Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: kotek123 am 28 Juni 2019, 17:07:39
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https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/196789.html
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Hier geht es auch wie im Fall von München um kredirkartenzahlumgen und haftbarkeit von banlen
Und Bild Berichterstattung ist natürlich ein gefundenes fressen für chargeback gegner
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Ja so is das leider, auch die ganze fb Werbung über Gelder zurückholen Risiko frei.... macht das ganze nicht besser, Zu viele Leute nutzen das aus ! Sieht man ja auch hier im Forum oft genug wo Leute jetzt plötzlich erst anfangen zu spielen und sofort nachfragen wie sie die paar hundert Euro zurückbuchen können wieder..... cb is ne einmalige Sache und Sol ein finde ich erstens vom spielen wegbringen und ein ne 2 te Chance geben.....
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Wieder verkackt. Läuft ja super....
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Warum sollten die Gerichte bei PayPal anders urteilen? Verstehe ich nicht...
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Ist das mit PayPal so eine Glasklare Sache?
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Paypal versucht bei dir Geld zu holen.... bei den Kreditkarten Fälle wollten Kunden ihr Geld zurück!
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Paypal kann ja schlecht Illegale Zahlungen zurück verlangen....
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PayPal geht in die Vorkasse, in dem er das Geld an das Casino weiterleitet, dir das Spielen ermöglicht und Tage später von deinem Konto per Lastschrift abbucht. Ist das nicht ein klares Mitwirken an illegales Glücksspiel?
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Ende dieses Jahr werden wir ja wissen wie die Lage vor Gericht im Bezug auf Paypal is.... ab Juli beginnen die Prozesse
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Ja, verstanden. Dauert immer 😉 Und da PayPal das weiss, klagen die auch nicht, anders als bei KK, oder?
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Na klasse, bin mal gespannt wie das bei mir ausgehen wird...
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Und paypal verteilt keine Mahnschreiben wen du vom Anwalt vertreten wirst, da sie auf die Prozesse warten wäre ja Geldverschwendung.... so wie whdg gegen Paypal oder Bank noch nicht klagt da noch keiner weis wie die ersten Urteile verlaufen werden! Vergessen darf man auch nicht das Sportwetten in der Grauzone sind...
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Kann nur für all die welche CB gemacht haben hoffen, daß Sie die zurück geholte Kohle gut bei Seite gelegt haben.
Wenn hier mal nicht für den einen oder anderen der Schuß nach hinten losgeht.
LG luchador
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Macht euch nicht verrückt. Sichert die Kohle und tut was gegen die Zockerei.
LG Ilona
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Wirklich unglaublich.... ein weiteres Urteil bzgl. Kreditkarten und Banken und alle drehen auch wegen PayPal durch.
Wir reden hier immer noch von rechtlich komplett verschiedenen Ausgangspositionen und können uns bezüglich Paypal Chargeback weder negativ noch positiv beeinflusst fühlen.
Bitte Leute, findet zu euch, kriegt eure Sucht in den Griff und wartet das erste PayPal Urteil ab anstatt hier anderen Leuten Panik zu machen!
Genießt das Wochenende.....
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Für mich sind die Urteile zu "einseitig", die großen Gewinnen in der Regel immer.
Aus meiner Sicht spielt die Sucht hier auch eine wichtige Rolle, die wird in den Urteilen so gut wie nie in betracht gezogen, wer innerhalb von ein paar Wochen tausende von Euros verzockt ist krank, und wer krank ist, ist nicht in der Lage vernünftige Entscheidungen zu treffen.
Die Banken erhöhen den Dispositionskredit, das Limit der Kreditkarte ohne überhaupt zu hinterfragen warum auf einmal von heute auf Morgen Herr Müller soviel Geld benötigt, warum im 30 Minuten Takt Kreditkartenzahlungen ins Ausland gehen, warum Überweisungen ins Ausland gehen..
Ein guter Berater erkennt das da was nicht richtig läuft, aber heutzutage ist der Euro mehr Wert wie der Mensch, Hauptsache die Limits ans Limit gesetzt und fleißig Zinsen kassiert.
Der Bank ist es latte ob die Gelder überhaupt jemals zurückgezahlt werden, Zwangsvollstreckung oleeee, da ist der gute Kunde der 4543543542 Millionen Jahre Kunde WAR genau soviel Wert wie der dreck unter den Schuhen..
Die Banken wissen genau was der Kunde da macht, und hinter her wird sich auf Dumm gestellt, und der kranke ist so arm wie eine Kirchenmaus und guckt in die Röhre, Haus weg, Frau weg, Auto weg, alles weg.
Geldwäsche mit fleißiger Unterstützung der Richter dieses "Landes":
Traurig.
