Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 837 Antworten
  • 34361 Aufrufe
*

Offline Olli

  • *****
  • 6.917
Re: BGH Urteil
« Antwort #795 am: 07 Mai 2024, 17:21:30 »
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #796 am: 07 Mai 2024, 20:05:46 »
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Nicht nur😂😂
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #797 am: 08 Mai 2024, 10:36:43 »
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem renommierten Anwalt, der sich seit Jahren in diesem Fall Kreis spezialisiert hat. Er hat mir mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof die Verfahren mit aller Wahrscheinlichkeit nicht aussetzen wird, Weil der Bundesgerichtshof ganz klar der Auffassung ist, dass hier kein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt. Der Beschluss von März soll mehr oder weniger das eigentliche Urteil darstellen. Weil die Anbieter jedoch immer wieder die Revision zurückgezogen haben, konnte sich der Bundesgerichtshof nie dazu äußern. Der EuGH, Habe bereits auch in den Entscheidungen in den letzten Jahren klar zum Ausdruck gebracht, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, selbst im Bereich des Glücksspielsektors zu entscheiden, weil Glücksspiele besondere Gefahren beherbergen.
Der Anwalt meinte weiterhin erst, wenn tatsächlich der Gerichtshof der europäischen Union eine Entscheidung für die Anbieter treffen sollte, was der Anwalt im übrigen für sehr unwahrscheinlich hält, dann würde der BGH überlegen, seine Rechtsauffassung anzupassen. Bis zu der Entscheidung des Gerichtshofes der europäischen Union sollen aber keine Verfahren ausgesetzt werden und es gilt die höchst richterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2024, so der Anwalt.

Ob es stimmt, bleibt abzuwarten. Unglaubwürdig war es jedoch nicht.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass Spieler die bereits Geklagt haben und sich vielleicht im Berufungsverfahren befinden, sehr gute Chancen haben, ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten, weil der Bundesgerichtshof die Revisionen beziehungsweise die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisen würde.
« Letzte Änderung: 08 Mai 2024, 10:45:35 von Kläger2021 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #798 am: 08 Mai 2024, 10:43:08 »
Ja habe es auch aus einer anwaltlichen Quelle so gehört aber man kann nur leider spekulieren …

Re: BGH Urteil
« Antwort #799 am: 08 Mai 2024, 13:01:45 »
Kläger2021
Schön dann muss ich nichts mehr schreiben.

Gruß Roy
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #800 am: 08 Mai 2024, 16:06:33 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-spieler-bekommt-rund-106-000-euro-zurueck-226408.html

Nach dem lesen könnt ihr euch wieder in die Sonne legen und den Puls schonen =)

*

Offline Duffi

  • *
  • 24
Re: BGH Urteil
« Antwort #801 am: 09 Mai 2024, 09:36:01 »
Nur aus interesse, kann mir einer erklären, wieso bei wetten und casino unterschiede gemacht werden was die Verjährungen betrifft?

Ist dort irgendein unterschied der illegalität, den ich nicht verstehe? 

Re: BGH Urteil
« Antwort #802 am: 09 Mai 2024, 14:54:33 »
Es könnte auch am eine ein Desaster geben..


Schädlichen Link entfernt!


Zitat
Die Reaktion im BGH-Verfahren folgte auf dem Fuße: Die beklagte Veranstalterin zog ihre Revision zurück. Denn natürlich obliegt die Klärung von Unionsrecht allein dem Europäischen Gerichtshof. Diesen jetzt abwarten zu wollen erscheint folgerichtig – gerade für einen europäischen Sportwettveranstalter. Denn dass sich eine solche Klärung beim BGH noch erreichen ließe, war nach dem Hinweisbeschluss eher nicht zu erwarten.

Damit droht den Prozessfinanzierern in den Spielerklagen ein Fiasko. Bislang konnte in den letzten Monaten der Eindruck entstehen, als träten diese einen Durchmarsch an. Dass dieser Trend sich bis zum Europäischen Gerichtshof durchträgt, wäre allerdings recht überraschend.

Denn im Grunde ist durch EuGH Ince alles gesagt:

Weil das Konzessionsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde und die Sportwettveranstalter Konzessionen deshalb nicht erhalten konnten, darf ihnen der Konzessionsvorbehalt nicht entgegengehalten werden.

Anzunehmen, dass dies allein für das Strafrecht gilt, liegt fern. Der EuGH hatte nur über eine Vorlage eines Strafgerichtes zu entscheiden. Maßgebend für ihn waren aber lediglich die schon zuvor geltenden Anforderungen an einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt aus der EuGH-Rechtsprechung (Carmen Media C-46/08, Rn. 86 f., Sporting Exchange C-203/08 u.a.m).

Und anzunehmen, dass für das Internet anderes gelten kann, wenn der Gesetzgeber für den Konzessionszeitraum doch gerade entschieden hatte, die Konzession für Online-Sportwetten und terrestrische Sportwetten gleichermaßen zu erteilen (§ 10a Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2012), so dass die den Veranstaltern rechtswidrig vorenthaltene Konzession die Befugnis begründete, im Internet anzubieten, ist eine denklogische Zumutung.

