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Studie zur Evaluierung der SpielVO

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Offline Ilona

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Studie zur Evaluierung der SpielVO
« am: 14 Dezember 2010, 21:30:44 »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #1 am: 17 Dezember 2010, 12:03:22 »
Mich würde mal dein "Senf" ;) dazu interessieren,Ilona.
Ich weiss nicht wiso, aber irgendwie habe ich das Gefühl ,dass bald etwas passiert!

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Offline Ilona

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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #2 am: 05 Januar 2011, 10:09:33 »
Hallo,

Hier mein Senf: die Ergebnisse der Studie sind brisant, aber nicht überraschend. Viele Studien zuvor haben bereits auf die besondere Gefährlichkeit des Automatenspiels hingewiesen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Spielerkarte) lösen in der Fachwelt ungläubiges Kopfschütteln aus. In der SZ hat Herr Gauselmann ja indirekt bestätigt, dass das seine Idee war. Na dann! Ich habe jedenfalls noch keinen einzigen Suchtexperten getroffen, der diese Karte für eine gute zielführende Idee hält. Es führt kein Weg dran vorbei: Wer wirklich was ändern
will, muss die Geräte ändern (Gewinn und Verlust reduzieren, punkte verbieten).  Aber das wird nicht passieren. Wetten? ;-)

LG Ilona
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Offline Olli

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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #3 am: 06 Januar 2011, 10:07:55 »
Hi Illona!

Ein aktiver Spieler erklärte mir jüngst, der maximale Höchstgewinn wäre ab dem 01.01.11 beschränkt worden.

Gibt es da eine neue gesetzliche Regelung?
Eine "freiwillige Beshränkung" durch die Automatenindustrie?
Oder ist das Mumpitz?

Viele Grüße
Olaf
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #4 am: 06 Januar 2011, 16:09:08 »
Hi olli.da kann ich dir helfen.es gibt seid dem 1.1.11,nur noch 1000 euro höchstgewinn.neues gesetz.

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Offline Ilona

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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #5 am: 06 Januar 2011, 21:59:01 »
Hallo zusammen,

es ist kein Gesetz - in der Spielverordnung steht als Höchstgewinn nach wie vor 500€- sondern eine -weisung der PTB.

Aber was haltet ihr denn von der Idee der Spielkarte? Wäre das hilfreich?, um weniger zu spielen und das spielen an mehreren Geräten zu verhindern?

LG Ilona
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Offline Olli

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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #6 am: 07 Januar 2011, 11:25:16 »
Hi Ilona!

Danke für den Hinweis.

Die Spielkarte - hmmmm - was halte ich davon ...

Kurz und knapp - nix!

Na gut, so einfach mache ich mir denn doch nicht ... ;)

"Es kann nur eine Karte pro Tag und Spielstätte erworben werden"

Ooooookey - habe ich da was nicht gelesen?
Wie wird das denn garantiert?
Die Karte wird also in der Spielstätte erworben.
Darauf keine Speicherung der persönlichen Daten ...
Gibt es denn dann eine zentrale Datenbank, in der der Kauf gespeichert wird?
Wenn ja - was hindert die Spielstättenaufsichtsfreundin mir eine Dummi-Karte zu überreichen? Oder zwei? Oder drei?
Eine Dummi-Karte eines Spielers, der gerade selber pleite ist?

Ist die 200 €-Grenze eine Suchtpräventionsgrenze?
200 € / Tag * 30 Monatstage macht 6.000 € ...
Oooookey - ich verdiene deutlich weniger und bin trotzdem süchtig ...

Nun, gegen das Prinzip der Karte lässt sich nichts großes Negatives sagen ... doch die Umsetzung und die Einhaltung dieser Vorschriften ... hmmmm .... hmmmm .... hmmmm

Zudem sind wir Spieler ja nun mal Meister der Anpassung.
Nun gehen wir also einmal davon aus, dass alles überprüft wird.
Tja - ich würde dann an den heutigen Automaten mit 5 Cent spielen.
Vielleicht würde ich die Risikoleiter weniger bedienen ...
Tja, und wenn das Geld alle ist, dann warte ich noch bis der Nebenmann ebenfalls sein Geld verspielt hat - spreche ihn an, lade ihn zu mir nach Hause ein und pokere mit ihm bis in die Puppen.

Ich fände es besser, wenn die Karte zwar eingeführt, die Kontaktdaten aber an einer zentralen Stelle gespeichert werden.
Dann erst tritt nämlich die - auch aus dem Spielverhalten erkennbar - große Dunkelziffer der Spieler in Deutschland ans Tageslicht.
Dies könnte dann zu wirklich gravierenden gesetzlichen Änderungen führen.

Liebe Grüße
Olaf
Gute 24 h
Olaf


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Re: Studie zur Evaluierung der SpielVO
« Antwort #7 am: 12 Januar 2011, 15:49:40 »
Von der Karte halte ich, pers., nichts , da es ja den Süchtigen nicht vom Spielen abhält!

M.M.n. wäre das einzig wirksame, einen Sperrmechanismus wie im Kasino einzurichten!!!
Im Internetzeitalter wohl technisch überhaupt kein Problem!!! Mit Sicherheit nicht!!!



 Das heißt ein Spieler lässt sich Deutschlandweit sperren und kommt nicht mehr rein. Ende Aus Micky Maus!!
Und wenn nun die Halle ihn doch rein lässt , muss hart bestraft werden (sprich <10.000€ ).

Dann könnten die Automaten vom mir aus noch perverser werden. Denn dann würde es eine Menge Selbstsperren geben und die Industrie würde vermutlich anpassen.


 

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