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Jo Mal alles durchgelesen... Und seien wir doch Mal ehrlich..... Ein Mitglied hier im Forum hatte es schon Mal gesagt das Herr Lenne meinte das wohl keine Chance gegen die Banken besteht aber gegen die mit denen wir ein Vertrag eingegangen sind das heißt mit dem Casinos die müsten wir verklagen... Was mit Sicherheit nicht geht. Ich habe noch nie gesehen das eine Bank für Casinos wirbt PayPal, Skrill, Klarna aber schon ..... Ich melde mich beim Casino an möchte mit PayPal eine Zahlung tätigen ,es kommt eine Neue Seite dort steht genau wohin das geld gehen soll können also nicht sagen oder wissen das das Geld an Casinos geht außerdem wirbt PayPal für das.casino was noch ein Beweis dafür ist das sie Wusten wohin das geld geht so auch bei Skrill und Klarna. Bei der Bank ist es so die bekommen einen Auftrag per vom Anbieter und führen ihn aus erkennen dann das es um Glückspiel handelt und errichten eine Gebühr zu ungünsten des Karten Halters. .... Nur Frage ich mich warum die Richter immer Paragraf 9 mit einbeziehen und sagen das die Dienstleister kein Verbot erhalten haben und deshalb zahlen ,es ist doch ganz klar beschrieben das das Mitwirken schon verboten ist dann ist doch völlig egal ob sie ein Verbot erteilt bekommen haben . So also der eine Wirbt sogar dafür und vergibt sogar Bonus wenn man über PayPal einzahlt dies ist eine klare Mitwirkung die verboten ist . Die Bank selber nimmt nur Daten an uns verarbeitet sie weiter dort ist zunächst nicht erkennbar wohin auf Deutsch wir müssen PayPal &Co sowie die Casinoanbieter verklagen.
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@Rofl1312
Aber bei Paypal ist es doch anders oder ??
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Wenn ich es richtig verstanden habe, würde man ein Casino verklagen können aber man hätte kein Anspruch auf das Geld, irgendein § besagt das man da kein Anspruch drauf hat.
Ein Beispiel wäre, ich Verkaufe dir 2g Oregano und sage dir es ist Gras was dich so richtig wegfi...t , du könntest zur Polizei gehen und mich anzeigen wenn du feststellst es ist kein Gras, aber auf das Geld hättest du keinen Anspruch weil es aus einer Straftat stammt.
Nun ist es wieder so, wir haben uns alle in mehreren Fällen strafbar gemacht in Sachen Teilnahme am illegalen Glücksspiel wenn man den Glücksspielstaatsvertrag zur Hand nimmt oder Stgb, da könnte man ja theoretisch aber auch nur theoretisch die Bank mit ins Boot holen..
Denn: Wenn die Bank nicht weiß wohin das Geld fließt (sie weiß es aber MCC,Whitelist und co.) und der Nutzer nicht weiß das Onlineglücksspiel illegal ist, dann ist die Bank mindestens wegen Beihilfe dran, denn auch die ist laut Stgb Strafbar.
Wenn vor dem Gesetz alle gleich zu Behandeln sind, dann Schütz die Bank auch nicht das Argument sie weiß es nicht, denn der Glücksspieler weiß es auch nicht das Onlineglücksspiel illegal ist, eigentlich das gleiche Argument auf beiden seiten.
Die Bank darf dieses Argument verwenden und der Kunde der Bank nicht, warum? Wohl eine Frage für eine Doktorarbeit.
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Ja dehalb die Füsse still halten, klar können die Gerichte auch für PayPal das Urteil fällen aber es gibt noch keins.......
Noch was ein Zitat aus dem Urteil "Der MCC-Code 7995 unterscheide nicht zwischen „erlaubten“ und aus Sicht einiger deutscher Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel." .
Das stimmt aber seit Februar sind in ganz Deutschland Casinos unerlaubt. Zu dieses Zeitpunkt können sie sich darauf berufen . Allerdings hätte die Bank auch wissen Müssen da die Bankleitzahl alleine schon ein hergibt von wo man gezahlt hat .... Mann kann auch sagen für jede Niederlage Lernt der Anwalt dazu die Schlafen nicht ich bin noch der Meinung wenn geld dagewesen währe und man hätte Berufung eingelegt würde ein anderes Urteil herauskommen.
AG dort sitzen kleine Fische
LG schon Leute die besser verdienen und teilweiße in irgendwelchen Vorständen sitzen.
oLG die gut bezahlten und auch hier sitzen viele im Vorstand.
BGH hier sitzen Leute die sehr gut verdienen und meist nicht in irgendeinem Vorstand sitzen die sich Zeit nehmen und komischer Weise die Urteile des AG ähneln.
