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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #435 am: 13 April 2024, 18:04:21 »
Die PKF oder Kanzleien haben ja meist eine Auswahl von OCs, die die übernehmen. Da werden die wohl schon Erfahrung haben.
Bei mir sind es die wohl zwei bekanntesten in Deutschland mit deutscher Lizenz. Klageschriften sind raus. Bin gespannt, was das wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #436 am: 13 April 2024, 18:20:21 »
Ich stimme  dir Kläger 2021 da vollkommen zu und das hat auch mein Anwalt gesagt. Der Markt ist denen viel zu wichtig. Das es jedoch mal Vergleiche gibt dann wieder nicht und das sogar teilweise bei dem gleichen Anbieter völlig unterschiedlich ist halt auch Taktik

Re: BGH Urteil
« Antwort #437 am: 13 April 2024, 19:24:18 »
Festzuhalten bleibt auf jeden Fall wir hatten hier 3 Prozesse letzte Woche bei Anbietern mit Lizenz und keiner hat auch nach dem Hinweisbeschluss einen Vergleich angeboten.

Es wird so auf Anbieter Seite getan, ob hier nichts passiert wäre.

Die Richter am Lg sehen das wohl oder natürlich anders.

Re: BGH Urteil
« Antwort #438 am: 13 April 2024, 19:46:15 »
Naja die werden sich auch erstmal ordnen müssen und vermutlich auch untereinander absprechen etc wie sie jetzt weiter verfahren wollen … Es ging allgemein vor dem BGH Thema , wo dies erstmal auftauchte , zurück in Sachen Vergleiche … sagte mein Anwalt

Re: BGH Urteil
« Antwort #439 am: 13 April 2024, 20:19:28 »
Die Auskunft von CRS2024 habe ich auch erhalten. Keine oder im unteren zweistelligen Bereich obwohl die Zeit davor ordentlich verglichen wurde. Wobei viel und wenig Ansichtssache ist. Dass der Anbieter 90 Prozent nicht will ist klar da kann ich auch weiterhin verweigern. Muss jeder selber wissen.
Aber die Aussage es fließt kein Geld im allgemeinen ist falsch. Die mit regulärer Lizenz sicher eher als no names. Die roten sind bislang anscheinend die schlimmsten gewesen.
Bei den anderen kann man natürlich auch Pech haben. Aber Fakt ist dass bei so vielen Klagen und wenigen Urteilen meistens verglichen wird. Mit PKF wird auch keiner groß hier Zahlen präsentieren da einfach Verschwiegenheit erklärt wird. Sagst du was und die kommen dahinter geht's dir an die Wäsche.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #440 am: 13 April 2024, 20:27:29 »
Schon komisch bei fällen wo die Verjährung keine Rolle spielt weil in der Zeit ist auch nicht verglichen wurden.

Mal gespannt was bei der Berufung da abgegeben wird von der Gegenseite. Die Verjährung kann es ja nicht sein!

Re: BGH Urteil
« Antwort #441 am: 13 April 2024, 20:36:06 »
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70

Re: BGH Urteil
« Antwort #442 am: 13 April 2024, 20:44:18 »
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70

können sie ja mal versuchen. Sie haben die Chance auf einem Vergleich in der Güteverhandlung. Diesen lehnen sie ja ab. Nach einem Urteil brauchen sie bei mir nicht mehr mit einem Vergleich ankommen. Ich ziehe durch und wenn ich irgendwann nach Karlsruhe fahren muss...
« Letzte Änderung: 13 April 2024, 20:50:42 von Speedy »

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #443 am: 13 April 2024, 21:16:43 »
Bevor sie am LG zahlen würden sie die Fälle danach beim OLG zahlen! Die investieren lieber in die Länge und vertagen die Zahlung auf später!!! Macht auch absolut Sinn.

Erwartet keine Zahlung beim LG!

Re: BGH Urteil
« Antwort #444 am: 13 April 2024, 21:30:19 »
Das große T kommt wieder mit 60-70% um die Ecke und einer Verschwiegenheitspflicht die man unterzeichnen muss, sonst droht eine 2k Strafe, so lächerlich diese Geier, vor allem die gleiche Kanzlei, die woanders auch öfter verloren hat vertritt diese Firma

Re: BGH Urteil
« Antwort #445 am: 14 April 2024, 20:13:07 »
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange
« Letzte Änderung: 14 April 2024, 20:19:27 von Balou2024 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #446 am: 14 April 2024, 20:19:04 »
Das OLG kann im Urteil bestimmen keine Revision mehr zum BGH eingelegt werden darf.

Auch das stört die Anbieter nicht und sie legen Nichtzulassung Beschwerde ein und es vergehen nochmal ca 1-1,5 Jahre.

Re: BGH Urteil
« Antwort #447 am: 14 April 2024, 20:48:51 »
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

2 Monate für die Begründung. Zudem kann das Revisionsgericht die Beschwerde ablehnen, womit das Urteil dann rechtskräftig wird.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #448 am: 14 April 2024, 21:13:48 »
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #449 am: 14 April 2024, 21:51:15 »
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.

Die OLG‘s können auch vorab einen Hinweisbeschluss einstimmig rausgeben. Warum sollte man erst eine Verhandlung ansetzen?

 

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