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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #540 am: 17 April 2024, 16:29:42 »
Klar Flute,
ich denke die wenigsten alten Betreiber werden abgewickelt. Oft so wie du schreibst für den Mutterkonzern halt in anderen Gebieten tätig im besten Fall für OC'S die gar nicht hier regulär tätig sind.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #541 am: 17 April 2024, 17:02:47 »
Wie war das noch? Eltern haften für ihre Kinder! Wieso gilt das hier eigentlich nicht? Frage für einen Freund 😊
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: BGH Urteil
« Antwort #542 am: 17 April 2024, 17:13:48 »
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Re: BGH Urteil
« Antwort #543 am: 17 April 2024, 17:26:55 »
Also bzgl der Haftung ist das ja sehr komplex was Mutter und Tochtergesellschaftwn betrifft wie ich gelesen habe. Ein pauschales ja und nein kann man da nicht sagen aber klar dies wird mal ein relevantes Thema . Da ja aber der Name mit den der Anbieter auftritt gleich ist , weil wer gibt den schon auf hinsichtlich Bekanntheit, müssten halt andere Behörden greifen die ja aber bisher eher nichts tun …


Bin auch gespannt ob es ggf doch zu einer Verhandlung kommt oder nicht glaube jedoch weiterhin es wird abgesagt aber die müssen sich natürlich so darstellen

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #544 am: 17 April 2024, 17:28:34 »
@Ilona:
Doch nicht jede Mutter ist ein Konzern.  :) Und die Haft-Bar ist nicht immer auf ...
5 Freunde müsst Ihr sein.
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #545 am: 17 April 2024, 17:31:58 »
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #546 am: 17 April 2024, 18:20:35 »
Vergleichsverhandlungen sind wie Nasen ... manchmal laufen sie und manchmal ist die Luft raus ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #547 am: 17 April 2024, 18:36:46 »

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.
[/quote]

Es steht da dass sie anscheinend geplatzt sind.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #548 am: 17 April 2024, 18:52:32 »
Dann bin ich auch nochmal dabei. Es steht beides drin  ;D

-Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin am BGH war es zu Vergleichsverhandlungen gekommen. Die Gefahr, eine verbraucherfreundliche Entscheidung am BGH zu kassieren, war offensichtlich zu groß – und das bei einem Streitwert von knapp über 3000 Euro. Doch offensichtlich sind die Verhandlungen geplatzt, Anfang Mai 2024 steht ein Verhandlungstermin an und (ANBIETER) will eine Entscheidung am BGH.

-Ein(ANBIETER) Sprecher machte gegenüber Medien klar: "Und wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass der BGH in diesem Verfahren letztlich unsere Rechtsansicht teilen wird." Aktuell werde mit der Klageseite noch verhandelt.
« Letzte Änderung: 17 April 2024, 18:56:34 von Speedy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #549 am: 17 April 2024, 20:28:43 »
Sei es wie es ist, der Anbieter macht sich lächerlich bei diesem Betrag was die Verhandlungen angeht. kSL hat schon recht, der Hinweis steht und eigentlich kann die Beklagte nicht mehr verlieren. Warum es nicht versuchen und es fehlen ja noch wichtige Aspekte mit denen sie sich trotzdem drücken können.
Solange die EU und der deutsche Staat hier nicht mit einwirken bleibt es schwer für uns Betroffene. Der Staat duldet ja ja nach wie vor das OC'S ohne Lizenz hier ihren Schrott anbieten können. Es gibt sicher technische Möglichkeiten hier vieles zu blocken. Steuereinnahmen? Oder mehr?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #550 am: 18 April 2024, 13:25:14 »
Moin, das thema verjährung ist ja scheinbar noch ein recht sensibles thema. Und genau das macht mich rechts stutzig.
Mein fall scheint da gerade ein tolles beispiel zu sein für und so wie die erste einschätzung des gerichtes aussieht werde ich wohl nichts bekommen durch die verjährung da sich auf 3 jahre berufen wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #551 am: 18 April 2024, 13:40:44 »
Geht’s bei dir im Casino oder Sportwetten Verluste ? Das wäre noch ein relevanter Punkt

Re: BGH Urteil
« Antwort #552 am: 18 April 2024, 13:42:59 »
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.
« Letzte Änderung: 18 April 2024, 13:48:48 von kotek123 »

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #553 am: 18 April 2024, 14:03:21 »
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.

Es gibt auch OLG‘s die die 10Jährige annehmen. Düsseldorf hat es explizit im Urteil erwähnt. Karlsruhe kam danach mit 10 Jahren Casino.
Ob 3 oder 10 Jahre. Die Anbieter argumentieren immer noch das sie legal waren :). Die wollen gar nichts bezahlen.
« Letzte Änderung: 18 April 2024, 14:07:13 von Zocker »

Re: BGH Urteil
« Antwort #554 am: 18 April 2024, 14:27:52 »
Es kommt halt immer darauf an, wie der Richter/Richterin gepickt ist. Thema deliktischen Anspruch.

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine 3 jähriger Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor. Hier ist strittig, wann diese Frist zu laufen beginnt. Das in der Verhandlung angesprochene Oberlandesgericht Oldenburg hielt kürzlich eine Entscheidung des BGH auf Ansprüche wir Ihre für anwendbar. Für bestimmte Ansprüche sieht der BGH es für ausreichend, dass der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Diese Umstände umfassen die Merkmale „Glücksspiel, Online, Veranstalten“ aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, sodass eine fristauslösende Kenntnis mit Einzahlung bei der Beklagten vorliegen würde. Eine Verjährung ist nunmehr jedoch durch die Einreichung der Klage gehemmt.

Diese Rechtsprechung ist nicht einheitlich und wird von einigen anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt, die entweder nicht von einer 3 jährigen Verjährungsfrist ausgegangen sind oder zumindest richtigerweise den Restschadensersatz aus § 852 BGB zugesprochen haben. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass das Gericht einen deliktischen Anspruch sieht.

 

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