So alles wieder auf null . Schönes Wochende
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Die Klage beläuft sich nur auf Rückzahlung wegen Verstöße des Glücksspiels.. .eigentlich wolt ich nicht mehr schreiben... Stell dir Mal vor die Bank verliert was meinst du was los währe ,alle würden die Banken verklagen selbst der Verbraucherschutz würde die Banken in Regress nehmen sie verklagen und und und außerdem ist nicht zu erkennen ob ein verfahrensfehler vorliegt . Nochmal abwarten und Tee trinken es war uns von Anfang klar daß es in die Hose gehen kann.
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Du sprichst wieder nur für KK Zahlungen oder??
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Ja
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Dennoch sind alles auch Einzelfälle oder nicht? Wie lange gibt es CB schon? Glaube lange. Und alles was mit PayPal zu tun hat, läuft komischerweise. Also könnte man sagen, um zu entzerren, KK läuft scheisse, PayPal wird klappen? Was wäre denn, wenn du schon einen Verzicht hast, wären alle Urteile dann nicht egal? Denn wie mal gelesen, Verzicht ist Verzicht und dann wäre man raus aus der Nummer.
Also die Sucht habe ich schon im Griff, seit Februar gehe ich regelmäßig zur Therapie. Kann ich auch nur jedem empfehlen.
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Also hier ist der Unterschied KK zu Paypal
KK
Kunde—-Bank—- KK— OC
Kunde—-Bank—- KK— Skrill—OC
Klage im Moment gescheitert.
Paypal
Kunde—Paypal—-OC
Oder sehe ich das falsch
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Also hier ist der Unterschied KK zu Paypal
KK
Kunde—-Bank—- KK— OC
Kunde—-Bank—- KK— Skrill—OC
Klage im Moment gescheitert.
Paypal
Kunde—Paypal—-OC
Kunde— Skrill—-OC
Skrill Klage erfolgreich bzw. außergerichtlicher Vergleich
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Danke
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Hmmm ich würde eher sagen.
KK:
OC - KK/Bank - Kunde
Gescheitert
OC - Skrill - KK/Bank - Kunde
Gescheitert
PP:
OC - PP - Kunde
Teilweise verzichte seitens PP
OC - PP - KK/Bank - Kunde
Keine Urteile
Skrill:
OC -Skrill - Kunde
Vergleich
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OC - PP - Kunde Guthaben
OC - PP - Bank Lastschrift Kunde
Verhältnis ist aber immer PP Kunde,
da die Bank bei Rückbuchung immer außen vor ist.
Keine Urteile
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Erfolge gab es bisher beim Rückbuchen von Lastschriften!
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Ja schon klar nur bei Lastschrift.
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also sogesehen ist ja nichts neues. es ist ja fast ähnlicher fall wie in München. Ich frage mich aber warum der Rechtsanwalt hier gegen die Bank vorgeht???
Casino hat doch den Vertrag hier in diesem Fall in Berlin nicht mit der Bank, sondern den Kreditkartenfirma oder Skrill. Hier hätte doch die Klage gegen Skrill oder
Kreditkartenfirma direkt sein müssen. Man sieht ja bei den Casinos auch keine Logos von Sparkasse oder ähnliches.
Bei Kreditkartenansprüche muss doch die Klage gegen Kreditkartenbetreiber (Visa/Mastercard) oder den Aquirerer doch laufen oder irre ich mich.
Bei Paypal, Skrill, Sofort ist der FAll anders.Die haben direkte Verträge mit den Casinos. Da ist nichts dazwischen. Es werden sogenannte Akezptanzverträge abgeschlossen.
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Dieser Abschnitt aus dem Beschluss ist auch wichtig:
Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.
Das heisst in diesem Fall haftet Skrill oder Kreditkartenfirma direkt. Deshalb hätte der Spieler Skrill oder seine Kreditkartenfirma klagen müssen. Dumm gelaufen
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Heißt wieder für uns.
PP gegen uns als Kunde bei Lastschrift
Das wiederum ist eine sehr gute Chance für uns als Kunde
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Dieser Abschnitt aus dem Beschluss ist auch wichtig:
Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.
