gerichtliche Vergleiche gibts wohl weniger.
die außergerichtlichen Vergleiche, gibts zwar eine kurze Zahlfrist, aber auch die wird mitunter ziemlich nach hinten gezogen.
befürchte, wenn man einen außergerichtlichen Vergleich unterschreibt, der dann doch nicht bezahlt wird, dann müsste man möglicherweise
den ganzen Quatsch mit Klageeinreichen, Klagezustellung, von vorne anfangen, da mit einem außergerichtlichen Vergleich nicht vollstreckt werden kann.
ob die auch Anwaltsvergleiche machen, dann sähe die Sache wohl anders aus.