Dieser Abschnitt aus dem Beschluss ist auch wichtig:
Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.
Das heisst in diesem Fall haftet Skrill oder Kreditkartenfirma direkt. Deshalb hätte der Spieler Skrill oder seine Kreditkartenfirma klagen müssen. Dumm gelaufen
Genau so sieht es auch aus. Man muss hier in dem Einzelfall zwischen den Zeilen lesen. Die eigene Kreditkarten Bank dazu zu zwingen, über die 6 Wochen hinaus die Zahlungen an die
eigentlichen Zahlungsvermittler(!) zurückzubuchen, íst hier als nicht legitim beurteilt worden. Da die Bank selber nicht vermittelt hat. sondern der abbuchende Zahlungsdienstleister wie Skrill, Paypal oder SofortÜberweisung etc. Das erste Gerichte hier nun die Kreditkarten Banken aus der Verantwortung dieser rechtlichen Grauzone befreien, vor allem auch durch diese neuen "Wir holen dein Geld zurück und machen damit mega Profit" Geschäften diverser Anbieter, war abzusehen und ist strenggenommen auch juristisch eindeutig nicht anfechtbar. Da müsste man eben jede Anbieter wie Skrill etc direkt verklagen zur Zurückzahlung, auch wenn darüber eine Kreditkartenabbuchung erfolgt ist. Dies ist aber schwierig, anders als die KK Bank hat die keine Absicht dich auf eine Zahlung von Casino Schulden zu verdonnern, da sie nur "weitergereicht" haben, dabei nur Zahlen verschoben und eine schöne Gebühr erhalten haben- und vor allem denen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, da diese nur eine kurze risikofreie Schnittstelle der eigentlichen Transaktion sind. Die KK Bank bezahlt ja quasi erst einmal eure Schulden an das Onlinecasino, logisch das die Bank da ein Ausgleich/Rückzahlung verlangt. Nur ist aber genauer dieser Vorgang in Deutschland verboten
(Der zu Grunde liegende Verbraucherschutz/Selbstschutz vor sich selber, endet irgendwann sicherlich vor Gerichten im Übrigen immer da, wo andere möglicherweise damit versuchen, im großen Stil Profit zu machen. Das Thema ist ja hier mittlerweile fester Bestandteil in dem Forum und nicht neu, die Möglichkeiten zur finanziellen Rückerstattung könnten auch zu betrügerischen Absichten genutzt werden)
Mich würde es nicht wundern, wenn in Zukunft eine Reihe von Gesetzesänderungen durch den Bundestag gereicht werden, da durch diese immer größer werdene "Chargeback Community" irgendwann der Verdacht aufkommt, das hier auch von Vorsätzlichem Betrug ausgegangen werden kann. Getreu dem Motto: "Ich zahl jetzt 5000 Euro ein, wenn ich verliere kann ich es mir ja laut dem Forum hier bzw der darin beschriebenen Rechtslage eh zurückbuchen". Auf der Strecke bleiben dann aber auch jene Spielsüchtige, die komplett unverschuldet und frei von jedem Verstand ihr Einkommen nach Malta überweisen und sich und deren Familie in Not bringen.
Wer hier zur letzteren suchtkranken Personengruppe gehört, löscht und sperrt eure Spieleraccounts dauerhaft. Optional kann man auch das Onlinebanking sperren. Widersprecht die Kreditkartenabrechnung nur dann, wenn die Zahlung direkt mithilfe der Karte (Ohne Drittanbieter bzw Zahlungsdienstleister) geleistet wurde mit Begründung bekannter Gesetzeslagen zum Verbot von Zahlungsvermittlung an jene Online Casinos. Die Bank wird möglicherweise die bereits ausgeglichenen Zahlung über die in der AGB vermerkten Frist nicht "zurückbuchen bzw gut schreiben", aber bisher gibt es kein Urteil, der zu Lasten der sowieso schon geschröpften Spielsüchtigen ging, wenn die Bank (mit Hilfe vom Inkasso z.B.) versucht, die GesamtForderung aus dem gekündigten und fälligen Kreditsaldos einzuklagen.
Ganz wichtig: Zahlungen über die Kreditkarte, die das fällige Kreditkartensaldo betrifft, die nicht an illegale Online Casinos gingen (Tanken, Einkauf im Supermarkt), solltet ihr unverzüglich ausgleichen