Das heisst in diesem Fall haftet Skrill oder Kreditkartenfirma direkt. Deshalb hätte der Spieler Skrill oder seine Kreditkartenfirma klagen müssen. Dumm gelaufen
Genau so sieht es auch aus. Man muss hier in dem Einzelfall zwischen den Zeilen lesen. Die eigene Kreditkarten Bank dazu zu zwingen, über die 6 Wochen hinaus die Zahlungen an die eigentlichen Zahlungsvermittler(!) zurückzubuchen, íst hier als nicht legitim beurteilt worden. Da die Bank selber nicht vermittelt hat. sondern der abbuchende Zahlungsdienstleister wie Skrill, Paypal oder SofortÜberweisung etc. Das erste Gerichte hier nun die Kreditkarten Banken aus der Verantwortung dieser rechtlichen Grauzone befreien, vor allem auch durch diese neuen "Wir holen dein Geld zurück und machen damit mega Profit" Geschäften diverser Anbieter, war abzusehen und ist strenggenommen auch juristisch eindeutig nicht anfechtbar. Da müsste man eben jede Anbieter wie Skrill etc direkt verklagen zur Zurückzahlung, auch wenn darüber eine Kreditkartenabbuchung erfolgt ist. Dies ist aber schwierig, anders als die KK Bank hat die keine Absicht dich auf eine Zahlung von Casino Schulden zu verdonnern, da sie nur "weitergereicht" haben, dabei nur Zahlen verschoben und eine schöne Gebühr erhalten haben- und vor allem denen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, da diese nur eine kurze risikofreie Schnittstelle der eigentlichen Transaktion sind. Die KK Bank bezahlt ja quasi erst einmal eure Schulden an das Onlinecasino, logisch das die Bank da ein Ausgleich/Rückzahlung verlangt. Nur ist aber genauer dieser Vorgang in Deutschland verboten
(Der zu Grunde liegende Verbraucherschutz/Selbstschutz vor sich selber, endet irgendwann sicherlich vor Gerichten im Übrigen immer da, wo andere möglicherweise damit versuchen, im großen Stil Profit zu machen. Das Thema ist ja hier mittlerweile fester Bestandteil in dem Forum und nicht neu, die Möglichkeiten zur finanziellen Rückerstattung könnten auch zu betrügerischen Absichten genutzt werden)
Mich würde es nicht wundern, wenn in Zukunft eine Reihe von Gesetzesänderungen durch den Bundestag gereicht werden, da durch diese immer größer werdene "Chargeback Community" irgendwann der Verdacht aufkommt, das hier auch von Vorsätzlichem Betrug ausgegangen werden kann. Getreu dem Motto: "Ich zahl jetzt 5000 Euro ein, wenn ich verliere kann ich es mir ja laut dem Forum hier bzw der darin beschriebenen Rechtslage eh zurückbuchen". Auf der Strecke bleiben dann aber auch jene Spielsüchtige, die komplett unverschuldet und frei von jedem Verstand ihr Einkommen nach Malta überweisen und sich und deren Familie in Not bringen.
Wer hier zur letzteren suchtkranken Personengruppe gehört, löscht und sperrt eure Spieleraccounts dauerhaft. Optional kann man auch das Onlinebanking sperren. Widersprecht die Kreditkartenabrechnung nur dann, wenn die Zahlung direkt mithilfe der Karte (Ohne Drittanbieter bzw Zahlungsdienstleister) geleistet wurde mit Begründung bekannter Gesetzeslagen zum Verbot von Zahlungsvermittlung an jene Online Casinos. Die Bank wird möglicherweise die bereits ausgeglichenen Zahlung über die in der AGB vermerkten Frist nicht "zurückbuchen bzw gut schreiben", aber bisher gibt es kein Urteil, der zu Lasten der sowieso schon geschröpften Spielsüchtigen ging, wenn die Bank (mit Hilfe vom Inkasso z.B.) versucht, die GesamtForderung aus dem gekündigten und fälligen Kreditsaldos einzuklagen.
Ganz wichtig: Zahlungen über die Kreditkarte, die das fällige Kreditkartensaldo betrifft, die nicht an illegale Online Casinos gingen (Tanken, Einkauf im Supermarkt), solltet ihr unverzüglich ausgleichen
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Was mich persönlich ein bisschen stinken würde sind die Anwälte in besagte Verfahren, wenigstens wenn sie mich vertreten hätten. (München oder Berlin)
Kannten die sich überhaupt mit der Materie aus, oder wurde hier bewusst durch Halbwissen geglänzt?
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@dennis, genau das sage ich seit Anfang an.......
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@ltr88
Leider kann man dass nicht vermeiden ist so.
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Was mich persönlich ein bisschen stinken würde sind die Anwälte in besagte Verfahren, wenigstens wenn sie mich vertreten hätten. (München oder Berlin)
Kannten die sich überhaupt mit der Materie aus, oder wurde hier bewusst durch Halbwissen geglänzt?
ich vermute dass in beiden Fällen Reeckmann der Rechtsanwalt war
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Herr Reeckmann kennt sich aus. Es ist Usus, dass man zurückzieht, wenn so ein Hinweisbeschluss kommt. Es sei denn, der Fall und der Klient eignen sich für einen Gang durch die Instanzen.
