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Änderungen GlüStV Anhörung Magdeburg

Begonnen von Ilona, 05 Juli 2011, 13:54:05

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Hallo zusammen,

wer sich zu den geplanten Gesetzesänderungen (Glücksspielstaatsvertrag) informieren möchte, bzw. die Stellungnahmen diverser Verbände und Einzelpersonen hierzu lesen möchte kann dies auf dieser Homepüage tun:

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=48715

Liebe Grüße, Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Hallo Ilona,
ich habe die wichtigsten Stellungnahmen gelesen.Ich vermisse aber eine Klarstellung zur Aufhebung von Spielsperren. Es kann nicht sein, dass der Spieler nach 1 Jahr einfach seine Sperre selbst wieder aufheben lassen kann. Hier muss der Zusatz eingefügt werden: Der Spieler kann frühestens nach einem Jahr die Aufhebung seiner Sperre beantragen.Der Veranstalter/Spielbank muss dann prüfen, ob die Gründe, die zur Sperre geführt haben, inzwischen weggefallen sind (z.B. psychol./ psych. Gutachten auf Kosten des Spielers einholen). Vielleicht kannst Du da noch einen Anstoß geben?
Viele Grüße
adrian

Hallo Adrian,

ja, die Entsperrung ist noch ein Riesenproblem. Der Fachbeirat hat dazu einen Empfehlung verabschiedet, die hoffentlich in die Verwaltungsempfehlung einfließt. Schau mal unter http://www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de/ Empfehlungen / Jugend- und Spielerschutz

LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Hallo Ilona,

wie kann sichergestellt werden, dass die Empfehlungen 1/ 2011 und 3/2011 des Fachbeirats in den neuen GlüstV aufgenommen werden? (Residenzverbot,Troncverbot, Verfahren zur Aufhebung der Selbstsperre, Alkohol-u. Tabakverbot, Verbot von Geldautomaten auf dem Gelände des Casinos/der Spielstätte)
In der Stellungnahme des Fachverbandes zum GlüStV ist hierzu nichts mehr aufgeführt?
LG adrian

Hallo Adrian,

Respekt, du hast dich ja ganz schön tief in die vielen Papiere eingelesen. Ich gehe davon aus, dass nichts davon im neuen GlüStV aufgenommen wird. Was ich mir höchstens vorstellen kann, dass die Regularien zur Aufhebung einer Sperre -in einer Verealtungsvereinbarung- differenzierter erfasst werden. Du siehst, ich bin nicht gerade optimistisch.
Fachbeirat und Fachverband sind ja zwei sehr unterschiedliche Einrichtungen, von daher stimmen die Stellungnahmen auch nicht 1:1 überein.

LG Ilona
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