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Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?

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Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #15 am: 23 Mai 2025, 22:20:47 »
Roy hat Recht…
Ich weiß zwar nicht wie ich es geschafft hab, weil es bei mir wirklich leider krasser war wie bei den meisten mit der Sucht…
Irgendwie hat es mir geholfen, dass ich dachte es sei Pflicht, um das Geld zurückzuklagen.

Aber ich sags mal noch extremer wie Roy: Wer nicht mit dem Spielen aufgehört hat, für den wäre eine Rückzahlung der bisherigen Verluste nur noch schlimmer. Noch tiefer in den Sumpf

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #16 am: 24 Mai 2025, 14:00:42 »
Ich bin jetzt mal jeden einzelnen Anbieter durchgegangen, überall ist das Limit von 1000€ angegeben, allerdings habe ich bei einem einzigen Anbieter wohl mal das Limit erhöht, auf 10.000€, was ja meinen kompletten Fall hier quasi zunichte macht leider. (zumindest alles nach der Limiterhöhung, der Rest erfordert extrem viel Recherche)

Der letzte Strohhalm wäre das Angegeben ist, das ich das Limit auf 10.000€ gesetzt habe am 27.03.2023. Nun steht überall im Internet das dies eigentlich erst ab September 2023 möglich gewesen sein soll. Meint ihr ich hab da eine Chance das die Limit Erhöhung vielleicht unrechtmäßig war?
Ich werde Montag dann nochmal den Anwalt deswegen fragen, aber nur schonmal vorneweg hier mal fragen was ihr dazu denkt.
Wundert mich nur, weil es wirklich so scheint als hätte das vor September 2023 nicht möglich sein sollen.

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #17 am: 24 Mai 2025, 14:33:03 »
Limiterhöhung muss seit mindestens 01.07.2021. möglich sein.
An diesem Tag trat der GlüStV 2021 in Kraft.
Ich habe mein LUGAS Limit im Frühjahr 2023 erhöht.

Die Erhöhung macht deinen Fall nicht kaputt.
Das Problem mit dem LUGAS-Limit ist folgendes:

Du beantragst bei Anbieter A die Erhöhung des LUGAS-Limits auf 10.000€.
Früher wurde hierbei meistens eine einfache Schufa-Abfrage getätigt.
Sofern man keine negativen Einträge oder Insolvenz hatte, wurde der Erhöhung stattgegeben.

Nun konnte man bei JEDEM Anbieter dass monatliche Einzahlungslimit auf 10.000€ erhöhen.

Man konnte bei Anbieter B, Anbieter C und Anbieter D insgesamt 10.000€ pro Monat einzahlen, obwohl diese 3 Anbieter nie etwas mit der Erhöhung des LUGAS-Limits zu tun hatten.

Das wird momentan von den Gerichten kritisiert.
Eine einfache Schufa-Abfrage reicht nicht aus, um ein 10.000€ Limit zu rechtfertigen.
Jeder Anbieter hätte sich selbst davon überzeugen müssen, ob der Spieler ein Einkommen/Vermögen besitzt, welches dieses Limit rechtfertigt.

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #18 am: 24 Mai 2025, 14:41:24 »
Das Ding ist aber ja das ich nie mehr als 1000€ bei einem Anbieter pro Monat eingezahlt habe, das Limit ist überall bei 1000€ geblieben. Nur das anbieterübergreiffendes wurde auf 10.000€ erhöht, und ich habe halt nie mehr als 10.000€ im Monat eingezahlt Anbieter<übergreifend.

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Offline Eddy

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Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #19 am: 24 Mai 2025, 14:50:17 »
Dann wird es glaube ich schwierig, aber das sollte dir der Anwalt am besten sagen können.

Bei mir war es so, dass ich (nur wenige Monate) das 3fache vom Limit bei einem Anbieter verzocken konnte. Danach war es wieder auf 1000€.
So wie ich das verstanden habe, waren Erhöhung bis Ende 2022 auch gar nicht vorgesehen laut Glsvt 2021.

Diese Fälle werde ich jetzt auch angehen. Mal schauen was passiert.
« Letzte Änderung: 24 Mai 2025, 14:53:31 von Eddy »

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #20 am: 24 Mai 2025, 15:48:49 »
Ja schwierig…
Fragst am besten beim Anwalt nach.

Allerdings wurde ich vor ein paar Monaten von einem Anbieter gezwungen, mein LUGAS-Limit von 10.000€ auf 1.500€ zu senken.
Andernfalls hätte ich dort nicht mehr wetten dürfen.

Die haben das auch mit Suchtprävention begründet.

Weil…
Sonst könnte man ja bei 10 Anbietern jeweils 1.000€ einzahlen.


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Offline Eddy

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Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #21 am: 24 Mai 2025, 15:51:15 »
Die merken wohl so langsam, was Sache ist. Die Klagen diesbezüglich häufen sich ja auch gerade.

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #22 am: 24 Mai 2025, 20:42:03 »
- egal -
« Letzte Änderung: 24 Mai 2025, 20:43:43 von Galileo »

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #23 am: 29 Mai 2025, 01:19:10 »
-die Anbieter die wirtschaftliche Situation des Spielers vor einer Limitanhebung nicht ordnungsgemäß geprüft haben.

Welche Anforderungen gibt es da für die Anbieter?Wenn eine einfache Schufaabfrage ausgereicht hat bekommt der
Nutzer nichts mit ?

Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
« Antwort #24 am: 29 Mai 2025, 10:25:57 »
Eine einfache Schufa Anfrage kann hier eigentlich nicht reichen da diese nichts über Vermögen und Gehalt/Rente aussagt.

 

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