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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #465 am: 15 April 2024, 12:51:55 »
Ja ok die übliche prozentquote ich dachte schon ^^

Naja ggf kommt mal ein Fall zum BGH bezüglich Verjährung genau und selbst wenn der abgesagt wird , denke ich würde der BGH da sein Hinweis Beschluss erweitern bzw einen neuen fassen um auch da Ruhe reinzubringen

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #466 am: 15 April 2024, 13:07:30 »
Zitat
Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt .

Bei einem Vergleich handeln die Parteien die Modalitäten aus! Das kann bedeuten, dass die bisherigen Kosten vom Kläger oder Angeklagten, aber auch eventuell (prozentual) geteilt werden. Man kann also nicht pauschal davon ausgehen, dass die Gegenseite die Kosten trägt, weil das "oft" vorkommt.
Also ... bei einem Vergleichsangebot sofort wegen der Zinsen und der Kostenübernahme nachhaken.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #467 am: 15 April 2024, 13:09:42 »
…. Und die Spende an den FAGS nicht vergessen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: BGH Urteil
« Antwort #468 am: 15 April 2024, 13:17:37 »
Ja OLLI das wollte ich damit übermitteln dass es da auf Details ankommt … 😉👍

Re: BGH Urteil
« Antwort #469 am: 15 April 2024, 13:28:38 »
Wenn es denn dazu kommt werde ich dran denken 😉

Re: BGH Urteil
« Antwort #470 am: 15 April 2024, 13:31:37 »
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38
Zumindest dann, wenn die MwSt nicht hinzukommt. Sofern die MwSt ausweislich des PKF-Vertrags noch auf die vereinbarte Grundbeteiligung von 38 % obendrauf gepackt wird, ist man schon sehr nah an einer 50 : 50 Teilung.  ;)
Wenn dem dann tatsächlich so ist und die MwSt zusätzlich oben drauf kommt, dann wäre bei einer Vergleichsquote von 50% der Gesamtforderung am Ende nur ein "Reinertrag" von gut 25% gegeben. Das sollte jeder mal durchrechnen, bevor auf große Summen spekuliert wird  ;) Gerade in solchen Fällen kann die Prozessfinanzierung schon mal ein Flopp werden....

Re: BGH Urteil
« Antwort #471 am: 15 April 2024, 13:40:18 »
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Zwar würde auch ich erstmal davon ausgehen, dass der Termin abgesagt wird. Allerdings wäre mein Gedanke, wenn ich auf der Gegenseite Beklagter wäre, ob es nicht gerade doch sinnvoll ist, den Termin durchzuziehen.

Klar ist, dass der Hinweisbeschluss in der Welt ist. Gehe ich nicht in die Verhandlung, bleibt dieser erst einmal komplett unwidersprochen.

Allerdings kann ich in einer mündlichen Verhandlung abklopfen, welche Punkte der BGH wenigstens für diskussionswürdig hält und ob nicht auch der BGH für einzelne Punkte sich auf eine weitergehende und vertiefende rechtliche Diskussion einlassen würde. Wenn es dann solche Punkte gibt und diese möglicherweise auch in einem Urteil angesprochen werden, dann könnte ich als Anbieter bei künftigen Fällen mich genau auf diese Punkte verstärkt konzentrieren.

Sollte es solche Punkte jedoch nicht geben, dann gibt es ein Urteil, dass weitestgehend identisch mit dem Hinweisbeschluss ist. Der beklagte Anbieter ist mit einem solchen Urteil also nicht schlechter gestellt, als er es jetzt schon mit dem Hinweisbeschluss ist. Oder anders gefragt: was hat der Anbieter denn zu verlieren, wenn er die Verhandlung durchzieht? Im Grunde genommen nichts.

Re: BGH Urteil
« Antwort #472 am: 15 April 2024, 13:46:20 »
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt

Re: BGH Urteil
« Antwort #473 am: 15 April 2024, 13:59:13 »
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt

Wäre für mich Interessant. Wo hast du die Info her?

Re: BGH Urteil
« Antwort #474 am: 15 April 2024, 14:17:03 »
Ja die Info BALOU2024 wäre auch für mich interessant welche Kanzlei bzw PKF das anbietet … hatte immer mal gegoogelt aber nicht soviel gefunden und dort kann Verjährung auch Thema werden bei 3 Jahren


Bzgl des PKF habe ich auch extra drauf geachtet das der Prozentsatz inklusive Mehrwertsteuer ist weil dies sonst ordentlich ins Gewicht schlägt … gibt schon viele Details …

Naja der jetzige Anbieter zu dem der Hinweis Beschluss sozusagen erlassen wurde ist ja ein kleiner Player damals gewesen würde ich behaupten und hat daher ggf auch weniger zu verlieren als die anderen …

Re: BGH Urteil
« Antwort #475 am: 15 April 2024, 14:24:00 »
Die auf die Kosten entfallende Umsatzsteuer zahlt der Finanzierer nur für den Fall, dass
der Anspruchsinhaber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #476 am: 15 April 2024, 14:25:01 »
Keine genaue Ahnung. Aber wenn ich das richtig durchschaue, würde das der PKF übernehmen. Korrekt? Naja, erst mal müsste ohnehin ein Vergleich oder sonstiges erzielt werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #477 am: 15 April 2024, 14:31:29 »
Faires Leben ABC

Re: BGH Urteil
« Antwort #478 am: 15 April 2024, 15:11:45 »
Bezüglich Hinweisbeschluss.

Das OLG Köln hatte damals einen Hinweisbeschluss erlassen das das Gericjt die damalige Klage plant abzulehnen und für den Anbieter entschieden wollte.

Nach Vortrag hat das Gericht damals seine Auffassung geändert und für den Kläger entschieden.

Ich denke das der BGH eine andere Hausnummer ist aber nur das es auch möglich ist nach einem negativen Hinweis recht zu bekommen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #479 am: 15 April 2024, 15:37:10 »
Und bzgl der 1000 Limit Verstöße ? Wer nimmt das an ? Gerne auch privat

 

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