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Datenauskunft verweigert (IDPC)

Begonnen von jascha, 31 Juli 2024, 05:36:59

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Hallo,

ich habe im November letzten Jahres meine Transaktionsliste bei einem großen Wettanbieter angefordert und diese Auskunft wurde
bei so vielen hier verweigert bzw die Frist auf drei Monate verlängert.

Daraufhin habe ich mich an das IDPC (Office of the Information and Data Protection Commissioner) in Malta gewandt.
Nach einiger Zeit bekam ich vom Commissioner die Rückmeldung , dass er den Wettanbieter dazu aufgefordert hat ,die Transaktionsliste binnen der genannten Frist herauszugeben.
Gegen diese Entscheidung ist der Sportwettenanbieter aber nun in Berufung gegangen, sodass die ganze Sache nun vor einem maltesischen Tribunal entschieden werden soll.
Die erste Anhörung ist am 24.Oktober

Hat jemand bereits Efahrungen mit sowas gemacht?

Liebe Grüße

#1
Hallo Jascha,

zwei kurze Fragen:
- Handelt es sich um einen Glücksspielanbieter von der White List?
- Hast du den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes bereits informiert?

LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

#2
Ja es handelt sich um einen Anbieter von der Whitelist. Und nein, ich habe meinen Datenschutzbeauftragten bezüglich der Berufung noch nicht informiert.

Kann der diesbezüglich überhaupt was dagegen unternehmen?

Liebe Grüße

#3
Die werden echt immer dreister.

Wie Ilona immer sagt - wenn du es dem Datenschutzbeauftragten nicht meldest, werden die von den Missständen auch nichts erfahren.

#4
Guck mal: Hier gibt es von CLLB einen Musterbrief und die Adressen der Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer:
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/anbieter-von-online-gluecksspielen-verweigern-dsgvo-auskuenfte-was-koennen-betroffene-tun-eine-handlungsanweisung-von-cllb-rechtsanwaelte-zum-selbstgebrauch/

Schreib bitte auch an die GGL und leg möglichst auch Unterlagen bei. Oder bitte deinen Anwalt, das zu tun. Die Aufsichtsbehörden müssen auch wissen, was ihre Kunden so treiben.

LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

#5
Zitat von: RoHi1234 am 31 Juli 2024, 10:41:23
Die werden echt immer dreister.

Wie Ilona immer sagt - wenn du es dem Datenschutzbeauftragten nicht meldest, werden die von den Missständen auch nichts erfahren.

Ich habe meinem Datenschutzbeauftragten gemeldet, dass der Anbieter einfach auf 3 monate verlängert hat, habe nichtmal ne Antwort bekommen.

#6
Dir muss der Paragraph genannt worden sein aus der DSGVo. Schaue da noch mal rein. Die dürfen einmalig verlängern.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#7
Die Frist hatten Sie ja damals schon von einem auf drei Monate erhöht. Als sie mir dann die Auskunft eingeschränkt haben(
subsidiäre Gesetzgebung 586.09) habe ich mich ans IDPC und an meinen Datenschutzbeauftragten gewandt. Nach  einiger Zeit bekam ich dann die Rückmeldung vom IDPC, dass der Anbieter die Liste innerhalb einer Woche freigeben muss und sonst eine Strafe erhält. Gegen diese Entscheidung sind sie jetzt in Berufung gegangen, sodass es jetzt vor einem maltesischen Gericht entschieden wird.(Erste Anhörung am 24.10.2024)

kann gerne Screenshots posten, wenn dies gestattet bzw erwünscht wird

#8
wie geil ist das denn. Poste bitte weiter, weil es sicher für viele interessant ist. Danke.
So kann man das auch machen...leider.

#9
Das waren mit Sicherheit die Jahrestage.
War bei mir auch so auf 3 Monate verlängert und es ist nichts gekommen.

Dann mit Presse und GGL gedroht und die Listen waren nach 2 Tagen bei mir.


#10
ah cool...

Dachte mir schon. Sollte Malta für den Anbieter entscheiden, dann wird es Zeit, Malta endlich aus der EU zu werfen. Nettoempfänger soweit ich weiß...

#11
Nettoempfänger hin oder her. Wofür wurde die EU geschaffen und wofür gibt es die EU-Richtlinien und Verordnungen? Malta lümmelt hier rum und niemand kann etwas unternehmen. Das ist alles ein großer Witz.
Und wenn die selbst schon bei der Herausgabe der Liste schon Wege suchen, um das zu umgehen oder herauszuzögern, dann gibt es nur eine Option = Raus mit die Viecher

#12
Zitat von: Balou2024 am 31 Juli 2024, 16:08:36
Das waren mit Sicherheit die Jahrestage.
War bei mir auch so auf 3 Monate verlängert und es ist nichts gekommen.

Dann mit Presse und GGL gedroht und die Listen waren nach 2 Tagen bei mir.

Hat das bei dir wirklich geklappt??

#13
Nachdem der Anbieter mit den Jahreszahlen meine Liste nach Ablauf der dreimonatigen Frist nicht geschickt hat, habe ich mein Beschwerde eingelegt bei mein zuständigen Bundesland. Die wiederum Antworteten mir, das sie ein spezielles europäisches Verfahren einleiten werden...

#14
kann mal jemand aus 'Datenuskunft' besser 'Datenauskunft' machen? (soviel Zeit muss sein *lach*, 'uskunft' liest sich leicht schwedisch o. so ...)
--Meist ist Geist geil--

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