LG Ilona
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@Ilona
Aber der Anwalt hätte ja nicht die Kontoführende Bank verklagen sollen sondern Skrill oder KK z.B. Visa dann wäre die Sache wahrscheinlich anders gelaufen.
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Herr Reeckmann kennt sich aus. Es ist Usus, dass man zurückzieht, wenn so ein Hinweisbeschluss kommt. Es sei denn, der Fall und der Klient eignen sich für einen Gang durch die Instanzen.
LG Ilona
Richtig. Immerhin bewegen sich hier alle Parteien in einer Grauzone, weil die Gesetzeslage einfach noch zu schwammig ist und sich wie in dem vorliegenden Fall, die Rechtslage auch einfach durch Kleinigkeiten zu Lasten des Spielsüchtigen entwickeln kann.
Denn im Artikel wird genau beschrieben, wieso in dem Fall das Kreditkartenunternehmen nicht mehr der Verpflichtung stehen konnte, da hier gar keine Vermittlung mehr durch die Kreditkarten Bank stattfand. Zahlt man also über Skrill z.B. ein und nutzt dafür die Kreditkarte (Warum macht man sowas überhaupt über ein Drittanbieter?), dann vermittelt die Kreditkarten Bank diese Zahlung an ein weiteres Finanzdienstleistungsunternehmen, die wiederum leitet es dann weiter zum Online Casino. Man verschleiert also in dem Moment seine eigene Zahlung in irgendwelche Finanzströme, sodass man der Kreditkarten Bank kein illegales Vermitteln von Casinozahlungen mehr vorwerfen kann und die Zahlungsabwicklung damit auch nicht mehr anfechtbar ist. Daher muss man sich also auch damit abfinden, wenn die Bank Aufwendungsersatz fordert.
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Auf Seiten der Bank bestehe grundsätzlich „keine Verpflichtung, die Lizensierung bzw. Legalität der Anbieter zu überprüfen, zumal diese für die Beklagte bei der Abwicklung über sog. E-Geld-Institute auch nicht stets erkennbar sein dürfte“. Diese Aufgabe liege „in erster Linie in der Hand des Klägers selbst“.
Hier muss man zwischen den Zeilen die benutzten Wörter verstehen, weil der Text augenscheinlich im ersten Moment suggeriert, das der Zahlungsdienstleister grundsätzlich nicht mehr in der Verantwortung steht und somit jedes "Chargeback" in Zukunft aussichtslos sei.
Jedoch steht da vereinfacht gesagt nur drin: Der Zahlungsdienstleister ist nicht in der Verantwortung, die eigentliche Legalität deiner "Online Käufe" bei dem in der Zahlung begünstigten Empfänger, die du darüber abwickelst, zu überprüfen. Vor allem wenn die Buchung auf der Kreditkartenabrechnung offensichtlich an Skrill ging und die Bank gar nicht mehr nachvollziehen kann wohin es danach weitergereicht wurde.
Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.
Wie beschrieben, wenn überhaupt muss man den eigentlich verantwortlichen Zahlungsdienstleister (in dem Fall Skrill) zum Chargeback bewegen. Die Forderungen der Kreditkarten Bank muss man aber vorerst bezahlen und kann die dadurch entstandenen Schulden möglicherweise durch einen erfolgreichen Chargeback bei Skrill im Nachgang wieder ausgleichen.
Fraglich ist halt, wie ein Gericht urteilen würde. Das viel genannte Merchant-Category-Code (MCC), die Transaktionen kennzeichnet, betrifft halt leider nur die allgemeinen "Glücksspielzahlung". Da aber Sportwetten etc ebenfalls so gekennzeichnet sind, ist die Frage, inwieweit man hier die Bank das illegale Vermitteln unterstellen kann.
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Und wer jetzt nach einen Chargeback bei Skrill und co fragt, nein, es ist nicht möglich das Geld von denen zurückzuholen, die werden sich nicht mal ansatzweise um eine Rückerstattung bemühen.
Dann bleibt noch der Klage weg, aber ob der bei einem im Ausland sitzenden Unternehmen Erfolg hat, keine Ahnung, die werden vermutlich einfach nicht vor Gericht erscheinen, dann kommt zwar das Versäumnisurteil, aber dass macht die Sache dann nur noch komplizierter...
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Sitz im Ausland ist zwar ein Problem aber da Skrill aktiv auf dem deutschen Markt für deutsche Kunden aktiv ist, ist Gerichtsort eindeutig in Deutschland.
Ich sehe die Chancen gegen Skrill sogar viel höher als gegen Paypal, da Skrill sogar auf der Homepage aktiv und aggressev dafür wirbt dass die Kunden
auf Casino- oder Sportwettenseiten einzahlen sollen bzw. sich anmelden sollen.