Von daher wäre es eine große Überraschung, wenn der Europäische Gerichtshof nun plötzlich anderer Meinung wäre und entscheiden würde, für Online-Sportwetten müsste anderes gelten.

Vieles spricht dafür, dass die Spielerkläger-Anwälte ursprünglich selbst hiervon ausgegangen sind. Nicht von ungefähr betrafen ihre Klagen Sportwetten nur in seltenen Fällen. Es gehört zu den Schattenseiten von Massenverfahren, dass die Welle der klagabweisenden Urteile später auf die Sportwette überschwappen konnte, ohne die bestehenden rechtlichen Besonderheiten zu beachten. Damit dürfte es jetzt ein Ende haben.

Mehr noch: Die Prozessfinanzierer könnten am Ende vom Jäger zum Gejagten werden. Sie haben ihre Kampagne um Sportwettkunden jetzt von den social Media zuletzt sogar auf Fußballstadien ausgeweitet und dürften jetzt – je nach angewendetem Geschäftsmodell – gut beraten sein, ihre Wettkunden über bestehende Risiken aufzuklären, um nicht am Ende jenseits der verlorenen Prozesse Gegenansprüchen ausgesetzt zu sein.
« Letzte Änderung: 09 Mai 2024, 15:16:27 von Olli »

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.917
Re: BGH Urteil
« Antwort #803 am: 09 Mai 2024, 15:15:40 »
Wer noch einmal einen Link zu der Seite einstellt, der fliegt ...

Wenn Ihr schon nicht sorgsam mit Euch umgeht, dann doch wenigstens mit Euren Mitstreitern!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #804 am: 09 Mai 2024, 17:22:52 »
Ich kann es leider nicht nachvollziehen, dass hier ständig von "Spekulation" etc gesprochen wird.

Natürlich wissen wir alle, dass wir nichts wissen. Aber Beiträge wie zB von Klägerxy sind für einige hier sehr wertvoll.

Unsicherheit herrscht so oder so. Aber ohne die Infos in diesem Forum wüssten wir alle noch viel weniger. Auch Anwälte rufen nicht gleich jeden Klienten an a la: hey, da war ein Hinweisbeschluss. Der ist gut für uns. Sie sind jetzt der 4382. den ich dazu anrufe, daher erst 289 Stunden nach Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses. Ich muss noch 10370 weitere Klienten anrufen. Tschüss.

Ich finde, hier erhält man oft zeitnah gute Informationen. Und ja, für einige ist es eben nicht nur sehr (Lebens-)relevant, sondern auch ein Anker.

Daher bitte diese ewigen "und schon wieder wird spekuliert" Messages einfach denken statt schreiben...dafür wäre ich dankbar.

Nur meine Meinung...wenn ihr anderer Meinung seid, dann löscht doch einfach alle Urteilsforen und die Sache ist erledigt...wir googeln dann einfach alle lustig umher, lesen dann lustige Dinge wie das Erfurter LG, rufen hektisch unseren Anwalt an usw. - ich konnte mir durch das Forum eine gute Meinung zu zB Erfurt bilden...dafür bin ich dankbar.

Gruss
W

Re: BGH Urteil
« Antwort #805 am: 09 Mai 2024, 18:43:49 »
Locker bleiben Michael 12!
Außer du bist ein Kollege der dunklen Macht.
Dieses von Dir eingestellte kommt von einem der Staranwälte der Gegenseite. Ist ja klar dass die es ausnutzen Angst und Schrecken zu verbreiten. Es sind aber eigentlich schon diverse Punkte geklärt von ganz oben was nationale Entscheidungen angeht. Ich nehme das genauso ernst wie die Passagen dass der Spieler von der Illigalität wissen musste jedoch nicht das OC.

Erstmal googeln wer solche Dinge verfasst.
Dem Anwalt mache ich da keine Vorwürfe denn das ist sein Job.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder


*

Offline Eddy

  • ***
  • 66
Re: BGH Urteil
« Antwort #807 am: 11 Mai 2024, 10:45:31 »
Endlich wird es da ne Entscheidung geben, damit ist das elendige Zeitspiel zuende. Rückziehen ist da aufgrund der Konstellation auch nicht gegeben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #808 am: 11 Mai 2024, 11:48:39 »
Wenn die andere Seite kurz vorher inkl Zinsen zahlt? Zumindest wird sicherlich Urlaub und Krankheit dazwischen kommen. Aber sehr positiv dass der BGH das jetzt ansetzt. Das macht man eigentlich nur wenn das Vorhaben des LG Erfurt für nicht relevant gehalten wird.
Vielleicht denken die auch mal darüber nach.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #809 am: 11 Mai 2024, 11:55:17 »
Wluchten66, vielen Dank für deinen Post, unterschreibe ich!

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums