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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #495 am: 16 April 2024, 06:02:14 »
Das ist keine gute Art. Ich habe noch kein rechtskräftigeres Urteil aber hörte das tipixo wenn ein solches dann wirklich da ist eigentlich auch zahlt und von daher Verwundert ….

Re: BGH Urteil
« Antwort #496 am: 16 April 2024, 07:44:42 »
Ich glaube nicht, dass der Anbieter in deinem Fall nach rechtskräftiger Entscheidung nicht zahlen will, sondern vielleicht nicht (sofort) zahlen kann.
Es geht um so viel Rückforderung. Da kommen schnell Summen jenseits 25-50 Mio€ zusammen. Hinzu kommt, dass für dass aktive Geschäft (Auszahlungsanforderungen durch die eigenen Kunden) Gelder zur Verfügung stehen müssen. Ein weiterer Aspekt ist wahrscheinlich auch die seinerzeit abgeführte Wett- bzw. Umsatzsteuer. Die Anbieter müssen dies aktuell auch abstimmen, inwieweit dass ruckforderbar ist oder nicht. Das braucht alles Zeit. Die großen Big Player der Branche kann man auch nicht mit z.B Volkswagen oder Mercedes im Dieselskandal vergleichen. Diese Firmen sind Weltkonzerne und fahren jährlich 2-Stellige Milliardengewinne ein. Da kann man vielleicht schneller Schadensforderungen ausbezahlen.

Es ist denke ich auf der einen Seite nachzuvollziehen, dass der Anbieter Gelder nicht an jeden und sofort auszahlen kann. Manche Gelder müssen erst freigegeben werden, oder hin und her überwiesen werden. Letztendlich wird schon gezahlt werden, Vorallem bei den Big Playern der Branche. Also nicht verrückt machen.
« Letzte Änderung: 16 April 2024, 07:50:37 von Kläger2021 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #497 am: 16 April 2024, 08:16:01 »
Ich sag mal so. Während ich diesen Post schreibe haben die den Streitwert schon wieder reingeholt, garantiert. Deswegen glaube ich nicht, dass sie Probleme haben das zu zahlen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #498 am: 16 April 2024, 08:16:34 »
Mein PKF prüft heute ob wir meine Klage mit der 1.000 € Grenze einreichen. Habt ihr einen ähnlichen Fall? Beträge vor Lizenzerteilung verloren und nach Lizenzerteilung mehr als monatlich 1000€?

Re: BGH Urteil
« Antwort #499 am: 16 April 2024, 08:24:12 »
Ja der liegt auch schon beim LG :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #500 am: 16 April 2024, 08:26:46 »
Ja der liegt auch schon beim LG :)

ahh, super. Bei mir hieß es bis jetzt immer, dass da noch nicht viele Urteile vorliegen. Habe meinem PKF nun den Hinweis mit dem BGH gegeben. Wenn man nicht fragt, dann tut sich nicht viel. Verstehe ich aber auch, die haben genug zu tun ^^

Re: BGH Urteil
« Antwort #501 am: 16 April 2024, 08:38:46 »
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX

Re: BGH Urteil
« Antwort #502 am: 16 April 2024, 08:40:47 »
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137212&pos=26&anz=1331

I ZR 88/23

Re: BGH Urteil
« Antwort #503 am: 16 April 2024, 08:51:55 »
Jetzt von mir auch eine persönliche Frage an die Wissenden. Von welcher Mehrwertsteuer wird hier geredet? Ich glaube das verstehe nicht nur ich nicht.
Einzahlung minus Auszahlung sind wegen mir 10000 Euro Minus. Wie kommt hier dann die Mehrwertsteuer ins Spiel?


Scheinbar will keiner eine Antwort geben oder weiß es selber nicht aber quatscht einfach mal los von Mehrwertsteuer usw. Hab das Gefühl machmal wird einfach drauf los geschrieben ..

