Vielleicht Mal dein Anwalt darauf ansprechen und beweisse suchen....
Kommt es zu einer Lastschriftrückgabe, muss der Schuldner den offenen Betrag manuell überweisen. Gleichzeitig erlischt auch das zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Lastschriftmandat. Es kommt immer wieder vor, dass Zahlungspflichtige denken, mit der Folgezahlung würde die Lastschrift wieder greifen und sind verwundert, wenn sie wiederum eine Mahnung wegen Nichtzahlens erhalten. Das Mandat muss neu erteilt werden.