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BGH Urteil

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #675 am: 23 April 2024, 21:12:50 »
@PKRNET

Du schießt heute zum zweiten Mal gegen das Forum, bzw. gegen die Prinzipien des FAGS. Deine Aussagen sind aber aus dem Zusammenhang gerissen. Somit sind sie falsch! Daher bitte ich Dich, die entsprechenden Passagen, die Dir aufstoßen herauszusuchen und noch einmal akribisch zu lesen!

Ich danke Dir!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #676 am: 23 April 2024, 22:29:20 »
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #677 am: 23 April 2024, 23:31:45 »
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.

welche?

Re: BGH Urteil
« Antwort #678 am: 23 April 2024, 23:37:06 »
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/probleme-mit-prozessfinanzierern-legal-tech-unternehmen-insolvent-100.html


Hab den Beitrag gesehen.
Ich habe auch schon festgestellt, dass der ein oder andere Anwalt eine Beteiligung beim pkf hat.

Wenn das komplette Kostenrisiko im Falle einer Insolvenz auf den Spieler liegt, sind die 40-60% Beteiligungen ja aberwitzig.

Da ist die Prozesskostenhilfe wohl immer noch die beste Option, wenn man sich den Prozess nicht leisten kann.

Man stelle sich vor, der BGH entscheidet tatsächlich Verjährung drei Jahre...dann sind die pkf doch allesamt pleite.. unwahrscheinlich, aber ich finde solche Unternehmen ziemlich suspekt und vorallem wenn man dann im Internet liest, dass das Unternehmen erst dann zufrieden ist, wenn der Spieler sein Geld zurück erhält ... Ehrlichkeit sieht anders aus.
« Letzte Änderung: 23 April 2024, 23:51:46 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #679 am: 24 April 2024, 00:13:18 »
§ 199 Abs 1 BGB
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1.ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an

Gute Nacht =)

Re: BGH Urteil
« Antwort #680 am: 24 April 2024, 08:00:59 »
Noch immer keine Absage zum BGH Termin. Bin gespannt, ob diese noch diese Woche kommt.

Nächste Woche wäre echt sehr knapp.

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Offline msgo

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Re: BGH Urteil
« Antwort #681 am: 24 April 2024, 10:30:47 »
Es wäre das Beste wenn der BGH-Prozess stattfindet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #682 am: 24 April 2024, 11:07:46 »
Find ich auch.
Noch besser wäre es, wenn der BGH den Fall vom März schnell ansetzen würde, wenn der Vergleich geplatzt ist.

Dann wären nahezu alles beim BGH geklärt auch die Verjährung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #683 am: 24 April 2024, 12:43:57 »
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.

Re: BGH Urteil
« Antwort #684 am: 24 April 2024, 12:44:08 »
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #685 am: 24 April 2024, 12:46:56 »
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #686 am: 24 April 2024, 12:59:40 »
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.

Selbstverständlich werden die Absagen. Welche Argumente? Meine damit echte Argumente.
Der 1. Fall wird 100% stattfinden. Warum sollte der Anbieter sich nochmal medial ins Rampenlicht bringen??? Es geht um lächerliche 12 K. Was wir nicht vergessen dürfen. Beim BGH arbeiten auch nur Menschen. Es gibt Fristen und formale Richtlinien die eingehalten werden müssen.

Die warten auch sicherlich ab was der Anbieter macht. Die Ladungsfrist darf nach meinem Wissen mindestens 1 Woche sein. Ich gehe von einem unverzüglichen Termin aus.

Lieber später die Entscheidung als früh und falsch!

Re: BGH Urteil
« Antwort #687 am: 24 April 2024, 14:22:12 »
Edit Olli: Link entfernt

Recht interessant zu sehen dass die Anbieter in Ihren Bilanzen Gelder  als Rückstellung für Rechtstreitigkeiten  bilden.

Achtung  die Seite ist eine Zockerseite. Triggergefahr!!!!!!!
« Letzte Änderung: 24 April 2024, 20:29:06 von Olli »

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #688 am: 24 April 2024, 15:16:37 »
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.

das geht aber auch anders. ich bekomme innerhalb von wenigen stunden, teilweise sogar in minuten immer eine antwort auf meine fragen von meinem anwalt und kann ihn auch jederzeit anrufen. gehört für mich zu einem guten anwalt auf jeden fall dazu. dennoch kann ich nachvollziehen, warum ein PKF nicht will, dass ihn jeder wegen den immer wieder gleichen fragen bombardiert.

Re: BGH Urteil
« Antwort #689 am: 24 April 2024, 15:36:06 »
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.

Zwangsvollstreckung ist teilweise mühesam, an Fristen gebunden, etc., und ganz wichtig: Bei Zwangsvollstreckung verdient der Anwalt nicht so viel, weswegen das gerne nach hinten geschoben wird.

 

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