaupt Geld fließt. Dein Anwalt hätte dich direkt aufklären müssen, dass auch die Kosten der Gegenseite bei Verlieren zu zahlen sind. Was ist das für ein Anwalt, wenn du dem noch nicht mal deine Fragen stellen kannst oder er dich vernünftig berät....
« Letzte Änderung: 27 Februar 2024, 12:50:41 von pkrnet »

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #6 am: 27 Februar 2024, 13:25:56 »
Rapunzel, irgendwas stimmt an dem Fall nicht. Kein Mensch macht eine Riesenwelle wegen 5000 € (maximal!!). natürlich ist das ne Menge Kohle aber die Fragen hier deuten darauf hin, dass irgendwelche Angaben nicht ganz korrekt sind. Da passt was nicht.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #7 am: 27 Februar 2024, 13:54:25 »
die Online Casinos machen auch für weniger als 5000 Euro eine Riesenwelle. Der Textbaustein (Klageerwiderung) ist immer gleich, egal ob 5 Euro oder 500.000 Euro.
Die verschenken keinen Cent.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #8 am: 27 Februar 2024, 18:12:19 »

Ich würde für die weiteren Instanzen nochmal Prozesskostenhilfe beantragen.

Also 20% bei einer Klagesumme von unter 5.000,00 € erscheint mir auch nicht so optimal, zumal die Rückzahlung der Kostenhilfe für die nächsten 4 Jahre droht, sollte es dir finanziell besser gehen. Dann bleibt von dem geringen Betrag am Ende nicht wirklich viel übrig. Aber gut, das musst du am Ende entscheiden. Verstehen kann ich es auch, wenn du das Kapitel einfach nur noch abschließen willst. Vielleicht als Entscheidungshilfe, welche du unbedingt mit deinem/ einem Anwalt aber nochmals absprechen solltest:

Geht die Klage verloren und ist dir dann das Risiko der Berufung bei Prozesskostenhilfe zu hoch , dann kannst du auch vor der Berufung durch das Landgericht die Erfolgschancen checken lassen. Dabei muss dein Anwalt den Kostenhilfe-Antrag stellen und Bezug auf das verlorene Amtsgerichtsverfahren nehmen. Dann prüft das Landgericht vorab, wie deine Erfolgschancen sind und diskutiert das auch durch. Sieht es keine Chance, wird das Berufungsverfahren nicht eingeleitet, du hast dann keine weitergehenden Kosten. Sieht das Landgericht gute Chancen, bekommst du die Kostenhilfe und erst dann geht es "offiziell" in die Berufung. Dabei hast du dann schonmal eine erste Einschätzung des Gerichts. Mit einem zusätzlichen rückwirkenden Kniff deines Anwalts werden dann alle inzwischen abgelaufenen Berufungsfristen wieder neu gestartet.

Das machen viele Anwälte nur sehr ungern, da sie bei einem solche Vorgehen nicht wirklich viel verdienen. Aber sprich es mal mit deinem Anwalt durch, bevor du einen Vergleich annimmst, den du nicht möchtest. Ich hab diese Variante mal vor etlichen Jahren bei einem teuren Streit um einen Autokauf so gemacht. Aber wie gesagt, unbedingt das mit einem Anwalt durchsprechen.

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #9 am: 27 Februar 2024, 18:21:14 »

Ich würde für die weiteren Instanzen nochmal Prozesskostenhilfe beantragen.

Also 20% bei einer Klagesumme von unter 5.000,00 € erscheint mir auch nicht so optimal, zumal die Rückzahlung der Kostenhilfe für die nächsten 4 Jahre droht, sollte es dir finanziell besser gehen. Dann bleibt von dem geringen Betrag am Ende nicht wirklich viel übrig. Aber gut, das musst du am Ende entscheiden. Verstehen kann ich es auch, wenn du das Kapitel einfach nur noch abschließen willst. Vielleicht als Entscheidungshilfe, welche du unbedingt mit deinem/ einem Anwalt aber nochmals absprechen solltest:

Geht die Klage verloren und ist dir dann das Risiko der Berufung bei Prozesskostenhilfe zu hoch , dann kannst du auch vor der Berufung durch das Landgericht die Erfolgschancen checken lassen. Dabei muss dein Anwalt den Kostenhilfe-Antrag stellen und Bezug auf das verlorene Amtsgerichtsverfahren nehmen. Dann prüft das Landgericht vorab, wie deine Erfolgschancen sind und diskutiert das auch durch. Sieht es keine Chance, wird das Berufungsverfahren nicht eingeleitet, du hast dann keine weitergehenden Kosten. Sieht das Landgericht gute Chancen, bekommst du die Kostenhilfe und erst dann geht es "offiziell" in die Berufung. Dabei hast du dann schonmal eine erste Einschätzung des Gerichts. Mit einem zusätzlichen rückwirkenden Kniff deines Anwalts werden dann alle inzwischen abgelaufenen Berufungsfristen wieder neu gestartet.

Das machen viele Anwälte nur sehr ungern, da sie bei einem solche Vorgehen nicht wirklich viel verdienen. Aber sprich es mal mit deinem Anwalt durch, bevor du einen Vergleich annimmst, den du nicht möchtest. Ich hab diese Variante mal vor etlichen Jahren bei einem teuren Streit um einen Autokauf so gemacht. Aber wie gesagt, unbedingt das mit einem Anwalt durchsprechen.

Die Anwälte müssen es sagen das sie ein Erfolg nicht versprechen können! Hört endlich auf das man ein Verfahren verlieren kann! Grundsätzlich kann man kein Verfahren mit einem guten Anwalt verlieren!

Es geht nur darum wann man welches Geld bekommt! Und wie gut die Gegenseite aufgestellt ist!!!! Mit einem Grundsatzurteil ist das Ding eh durch. Die Anbieter versuchen jetzt mit einem Vergleich „zu sparen“!

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #10 am: 27 Februar 2024, 18:32:49 »
Selbstverständlich kann man ein Verfahren verlieren. Das Risiko besteht immer und ja, auch im Rahmen der Glücksspielklagen.
Der Gewinn eines Rückzahlungsprozesses sollte als Bonus gesehen werden. Darauf nun zu setzen und auf einen 100%-igen Verfahrenssieg und 100%-ige Rückzahlung zu hoffen ist zwar schön und gut, geht aber an der Realität vorbei.

Und nochmal für Dich: nein, ich sage nicht, dass Verfahren sämtlichst verloren gehen. Ich sage nur, dass Verfahren nicht sämtlichst gewonnen werden ;-) Wäre die Garantie 100% wurde wohl auch niemand einen Prozessfinanzierer nutzen ;-)

Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #11 am: 27 Februar 2024, 18:53:31 »
Sinnlos mit dir zu kommunizieren :)!

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Offline Hans1

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Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #12 am: 27 Februar 2024, 19:26:11 »
dein anwalt bekäme in diesem falle bei einem vergleich deutlich mehr, als du. wie bereits gesagt wurde: ob der vergleich 10% oder 90% beträgt, macht für ihn finanziell keinen unterschied. und er ist den fall los und hat keine arbeit mehr damit. ich selber würde das nicht annehmen. 20 % sind ein schlechter bzw. frecher witz.

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Offline Rubbel

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Re: Vergleich von 20% angeboten bekommen
« Antwort #13 am: 27 Februar 2024, 19:41:12 »
20 % wären wirklich ne Beleidigung.
Das ist in etwa so wie in Hamburg mit geklauten Rädern:
https://www.youtube.com/watch?v=k4hVzNiU2VY
--Meist ist Geist geil--

 

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