Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Sabrina2019 am 27 Januar 2020, 18:03:33
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Habe hier in vielen Bereichen schon einiges über Skrill gelesen.
Gibts jemand der bereits Erfolge erzielt hat ausser dem Prozess vom Oktober 2019 des bekannten Anwalts mit Hintergrund auf die Bafin)?
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Momentan wüsste ich nicht mal das eine Klage gegen SKRILL hierzu laufen würde noch das die jemand verklagt hätte oder ich hab etwas verpasst.
Momentan hoffen alle auf die Berufung vor dem OLG Stuttgart hinsichtlich des Urteils Ulm. Hab vor wenigen Minuten auch hierzu einen Beitrag zur Diskussion im Thread gepostet wo ein RA darauf eingeht.
Damit könnte man alle "Fliegen" auf einmal totschlagen und die leidige Frage hinsichtlich anderen Zahlungsdienstleistern wäre dann nach Jahren endlich mal vorbei!
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Es gibt ein Urteil vom 16.6. 2017 vom AG Wiesbaden (AG Wiesbaden 92 C 4323/16 (41)), das nicht gut für SKRILL ausgegangen ist. Das ist mir nach einem Interview zugeschickt worden. Herr Lenné hat auf seiner Homepage darüber berichtet.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html
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@Born, wo ist der Thread wo ein RA darauf eingeht, finde es gerade leider nicht0 :o
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Momentan wüsste ich nicht mal das eine Klage gegen SKRILL hierzu laufen würde noch das die jemand verklagt hätte oder ich hab etwas verpasst.
Momentan hoffen alle auf die Berufung vor dem OLG Stuttgart hinsichtlich des Urteils Ulm. Hab vor wenigen Minuten auch hierzu einen Beitrag zur Diskussion im Thread gepostet wo ein RA darauf eingeht.
Damit könnte man alle "Fliegen" auf einmal totschlagen und die leidige Frage hinsichtlich anderen Zahlungsdienstleistern wäre dann nach Jahren endlich mal vorbei!
Ich hoffe ich darf den Link hier veröffentlichen aber das hab ich beim Suchen gefunden:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/illegales-online-gluecksspiel-skrill-nimmt-berufung-zurueck.html
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Hallo zusammen! Habe Skrill angeschrieben mit der Bitte um Rückabwicklung der Zahlungen vom 10.08.2018-15.10.2018 in Höhe von 14.010€.
Dabei habe ich mich auf den § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 bzgl. des Mitwirkungsverbots bezogen. Antwort von Skrill seht ihr unten. Nun wollte ich ein Antwortschreiben verfassen, tu mir aber total schwer damit.
Kann mir da jemand von euch helfen bzw. gibts irgendwo irgendwelche Vorlagen?
Skrill Kundenbetreuung
29/01/2020
13:57
Guten Tag,
Vielen Dank, dass Sie mit der Kundenbetreuung von Skrill in Kontakt getreten sind.
Wir möchten Ihnen mit dieser E-Mail bestätigen, dass Ihre Transaktionen an den Händlern erfolgreich, und wie von Ihnen in Auftrag gegeben, abgeschlossen worden sind.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass Skrill , ein Zahlungsanbieter ist, der nur für die erfolgreiche Durchführung der Transaktionen, welche Sie in Auftrag geben, verantwortlich ist und wenn Transaktion abgeschlossen ist, kann sie nicht zurückgebucht werden
Aufgrunddessen können wir auch keine Verantwortung für die Lieferung der Waren/Dienstleistungen, welche Sie via unser System bestellt/bezahlt haben, tragen. Laut unserer AGB mit denen Sie sich bei der Kontoeröffnung erklärt haben:
4. Eröffnung Ihres Skrill-Kontos - .."4.4. Sie können nur dann ein Skrill-Konto eröffnen, wenn dies in Ihrem Wohnsitzland rechtlich zulässig ist. Mit der Eröffnung eines Skrill-Kontos gewährleisten und versichern Sie uns, dass dadurch keine Gesetze oder Vorschriften verletzt werden, die für Sie gelten. Sie kommen für alle Verluste auf, die wir aufgrund irgendeines Verstoßes Ihrerseits gegen diese Bestimmungen erleiden.
9. Geld senden - 9.4...." Sobald ein Betrag dem Skrill Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann die Transaktion nicht mehr widerrufen werden.""
11. Verbotene Transaktionen - .."11.2. Es ist streng verboten, Zahlungen an natürliche oder juristische Personen zu tätigen oder von diesen zu empfangen, die ungesetzliche Glücksspiele wie beispielsweise illegale Sportwetten, Casino- und Pokerspiele anbieten.
16. Haftung- 18.6 "Unsere Pflichten unter diesen Nutzungsbedingungen sind darauf beschränkt, ein Konto zur Verwaltung elektronischen Geldes bereitzustellen und die damit verbundenen Zahlungsdienste zu erbringen und begründen keine Stellungnahme im Hinblick auf die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit jeglicher durch einen Kunden von Skrill vertriebenen Waren oder Dienstleistungen."