Hi Papajoe, mal in deinen PKF Vertrag geschaut wenn du einen hast? PKF Vertrag öffnen > Strg F drücken und einfach mal Steuer eingeben. Evtl steht da was drin über die Umsatzsteuer. Details aus seinem PKF Vertrag darf wohl niemand Preisgeben bzw. nur mit Zustimming des PKFs

Re: BGH Urteil
« Antwort #504 am: 16 April 2024, 08:56:28 »
Bezüglich der MwSt: Ich bin kein Fachmann, aber sollten wir Geld zurückbekommen, muss das nicht versteuert werden. Unsere Wette bestand aus 95 % Wetteinsatz und 5 % MwSt., die das OC weitergibt. Sollte das rückabgewickelt werden, bekommen wir 100 % zurück und das OC kann die 5 % auch wieder geltend machen (ist mir ziemlich egal). Zumindest der Einsatz ist normal versteuertes Geld (Lohn, was auch immer) und wird bei einem Chargeback nicht versteuert.

Re: BGH Urteil
« Antwort #505 am: 16 April 2024, 09:23:07 »
Also die 5 Prozent waren ja keine Mehrwertstsuer sondern eine Wettsteuer , die von den Anbietern dann  abgeführt wurde . Ob und wie die das wiederbekommen ist dann auch zu klären, richtig . Das sollte uns egal sein

Für uns private Verbraucher zählen die Einzahlungen abzgl. Auszahlungen.

Mit der Mehrwertsteuer war ja der jeweilige PKF gemeint der aufgrund der Tätigkeit unsatzsteuerpflichtig ist ( umsatzsteuerfreiheit dafür gibt’s meiner Meinung nach nicht ).

Für uns heißt es dann wenn zum Beispiel 100.000 Euro kommen in der Satz den der PKF bekommt 40 Prozent ..

Inklusive MwSt: er bekommt 40.000 und rechnet daraus die Mehrwertsteuer ab und führt sie ab

Zzgl. MwSt: er bekommt 40.000 plus 19 Prozent als sein Anteil ( heißt du hast weniger ) und er hat dann 40.000 rein Ertrag und für die zusätzliche Summe als MwSt ab

So denke ich ist es aber ohne Garantie 😉

Re: BGH Urteil
« Antwort #506 am: 16 April 2024, 09:51:30 »
Wir driften hier wieder ab, aber zu dem Thema noch meine 50 Cent.

Das mit der Wettsteuer ist richtig. Aber auch hier kann man sagen, dass die nach Urteil nicht angefallen ist und damit auch dem OC rückwirkend zusteht.

Privatpersonen haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Die PKF und Kanzleien müssen ihren Umsatz wie jeder Gewerbetreibende am Ende des Jahres verrechnen.

Hier geht es wahrscheinlich um gewerbliche Spieler. Wenn man professionell spielt, muss man auch Umsatzsteuer zahlen, weil du z.B. auch Aufwände geltend machen kannst. Internet, Laptop, Arbeitszimmer etc etc. Das wird für 99 % der Leute nicht zutreffen.


Grüße

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #507 am: 16 April 2024, 09:54:20 »
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: BGH Urteil
« Antwort #508 am: 16 April 2024, 10:07:37 »
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona

Hallo Ilona, ich denke nicht, dass es hier jemanden um irgendeinen Egotrip geht. Ich denke, wir haben alle unsere Päckchen zu tragen, die einen mehr, die anderen weniger. Für die meisten geht es wohl um sehr viel, da beschäftigt man sich vorerst mit sich selbst. Ich kann von niemanden erwarten, dass der mir Hilft, wenn der selbst bis zum Hals in der ***** steckt. Die meisten haben auch gar kein Kopf für andere Problem, trotzdem hoffe ich dass die, die helfen können dies auch tun.

Re: BGH Urteil
« Antwort #509 am: 16 April 2024, 11:17:38 »
Zuerst darf man nicht außer Acht lassen, dass jeder der ein Verfahren hat entweder sich hat in der OASIS eintragen lassen oder durch die Verfahrenseinleitung eingetragen wurde. Das ist für alle mit Sicherheit ein großer Schritt in Richtung spielfrei sein gewesen. Das Ende des Verfahrens eröffnet ein neues Kapitel in dem sich zeigt, wie man danach mit sich und seiner Spielsucht umgehen wird. Daher ist der Austausch m.E. wichtig und in der jetzigen Phase unseres Lebens für viele mit Sicherheit im Fokus. So deute ich das rege Interesse hier im Gegensatz zum Rest des Forums.

Ich möchte damit sagen, dass hier mehr Reflexion betrieben wird als es vielleicht den Anschein macht.

 

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