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BGH Urteil

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2460 am: 08 November 2024, 21:46:30 »
Also ... die Jahreszahl mal 12 geteilt durch Pi ... das Ergebnis hoch Wurzel aus Jahreszahl Fakultät -1 mal dem Logerithmus von Malta geteilt durch Curacao ... aber immerhin noch multipliziert mit BGH und der Körbchengröße vom "Alten" im Ersten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2461 am: 08 November 2024, 21:58:29 »
Sorry da bräuchte ich dann doch die Auflösung noch dazu … so gebildet wie du Olli bin zumindest  ich nicht   

Re: BGH Urteil
« Antwort #2462 am: 09 November 2024, 00:47:34 »
Ich habe mir den Spaß erlaubt das ganze bei Chatgpt einzugeben

„Diese Aufgabe scheint ein humorvolles Rätsel zu sein, das mathematische und absurde Elemente kombiniert. Ich werde es dennoch versuchen, strukturiert zu lösen, auch wenn die Aufgabe in ihrer Form möglicherweise gar kein echtes Ergebnis ergibt.

Schritt-für-Schritt-Lösung

1. „Jahreszahl mal 12“

Nehmen wir die aktuelle Jahreszahl, 2024, und multiplizieren sie mit 12:



2. „geteilt durch Pi“

Teilen wir das Ergebnis durch :



3. „hoch Wurzel aus Jahreszahl Fakultät - 1“

Hier wird es absurd:
   •   Die Fakultät von 2024, also , ist eine extrem große Zahl (weit über die Kapazität eines Rechners hinaus).
   •   Selbst die Wurzel davon ist astronomisch hoch.
   •   Wenn wir davon 1 abziehen, bleibt immer noch eine riesige Zahl.

Ein realistisches Ergebnis lässt sich hier nicht berechnen, da die Fakultät einer so großen Zahl praktisch unlösbar ist.

4. „mal dem Logarithmus von Malta geteilt durch Curaçao“

Hier wird es unlogisch:
   •   Es gibt keinen „Logarithmus von Malta“ oder „geteilt durch Curaçao“ in mathematischer Hinsicht.
   •   Wahrscheinlich ist das ein humorvoller Einschub, der zeigen soll, dass die Aufgabe keinen Sinn ergibt.

5. „multipliziert mit BGH und der Körbchengröße vom ‚Alten‘ im Ersten“

   •   „BGH“ steht normalerweise für den Bundesgerichtshof, hat aber hier wohl keine Bedeutung.
   •   „Der Alte im Ersten“ bezieht sich wahrscheinlich auf die Fernsehserie „Der Alte“, aber die Körbchengröße ergibt in diesem Kontext keinen Sinn.

Fazit

Die Aufgabe ist ein humorvoller Mix aus absurden Elementen, die sich mathematisch nicht lösen lassen. Es scheint, dass der Autor der Aufgabe ein sinnloses und nicht lösbares Rätsel geschaffen hat. Der „Name“, der hier herauskommt, ist wohl „Nonsens“ oder „absurd“.“

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2463 am: 09 November 2024, 05:50:40 »
Ich schlage vor, wir setzen die Berechnung aus und warten auf den Bundesrechnungshof!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2


Re: BGH Urteil
« Antwort #2465 am: 10 November 2024, 21:09:41 »
Sorry da bräuchte ich dann doch die Auflösung noch dazu …

Ist doch easy. 365 ist die richtige Antwort ;)

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2466 am: 11 November 2024, 17:50:20 »
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

"...Die Bill 55 war dann aber die bessere Verteidigung. Für Verteidigungsmaßnahmen auf staatlicher Ebene fehlte mir vorher die Kreativität im Sinne eines für-möglich-Haltens. Die Verhältnisse in Deutschland sind eben doch nicht der Maßstab in allen 27 EU-Ländern, da geht in kleineren Ländern manchmal viel mehr.
Ob das Kalkül der Forderungskäufer und Prozessfinanzierer aufgehen wird, wird die Zeit zeigen, es wird aber nicht öffentlich werden. Die Urteile (Titel) sind dreißig Jahre lang vollstreckbar.

Ich habe die Fantasievorstellung, dass sich deren Geschäftsleiter irgendwann mit den CEOs der Glücksspielkonzerne in ihrem gemeinsamen Londoner Club treffen und einen globalen Deal machen. So ähnlich wie Donald Trump, der im Wahlkampf angekündigt hat, große Weltkonflikte an einem einzigen Tag zu beenden."

Das ist mir auch schon in den Sinn gekommen - wegen der Unsicherheiten auf beiden Seiten ist dies wohl kein unwahrscheinliches Szenario... ::)
Vielleicht auch im Sinne der Mandanten!?
« Letzte Änderung: 11 November 2024, 17:52:48 von Fury »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2467 am: 11 November 2024, 18:35:25 »
Das werden wir wohl erfahren, wenn es soweit ist. Oder auch nicht😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2468 am: 11 November 2024, 18:43:56 »
Also mir scheint es realistisch das es bei einigen PKFs solche Regelungen geben wird …

Re: BGH Urteil
« Antwort #2469 am: 11 November 2024, 18:55:25 »
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

hier wird, wenn ich das richitg überflogen habe, die Meinung vertreten, daß wenn der Spieler vom Verbot Kenntnis hatte, der Prozess auf Rückzahlung verloren werden kann.

damit habe ich zumindest Bauchschmerzen. man ist ja oft glücksspielsüchtig und außer Kontrolle. da kommt es mE nicht darauf an, ob man vom Verbot wusste oder nicht.
eher muss der Anbieter dafür Sorge tragen, daß das Angebot nicht angeboten werden darf, zumindest nicht in Deutschland und nicht auf die Art und Weise, daß es existenzbedrohend oder gar nicht existenzvernichtend werden könnte.

daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung.

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2470 am: 11 November 2024, 19:09:18 »
Zitat
... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung

 ;) Kein Mensch ist 'illegal' - deshalb:

... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, dass die Kenntnis des Spielers von der Illegalität des Angebots keine Rolle spielt für das Recht auf Rückforderung ...
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2471 am: 13 November 2024, 16:04:45 »
Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

„Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern.“

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2472 am: 13 November 2024, 16:22:08 »
Genau dieser Text kommt mir sehr bekannt vor 😂🙈 und genehmigt wird es eh immer  aber da angeblich eh immer mehr OLG jetzt aussetzen ist es dann auch fast irrelevant der eine Monat

Re: BGH Urteil
« Antwort #2473 am: 13 November 2024, 16:31:46 »
Klingt nach RSD😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2474 am: 13 November 2024, 18:16:13 »
Vielleicht setzt das OLG mal ein Zeichen und weist die Klage ab, was ich nicht vermute. Wie dem auch sei. Eigentlich kann ich mich zurücklehnen und mit einem Urteil fühle ich mich sicherer denn je.

 

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