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Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #60 am: 26 Januar 2025, 17:23:13 »
@Hans1, von welchem Anbieter sprichst du? Um Werbung zu vermeiden kannst du ja mal den Namen über drei Ecken beschreiben. Würde mir gerne mal den JA ansehen, vielleicht hast du nicht so viel Erfahrungen mit dem Interpretieren solche Dokumente😅

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Offline Eddy

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #61 am: 26 Januar 2025, 17:25:21 »
Locker bleiben, der rote Riese hat im letzten Jahr ein Plus von 3xx Mio gemacht. Ich habe interessehalber mal den Bericht von 2023 angeschaut(war frei verfügbar), da wurden dicke Rückstellungen gebildet. Aber hauptsache Sie schreiben, dass die Gefahr von Judgements sehr gering ist. Passt nicht so ganz ;) Die wissen ganz genau was Sache ist.
« Letzte Änderung: 26 Januar 2025, 17:34:08 von Eddy »

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Offline Hans1

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #62 am: 26 Januar 2025, 20:33:43 »


Die bauen sich doch nicht erst alle einen Namen auf, um diesen dann zu zerstören.


Wie bereits oft genug gezeigt, wird genau mit der selben Marke weitergemacht. Nur steht einfach eine (namentlich) andere Organisation dahinter. Die alte Organisation ist "pleite" / wird abgewickelt. Das ist doch das allseits bekannte Problem. Und so eine Insolvenz ist sicher bedeutend billiger als alle rechtskräftigen Urteile zu zahlen ;)

Und sicher wird das vielleicht nicht die Marktführer betreffen, aber dennoch wird dies bei den mittleren und kleineren Anbietern wahrscheinlich öfter dazu kommen. Es sind auch schon Anbieter pleite gegangen, die zu den Big Playern gehört haben -> siehe z.B. Leov...
Aber ihr habt ja hier anscheinend alle nur den einen Marktführer verklagt, dann ist doch erstmal alles in Butter...geht aber auch anders: z.B. die Sonne schreibt seit geraumer Zeit fette rote Zahlen im Millionenbereich. Da kann man sich dann als Kläger natürlich schon mal die Frage stellen, woher da jemals das Geld kommen soll. So ein Casino kann natürlich im nächsten Jahr wieder fette Gewinne einfahren, aber die Prognose sieht in so einem Fall erstmal schlecht aus.

Naja, wahrscheinlich wird für alle der nächste Jahresabschluss Jahr besonders interessant. In Kombination mit der dann endlich hoffentlich klar geregelten Rechtslage.




Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #63 am: 26 Januar 2025, 21:29:06 »
@Altobelli
Ich kenne zwar Freiheit in keinster Weise aber es gibt durchaus Gründe warum jemand mehr oder weniger das Ende dieses Dramas herbeisehnt.
Und nicht alles hat mit zocken zu tun.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #64 am: 06 Februar 2025, 11:40:03 »
Wenn mein Fall 2026 abgeschlossen würde hätte ich knapp 23.000 Euro nur an zinsen. Da würde ein Vergleich überhaupt kein Sinn machen.

Sie Bill 55 wird wahrscheinlich Anfang 2026 ebenfalls vom EUGH aufgehoben, da mache ich mir keine Sorgen.

Wie ist das denn mit den Zinsen? Gelten diese ab Einreichung der Klage, taggenau mit der Verlusteinzahlung oder ab der letzten Zahlung oder ganz anders?

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #65 am: 06 Februar 2025, 14:19:32 »
Wenn mein Fall 2026 abgeschlossen würde hätte ich knapp 23.000 Euro nur an zinsen. Da würde ein Vergleich überhaupt kein Sinn machen.

Sie Bill 55 wird wahrscheinlich Anfang 2026 ebenfalls vom EUGH aufgehoben, da mache ich mir keine Sorgen.

Wie ist das denn mit den Zinsen? Gelten diese ab Einreichung der Klage, taggenau mit der Verlusteinzahlung oder ab der letzten Zahlung oder ganz anders?


Es gilt ab  Klage Einreichung

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #66 am: 06 Februar 2025, 14:28:39 »
Verzugszinsen laufen ab Rechtshängigkeit, also sobald die Klage beim Beklagten eingegangen ist.

Meine Klage wurde Ende 2023 bei Gericht eingereicht.
Beim Beklagten ging sie am 01.08.2024 ein.
Laut Versäumnisurteil muss der Beklagte ab 01.08.2024 Verzugszinsen bezahlen.
« Letzte Änderung: 06 Februar 2025, 14:44:15 von Galileo »

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #67 am: 06 Februar 2025, 15:31:20 »
Es wird immer wieder über Zinsen gesprochen.

Ob diese jemals gezahlt werden?
Ich glaube da machen sich zu viele Hoffnung.


Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #68 am: 06 Februar 2025, 15:48:04 »
Haben die eine andere Wahl diese nicht zu zahlen??? Warum kommen keine Angebote, weil die eh keine mehr annehmen würde!

In dem o. g. Beispiel. 23.000€ Zinsen bis 2026.
Die Zahlen lieber die Zinsen drauf das keine neue Klage eingereicht wird. Wo einer z.B. genau vor 10 Jahren. Mehr als 23.000 verloren.

Schon haben die unterm Strich gespart..So würde jeder denken :).

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #69 am: 06 Februar 2025, 15:54:13 »
Auch mal wieder lustig.
Versäumnisurteil wurde nun nach langem hin und her erlassen.

Nun kann es seit 3 Monaten wieder nicht an die Beklagte zugestellt werden.

Also die Gerichte machen sich echt lächerlich!

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #70 am: 06 Februar 2025, 16:16:09 »
Die DFL hat seine Partnetschaft vorzeitig verlängert..falls es noch keiner weiß..

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #71 am: 06 Februar 2025, 16:17:51 »
Habt ihr euch auch schon überlegt was ihr euch von den Zinsen kauft? Evtl. schon einen Kaufvertrag unterschrieben? Ich frage für einen Freund ;D

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #72 am: 06 Februar 2025, 16:52:08 »
Ich weiss doch schon, was ich mir kaufen werde ... eine Spielbank ...

So heißen die Dinger doch, wo man sich gegenüber sitzt und Schach spielt, oder?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #73 am: 06 Februar 2025, 17:01:53 »
Na ja, Hoffnungen mache ich gar keine. Klageschrift bei mir gegen die zwei größten ging Dez 24/Jan 25 raus und jetzt lasse ich mich überraschen. Hatte Glück, dass der PKF noch eingestiegen war, bevor das LG Erfurt ankam. Mein LG Meiningen ist ja nicht so weit weg.

Bin gespannt, wie oder wann es jetzt weitergeht.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #74 am: 10 März 2025, 07:56:39 »
EuGh C-440/23 - Termin am 09.04 um 9:30uhr - hoffen wir auf das beste, betet zu Gott das EuGh positiv für uns entscheidet auch wenn ihr nicht an Gott glaubt...

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=9/04/2025&dateFin=9/04/2025


 

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