Mit freundlichen Grüßen,
Skrill Kundenbetreuung
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Was hast du denn erwartet? Die werden den Teufel tun außer eine solche Mail zu schreiben. Ohne Anwalt geht da nichts und dann werden die auch damit ankommen. Es ist eben einfacher passiv was zu tun, weil die Kunden alle die Schuld haben und die waschen die Hände dann in Unschuld, als aktiv vorzugehen aber halt, da gibt's keine Provision.....
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Ne Born natürlich nicht ;D
Aber interessant dass sie die neuen AGBs mitschicken. Die von 2018 wäre interessanter gewesen..
Gibt ja genug Gründe dem zu widersprechen. Schon allein der fehlende BaFin Eintrag..
Glaub aber auch langsam dass man ohne Anwalt keine Chance hat :-\
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Im Geld nehmen sind die alle sehr gut aber beim rausrücken werfen die sich wie Neymar auf den Boden und bocken rum wie n ein Kleinkind im Supermarkt und stellen sich dumm!
Die AGB von damals müsste man doch irgendwie auftreiben können....
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😄😄😄
Ich hab nur welche von 2016 gefunden. Aber keine Ahnung wann dann aktualisiert wurde 🙄
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Hi!
Ich weiß, , dass ich mir die alte AGB runter geladen habe ... finde sie aber nicht mehr.
Schicke mir sie bitte mal an selbsthifegruppe.spielsucht@googlemail.com
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Hi!
Ich weiß, , dass ich mir die alte AGB runter geladen habe ... finde sie aber nicht mehr.
Schicke mir sie bitte mal an selbsthifegruppe.spielsucht@googlemail.com
Hi Olli,
schau mal unter https://www.skrill.com/fileadmin/content/pdf/legal/generalterms/Skrill_Merchant_Terms_Conditions_v8.4_February_2016_GERMAN.pdf
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Danke
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5.7. Unbeschadet der nach den Nutzungsbedingungen bestehenden Zahlungsverbote darf der Händler keinerlei Zahlungen als Gegenleistung für die Lieferung von Tabakwaren, verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, pornographischen Inhalten oder Leistungen, rechtswidrigen Downloads, illegalem Glücksspiel, Produkten oder Dienstleistungen, welche die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder für irgendwelche sonstigen Waren oder Dienstleistungen entgegennehmen, deren Anbieten oder Erbringung nach geltendem Recht verboten ist.
Demanach war es dem Händler (OC) sogar verboten Zahlungen anzunehmen! Wobei, gab es 2016 schon SKRILL in den OC?
Wann würden denn diese AGB geändert?
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Danke
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5.7. Unbeschadet der nach den Nutzungsbedingungen bestehenden Zahlungsverbote darf der Händler keinerlei Zahlungen als Gegenleistung für die Lieferung von Tabakwaren, verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, pornographischen Inhalten oder Leistungen, rechtswidrigen Downloads, illegalem Glücksspiel, Produkten oder Dienstleistungen, welche die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder für irgendwelche sonstigen Waren oder Dienstleistungen entgegennehmen, deren Anbieten oder Erbringung nach geltendem Recht verboten ist.
Demanach war es dem Händler (OC) sogar verboten Zahlungen anzunehmen! Wobei, gab es 2016 schon SKRILL in den OC?
Wann würden denn diese AGB geändert?
Naja, sie handeln in Ihrer Gesetzgebung (Malta) ja nicht illegal. Zudem weisen die OC in ihren AGBs auch meistens darauf hin, das ein Spieler nur teilnehmen darf, wenn es die nationale Gesetzgebung erlaubt.
Aber interessant find ich folgendes:
13.5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Klauseln 5.3 bis 5.9 (einschließlich), Klausel 7, Klausel 8 oder Klausel 12 (hinsichtlich geistigen Eigentums, für das dem Händler auf Grundlage einesvon einem Karten-oder Zahlungssystem gewährten Sublizenzierungsrechts ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde):
13.5.1. finden die Haftungsbeschränkungen der Klauseln 13.1 und 13.2 keine Anwendung;
13.5.2. hat der Händler Skrill von sämtlichen Forderungen Dritter, Verlusten, Schäden, Geldbußen und Strafen freizustellen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Verstoß entstehen
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Naja, abgesehen davon sind das ja die Händler AGB und da kann Skrill ja reinschreiben was die wollen! Man müsste die Consumer ABG haben...
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Oh stimmt Born. Hab ich jetzt auch erst gesehen dass es für Händler ist...
Hm - hat die AGB zufällig jemand gespeichert? Hab nicht mal mehr die Mail von der Anmeldung 🤷♀️
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Skrill ist doch Paysafecard die sichern sich doch tausendmal ab...
kaum habe ich einmal via Skrill eingezahlt wurde ich am nächsten Morgen per SMS informiert dass Paysafecard meine Schufa Daten abgerufen hatte...