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Kein Spielcenter im Gewerbegebiet

Begonnen von Angie, 24 Juli 2009, 11:10:48

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Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstr. hat unter dem Aktenzeichen 4K1199/08 entschieden, dass ein über 1000qm großes Gebäude mit 4 Spielhallen geeignet ist, ungesunde Spielbedürfnisse zu befriedigen. Finde ich gut, habe ich gerade gefunden.
Angie

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