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Whitelist-Anbieter ignoriert rechtskräftiges Urteil – GGL reagiert (noch) nicht:

  • 11 Antworten
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Hi zusammen,
ich wollte hier mal einen Fall aus dem Bereich Sportwetten-Rückforderung teilen, der vielleicht für andere mit ähnlichen Konstellationen hilfreich ist – v. a. in Bezug auf Vollstreckung bei Whitelist-Anbietern und die Rolle der GGL.

In meinem Fall hat ein deutscher Spieler (nicht ich selbst, aber familiäres Umfeld) in 2023 einen sechstelligen € bei einem großen, in Deutschland offiziell lizenzierten Anbieter (gelistet auf der Whitelist der GGL) verloren.
Das zuständige Landgericht hat dem Kläger im Frühjahr 2025 den gesamten Betrag + Zinsen + Kosten zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig – die Gegenseite (Top-Kanzlei, bekannt aus dem Glücksspielsektor) hat auf Berufung verzichtet.

Aber seitdem (ca. 6 Monate her)
- Keine Zahlung nach Fristsetzung.
- Keine Reaktion auf Anwaltsschreiben.
- Anbieter ignoriert das Urteil einfach, obwohl er in Deutschland eine aktive Lizenz hat.

Es wurde nun eine Beschwerde bei der GGL eingereicht, mit Verweis auf fehlende Zuverlässigkeit nach § 4a Abs. 1 Nr. 4 GlüStV. Die Hoffnung ist, dass die GGL als Aufsichtsbehörde Druck ausübt – bis hin zur öffentlichen Abmahnung oder Lizenzsuspendierung.

Fragen in die Runde:

Hat jemand Erfahrung, ob Whitelist-Anbieter nach GGL-Anhörung freiwillig zahlen, bevor eine Abmahnung erfolgt?

Wie lange dauert sowas realistisch, bis die GGL reagiert (Anhörung, Fristen, Maßnahmen)?

Macht es Sinn, parallel Pfändung in Deutschland zu versuchen – oder sind dort erfahrungsgemäß keine Assets greifbar?

Gerne auch per PN, falls jemand nicht öffentlich schreiben möchte.
Danke & viel Erfolg an alle, die in ähnlichen Situationen stecken.

Mach dir mal wegen der GGL keine Hoffnungen... hunderte rechtskräftige Urteile gegen Whitelist Anbietern wurden denen schon eingereicht und es ist nichts passiert

Danke für dein Feedback. Dann muss man hier noch bisschen Geduld mitbringen bis Bill55 fällt, falls die GGL tatsächlich so unkooperativ ist.
« Letzte Änderung: 29 Mai 2025, 17:49:19 von Nocta »

Leider ja. Deutschland ist leider völlig überfordert und hat keine Ahnung was die zu tun haben. Selbst Anwälte von mir sagen ,sie melden alles der GGL. Aber eher pro Forma und nicht weil sie irgendeine Reaktion erwarten

Ich bin gerade in der gleichen Situation…
Die GGL antwortet ratzfatz, man hat leider meist den Eindruck, die sind auf deren Seite 😂😂.
Bei mir könnte es jetzt dennoch interessant werden, da ich zusätzlich zur mangelnden Zuverlässigkeit wegen Nichtzahlung rechtskräftiges Urteil noch in den Raum geworfen habe, dass erhebliche Einzahlungs Limitverstöße kurz vor Erhalt UND auch in den 2 Monaten mach Erhalt der Lizenz waren.
Also ich habe da in 2 Monaten 30-40 T eingezahlt. Das habe ich quasi nachweislich mit den Einzahlungslisten.
Das hat sie dann doch ziemlich interessiert.
Allerdings wollte ich persönlich den Weg gehen, nochmals eine Zahlungsaufforderung mit Androhung weiterer Pfändungen und eben Meldung dieser Verstöße und Eröffnung Überprüfungsverfahren.

Zu deiner Frage mit den Pfändungen in Deutschland… Also wir haben das gemacht, zwar ohne finanziellen Erfolg, ich denke aber trotzdem, dass es Ihnen vielleicht nicht ganz egal ist wegen Ihrem Ruf.
Zum Beispiel bei Ihren Trikot Sponsor Partner.

Ich hoffe das diese Druckmittel reichen, ansonsten schreibe ich der GGL alles. Die hatte nämlich nach den Listen und Username gefragt.
Mail ist schon in den Entwürfen gespeichert 😅

Ich bin gerade in der gleichen Situation…
Die GGL antwortet ratzfatz, man hat leider meist den Eindruck, die sind auf deren Seite 😂😂.
Bei mir könnte es jetzt dennoch interessant werden, da ich zusätzlich zur mangelnden Zuverlässigkeit wegen Nichtzahlung rechtskräftiges Urteil noch in den Raum geworfen habe, dass erhebliche Einzahlungs Limitverstöße kurz vor Erhalt UND auch in den 2 Monaten mach Erhalt der Lizenz waren.
Also ich habe da in 2 Monaten 30-40 T eingezahlt. Das habe ich quasi nachweislich mit den Einzahlungslisten.
Das hat sie dann doch ziemlich interessiert.
Allerdings wollte ich persönlich den Weg gehen, nochmals eine Zahlungsaufforderung mit Androhung weiterer Pfändungen und eben Meldung dieser Verstöße und Eröffnung Überprüfungsverfahren.

Zu deiner Frage mit den Pfändungen in Deutschland… Also wir haben das gemacht, zwar ohne finanziellen Erfolg, ich denke aber trotzdem, dass es Ihnen vielleicht nicht ganz egal ist wegen Ihrem Ruf.
Zum Beispiel bei Ihren Trikot Sponsor Partner.

Ich hoffe das diese Druckmittel reichen, ansonsten schreibe ich der GGL alles. Die hatte nämlich nach den Listen und Username gefragt.
Mail ist schon in den Entwürfen gespeichert 😅

Es gibt ja durchaus deutsche/eurpäische Zahlungsströme an die man ran könnte, wie zB Paypal. Verstehe nicht, wieso man diesen Weg nicht aggressiver rangeht.

Bei mir ist das glaube ich am Laufen…
muss mal wieder nachfragen, aber das Stand auf jeden Fall im Raum. Ich überweis halt immer die 20 und ein bisschen Euro 😅
Die sind es mir aber immer wieder wert.

Behörde=Staat Staat=??
Noch Fragen?
Mehr darf man in D nicht schreiben 😁

*

Online msgo

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  • 57
Ich habe ebenfalls ein Urteil gegen einen White-List Anbieter, welcher nach rechtskräftigen Urteil nicht zahlt.

Ich werde es demnächst mit der Zwangsvollstreckung in DE versuchen, eventuell kann Mann auf erbrachte Sicherheitsleistungen zugreifen.

denke eher nicht, falls du an die GGL denkst…
Aber mach es trotzdem ! Es muss im besten Fall rufschädigend sein.

*

Online msgo

  • ***
  • 57
Die lizenzierten Anbieter hinterlegen meines Wissens eine Sicherheitsleistung, denke wohl bei der GGL. Auf diesen Werte könnte der Zwangsvollstrecker eventuell zugreifen, ob die GGL will oder nicht… ein Versuch ist es wert

So einfach ist das nicht. Wenn der Betreiber neu ist bekommt man es nicht durch. Außer er hat das Vergehen verursacht.

 

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