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Aber was ich mich frage was mit sofort/klarna ist. Letztendlich ist es ja eine schlichte überweisung die über ein von diesen Firmen bereitgestelltes Formular durchgeführt wird. Es müsste doch in diesem Fall dann doch die Hausbank bzw. der der das Girokonto zur Verfügung gestellt hat belangt werden? Weil bei diesen Überweisungen sieht man doch keinen Dienstleister auf den Auszügen und somit verhält sich das ganze doch wie als hätte man mit KK bezahlt?
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Die Hausbank kannst Du dafür nicht belangen, Sie führt nur Deine eigene ausgelöste Überweisung aus. Jene wären dann die, die es Dir ermöglicht haben um an die Daten zu kommen, sprich Giropay, Sofort GmbH etc. eventuell auch die Empfängerbank in DE oder dem Zahlungsdienstleister welcher die Zahlung erhält.
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Die Hausbank kannst Du dafür nicht belangen, Sie führt nur Deine eigene ausgelöste Überweisung aus. Jene wären dann die, die es Dir ermöglicht haben um an die Daten zu kommen, sprich Giropay, Sofort GmbH etc. eventuell auch die Empfängerbank in DE oder dem Zahlungsdienstleister welcher die Zahlung erhält.
Du kannst auch, sofern die Überwesiung nicht all zu lang her ist einen Überweisungsrückruf beantragen.
In Regress gegen den Zahlungsauslösedienst könnte eine Bank gehen, scheint aber alles zu aufwendig für diese zu sein, daher wiegeln sie ab.
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Aber was ich mich frage was mit sofort/klarna ist. Letztendlich ist es ja eine schlichte überweisung die über ein von diesen Firmen bereitgestelltes Formular durchgeführt wird. Es müsste doch in diesem Fall dann doch die Hausbank bzw. der der das Girokonto zur Verfügung gestellt hat belangt werden? Weil bei diesen Überweisungen sieht man doch keinen Dienstleister auf den Auszügen und somit verhält sich das ganze doch wie als hätte man mit KK bezahlt?
Zwischen "Buchungsbelastung" (Kreditkarte) "Lastschriften" (Girokonto) und einer klassischen Überweisung gibt es einen entscheidenen Unterschied:
Eine Überweisung ist eine von DIR autorisierte und ausgeführte Zahlung. In den anderen Fällen wird dein Konto von der jeweiligen Fremdbank im Auftrag des dortigen Kontoinhabers belastet.
Überweisungen sind daher meist nur innerhalb weniger Stunden nach Ausführung mit Hilfe der Bank rückbuchbar (Wenn das Geld noch nicht beim Empfänger gebucht ist geht das)
Wenn das Geld aber bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat keinen Zugriff mehr auf den Betrag. In einem solchen Fall musst du rein theoretisch bei deiner Bank eine Rücküberweisung anfragen. Diese kontaktiert die andere Bank des Empfänger, und die Bank des falschen Empfängers wendet sich an ihren Kunden dem du das Geld aufs Konto überwiesen hat. Der muss dann quasi zustimmen. Rein nach meiner Logik her wäre das dann das Online Casino selbst. Naja und ich denke, das sich dann jetzt jede weitere Frage dazu erübrigt hat :D
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Danke Dennis,
dass du das noch einmal klarstellst. Ich habe es auch mehrfach versucht, komme aber nicht bei allen durch. Was wir hier bisher betrieben haben, war das Chargeback von Lastschriften. Das kann man innerhalb von 8 Wochen selbst veranlassen. Im Onlinebanking ist es ein Klick. Darüberhinaus (13 Monate) kann man es über die Bank veranlassen. Einige Banken machen es, andere nicht. Es geht also um eine Rückbuchung (chargeback).
Alles andere sind Forderungen, die man an das Gegenüber (KK, Bank etc) stellt. Und das ist der wesentlich schwierigere Weg.
LG Ilona
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@Ilona
Bin seit Ende letzten Jahres hier mit dabei von daher verstehe ich das ganze schon keine Sorge.
Hatte mich nur interessiert da man ja die Überweisung bei Sofort z.b. klar mit der Tan autorisiert jedoch müsste rein logisch aus rechtlicher Sicht Sofort blockieren spätestens die Hausbank aufgrund der Illegalität die Transaktion abbrechen. Systemtechnisch ist das bei Sofort als auch bei der Hausbank realisierbar. Deshalb meine Frage.
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da Du dies schreibst, ich hatte mehr oder weniger vorhin das Vergnügen dazu, mit meiner Bank deswegen Kontakt aufzunehmen. ich habe das Chatprotokoll gespeichert. Ich kann ja wenn gewünscht, es in abgeänderter Form (Namen) in die eigenen Erfahrungen posten. Meine Hausbank hat es mir nicht leicht gemacht und da war viel Unwissenheit oder geblocke dabei.
