Hallo,
ich bin ganz neu hier, versuche aber schon seit geraumer Zeit meine Verluste in diversen OCs wieder zu bekommen.
Dabei geht es um ca. 13000€ seit 2017. Mir wurde auch schon mehrfach bestätigt , bzw. ist ja an verschiedenen Stellen nachzulesen, dass Glücksspiel illegal ist und man sein Geld zurück fordern kann.
Dazu hatte ich bereits vor Monaten Wirholendeingeld.de angeschrieben, nach der letzten Mail in der es hieß man müsse auf weitere Urteile warten oder so ähnlich und es würde noch einige Zeit dauern, kam nun schon seit bestimmt Ende 2019 nichts mehr von denen.
Ich hatte mich dann selbst an die Kanzlei Lenné gewandt und einiges an Korrespondenz mit einem ihrer Anwälte, der jedoch direkt die Casinos in Regress nehmen wollte. Beziehungsweise wäre das in meinem Fall nur eines gewesen, da die Verluste in den anderen OCs zu gering seien.
Es wäre auf jeden Fall besser gewesen das Geld von den Zahlungsdienstleistern wieder zu holen.
Naja, lange Rede.. im Endeffekt kann ich mir die konkrete Beauftragung dieses Anwalt nicht leisten. Ratenzahlung ist leider nicht möglich.
Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld erfolgreich selbst zurück zu fordern?
Es geht dabei um folgende Zahlungsanbieter:
MuchBetter,
Revolut, Monese (beides Prepaid-Kreditkarten)
Neteller
Bis auf Neteller habe ich allen das Reeckmann Schreiben (etwas abgeändert) zukommen lassen.
MuchBetter hat heute schon geantwortet und direkt meinen Account gekündigt.. aber mit der Antwort kann ich irgendwie nichts anfangen:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
Vielen Dank für ihre Nachricht.
MIR Limited UK Ltd, Betreiber des MuchBetter Services ist von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) gemäß der britischen "Electronic Money Regulations 2011" zur Herausgabe von elektronischem Geld und Zahlungsinstrumenten autorisiert (Registernummer: 900704) und agiert europaweit unter dem „Europäischen Pass“.
Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass".
Bezüglich den im Bafin Register eingetragenen Firmen können Sie folgende Hinweise entnehmen:
Dieses von der BaFin gemäß § 43 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auf ihrer Internetseite zu führende Register gibt Auskunft über
alle inländischen Zahlungsinstitute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
alle inländischen Kontoinformationsdienstleister, denen die BaFin eine Registrierung nach § 34 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung der Registrierung für den Kontoinformationsdienst i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Registrierung,
alle inländischen E-Geld-Institute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
die von inländischen ZAG-Instituten errichteten EU-Zweigniederlassungen unter Angabe des EU-Mitgliedstaates, in dem die Zweigniederlassung errichtet ist, des Umfanges sowie des Zeitpunktes der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und
die für inländische Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gemäß § 25 ZAG tätigen Agenten sowie Datum des Beginns und des Endes der Tätigkeit des jeweiligen Agenten.
Somit ergibt sich:
Im Ausland lizensierte E-Geld Institute ohne physische Präsenz in Deutschland und unter Europäischem Pass agierend, sind nicht im Bafin Register oder der Unternehmensdatenbank geführt. Wie denn auch, wenn die Bafin für diese Institute direkt gar nicht zuständig ist, sondern der Regulator aus dem Heimatland.
Aufgrund ihres Verhaltens und der klaren Absicht uns finanziellen Schaden zukommen zu lassen, schließen wir gemäß Paragraph 4.9.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MuchBetter Services (Stand Mai 2019) Ihr MuchBetter-Konto umgehend.
Sie halten kein Guthaben vor, somit betrachten wir diesen Fall als abgeschlossen.
Eine Neuanmeldung bei MuchBetter ist ausgeschlossen und führt unsererseits zu rechtlichen Maßnahmen gegen Sie.
Eine weitere Belehrung erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Regards,
xxxx
MuchBetter Support
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Grüße