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Rückforderung durchgesetzt und kein Geld bekommen
jumpingjack25:
--- Zitat von: Olli am 19 August 2025, 05:55:45 ---Guten Morgen!
Was steht denn in Deinem Vertrag?
--- Ende Zitat ---
Hey Olli,
Der Prozesskostenfinanzierer arbeitet als gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht, erhebt aber zur Kostendeckung eine „freiwillige Spende“ von 34 % der durchgesetzten Forderung (zzgl. USt), außer auf Verzugszinsen, die komplett beim Verein bleiben. Grundlage ist jede Zahlung des Anbieters, egal ob direkt an den Mandanten oder an den Anwalt.
Wird nur ein Teilbetrag oder ein Vergleich erzielt, gilt der Prozentsatz nur auf diesen Anteil.
Bleibt die Klage erfolglos, entstehen dem Mandanten keine Kosten – Gerichts- und Anwaltskosten trägt der Verein. Ansprüche auf Erstattung der Gerichtskosten gehen automatisch an den Verein über.
Ilona:
Magst du mir per PN schreiben, um welchen Verein es sich handelt?
jumpingjack25:
--- Zitat von: Roy1234 am 19 August 2025, 08:29:48 ---
--- Zitat von: Ilona am 19 August 2025, 08:10:32 --- Verstehe ich das richtig, dass die Kanzlei einen Fehler gemacht hat? Falls ja: In dem Fall müsste deren Versicherung greifen. Oder kam es dazu, weil deine Angaben nicht richtig waren?
LG Ilona
--- Ende Zitat ---
Darauf wollte ich raus, aber da müsste er etwas genauer beschreiben wie es zustande kam.
Der Klient darf so er nichts dafür kann nicht der Leidtragende sein.
--- Ende Zitat ---
Wenn eine Klage erfolgreich war und zumindest ein Teilbetrag zurückgefordert wurde – werden dann zuerst die Gerichtskosten und Anwaltskosten davon abgezogen?
Und was passiert, wenn die gesamten Kosten höher sind als die im Urteil zugesprochene Summe? Im Endeffekt bliebe dann ja nichts übrig, sodass sich das Ganze eigentlich gar nicht gelohnt hätte, oder?
Galileo:
Wenn deine Klage erfolgreich war, hast du keine Anwalts- oder Gerichtskosten zu tragen. Die müssen dann von der Gegenseite getragen werden.
jumpingjack25:
--- Zitat von: Galileo am 20 August 2025, 21:09:55 ---Wenn deine Klage erfolgreich war, hast du keine Anwalts- oder Gerichtskosten zu tragen. Die müssen dann von der Gegenseite getragen werden.
--- Ende Zitat ---
Dem ist aber nicht so..
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