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Gerne Ingo
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Herr Reeckmann hat mir persönlich davon abgeraten etwas gegen die Einzahlung per Kreditkarte zu unternehmen. Er sagte, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen kann und diese Fälle sehr unsicher sind. Bei mir war das allerdings ein gegenüber der PP-Einzahlungen verschwinden geringer Betrag.
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da Du dies schreibst, ich hatte mehr oder weniger vorhin das Vergnügen dazu, mit meiner Bank deswegen Kontakt aufzunehmen. ich habe das Chatprotokoll gespeichert. Ich kann ja wenn gewünscht, es in abgeänderter Form (Namen) in die eigenen Erfahrungen posten. Meine Hausbank hat es mir nicht leicht gemacht und da war viel Unwissenheit oder geblocke dabei.
Dies würde arbeit für die Bank bedeuten, und man sollte sich genau überlegen ob man einen Rückruf startet, es kann sehr teuer werden.
Die Banken/Dienstleister die die Gelder für die Casinos verwalten, sind dazu angehalten jeglichen Rückbuchungsversuch abzublocken.
Wenn Ihr einmal die Kontrolle verloren habt, und z.B. 12 Überweisungen zurückholen wollt, dann seid ihr schnell mal 150€ los, die hättet Ihr auch verbrennen können, hätte den gleichen Sinn.
Es sind halt einfach schlecht geschulte Kundenberater die am Telefon sitzen, bei meiner damaligen Sparkasse wurden noch nicht wert gestellte Überweisungen binnen weniger Minuten zurückgebucht.
Sofortüberweisungen oder Giropaybuchungen konnten ebenfalls problemlos storniert werden im Bereich offenen Aufträge.
Blockt Euch einfach bei Sofort Giropay und co, die Bieten ein Sperrformular an, Eure IBAN wird somit geblockt und kann nie wieder freigegeben werden, warum Bieten sie dieses Formular bloß an ? ;)
Die meisten Banken bieten Echtzeittransaktionen an, so könnt Ihr trotzdem noch problemlos Online Einkaufen.
Es bleibt weiterhin ein spannendes Thema, wenn ich mal meine Briefe durchgehe die ich vom Anwalt der Gegenseite erhalten habe, decken sich die Aussagen irgendwie mit denen der Richter, war von einen früheren CB-Versuch.
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Sauber Ilona .... Warum gibt es hier kein gefällt mir Händchen.
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Ich muss hier kurz mal einharken.
Hatte über Trustly bezahlt und diese haben mir auch (nach Aussage meiner Bank) aus eigenem Interesse die 2000 Euro zurück überwiesen.
Meine Bank (Postbank) hatte einen Überweisungsrückruf veranlasst meinte aber es liegt nicht mehr in Ihrer Macht sondern auf Kullanz der anderen Bank.
Vielleicht doch bei großen Summen Probieren?
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Wie lange ist zwischen bezahlen und zurückuberweisen vergangen?
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Wegen der vielen Nachrichten,
Zwischen den überweisen und Dem Anruf der der Bank lagen Ca. 8 Stunden. (16 Uhr Überweisen und 24 Uhr angerufen)
Bis das Geld wieder auf dem Konto war dauerte es 7 Tage, hatte es schon abgeschrieben.
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Ich muss hier kurz mal einharken.
Hatte über Trustly bezahlt und diese haben mir auch (nach Aussage meiner Bank) aus eigenem Interesse die 2000 Euro zurück überwiesen.
Meine Bank (Postbank) hatte einen Überweisungsrückruf veranlasst meinte aber es liegt nicht mehr in Ihrer Macht sondern auf Kullanz der anderen Bank.
Vielleicht doch bei großen Summen Probieren?
Du verstehst das Bankensystem/Transaktionssystem überhaupt nicht. Bei Einzahlung in illegale Online Casinos über z.B. Paypal, erteilst du dem "Zahlungsdienstleister" Paypal eine Einzugsermächtigung des jeweiligen Betrages, der zeitgleich dem Online Casino das Geld aufs Paypal Konto gutschreibt. Folglich hast du direkt das Geld als Zockerguthaben verfügbar, obwohl du nicht mals einen Cent vom Girokonto faktisch in dem Moment herausgegeben hast.
Wichtig bei SEPA Lastschriften ist zu wissen:
Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen ausgelöst, sondern vom Zahlungsempfänger, der seiner Bank als erster Inkassostelle den Auftrag zum Einzug einer Lastschrift erteilt. Den Vorgang bezeichnet man auch als „Lastschrifteinreichung“, den Zahlungsempfänger dementsprechend als „Lastschrifteinreicher“.
Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Dies geschieht automatisiert und Bedarf nicht der Zustimmung des Zahlungsempfängers. Dadurch ist deine Hausbank auch strafrechtlich gesehen (Vermittlung von Zahlungen an illegale Casinos) fein raus. Hier ist derjenige geschädigt, der das Geld zuvor bei dir abbuchen ließ. Da dies aber nicht das Online Casino selber war , sondern der Zahlungsdienstleister (Paypal, KK Unternehmen etc) im Zuge des Zwischenvermittlers, entsteht ihm erst einmal der finanzielle Schaden, da er das zurückgebuchte Geld bereits längst weiter ans Online Casino gereicht hat.
Man kann zwar davon ausgehen, das gewisse noch vorhandene Casinos mit PP, auf denen die Zahlung mit PP noch möglich ist, untereinander Ausgleichsverträge geschlossen haben um sich finanziell gegenseitig auszugleichen, aber damit beweisen die umso mehr, das sie weiter immer noch bewusst großen Profit aus derartigen Zahlungs-Vermittlungen bewusst und unbehelligt der rechtlichen Lage mitnehmen.
Darum klagen die auch nicht, weil die Rechtslage hier eindeutig ist und das Fortführen der Zahlungsmöglichen für Casinos bewusst rechtswidrig weitergeführt wird.
Wichtig bei den über Trustly-Überweisungsaufträgen:
Bei einer über Trustly, als Dritter und fungierender Zahlungsvermittler, zahlst du mittels einer selbstständig ausgeführten Direktüberweisung ein. Das Geld wandert direkt über das Bankkonto von Trustly an das OC.. trustly selber erntet nur ihre Transaktionsgebühr. Für das Unternehmen also komplett risikolos, da Rückbuchungen nur zeitlich begrenzt möglich sind und ihnen selbst als Vermittler anders als beim einfachen Lastschriftwiderrufsverfahren, niemand nachträglich Kapital vom Konto abgreifen kann.
Inwieweit sie strafrechtlich hier in Deutschland zur Rückzahlung gezwungen werden können bleibt fraglich, bedarf aber der Absicht zu klagen und mögliche Risiken der weiteren Verschuldung im Falle der Niederlage hinzunehmen
Der Zahlungsauftrag im heutigen Zahlungsdiensterecht gilt seit November 2009 und ist nach § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich definiert. Danach handelt es sich um eine rechtliche Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an seine kontoführende Bank, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang ausgeführt werden soll. Als „rechtliche Erklärung“ ist eine geschäftsbesorgungsrechtliche Weisung im Sinne des § 665 BGB in Verbindung mit § 675c Abs. 1 BGB zu verstehen. Es handelt sich damit weder um eine Anweisung noch um einen Auftrag, sondern das heutige Zahlungsdiensterecht der §§ 676a ff. BGB geht von einem Vertrag aus.[2] Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn dieser seiner kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n Abs. 1 BGB).
In dem Falle ist deine Hausbank komplett aus der Verantwortung. Es gibt keine technische Möglichkeit für die. Daher bieten die nur den Überweisungsrückruf an. Der geht über Trustly logischerweise an die Bank des Empfänges. Die nehmen Kontakt mit dem Kunden auf (das Online Casino) und versuchen nur zu vermitteln, das die eine nicht korrekte Überweisung zum zurückbuchen frei gegeben wird.
Spätestens jetzt sollte dir klar sein... du stehst am Ende in der Verantwortung klagen zu müssen.... und zwar nicht gegen deine Hausbank sondern gegen das Online Casino selber
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Dennis.... Top. ✔ und man sieht ja, totz den Paar Tausend die einen CB durchführen, verdienen sie Milliarden weiterhin. Also schreiben Sie lieber alles ab, oder senden Vergleichsangebote anstatt sich vor Gericht zu äußern. Denn spätestens da, müssen Sie ja zugeben, sich weiterhin an Illegales Glpclspiel zu beteiligen. Nicht zu vergessen was der Staat mit dran verdient.
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Dennis.... Top. ✔ und man sieht ja, totz den Paar Tausend die einen CB durchführen, verdienen sie Milliarden weiterhin. Also schreiben Sie lieber alles ab, oder senden Vergleichsangebote anstatt sich vor Gericht zu äußern. Denn spätestens da, müssen Sie ja zugeben, sich weiterhin an Illegales Glpclspiel zu beteiligen. Nicht zu vergessen was der Staat mit dran verdient.
Zugeben musst du nie etwas, selbst wenn ein Gericht gegen dich entscheidet. Alleine schon wegen den fatalen Wirkungen, die mögliche Eingeständnisse hervorrufen könnten, wäre für jedes dieser Unternehmen eine Katastrophe und manch ein Zahlungsdienstleister wäre binnen kurzer Zeit insolvent