Hi KV!
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich Deinen Gedankengang absolut verstehen kann.
Wisst ihr alles was ich jetzt schreibe ist doch eh nur falsch…
Du hast Dir Überlegungen zu Deinem Vorhaben gemacht und scheinst trotzdem Zweifel zu verspüren. Wieso solltest Du sonst hier Dein Anliegen vorgetragen haben?
Wenn ich auch die Idee falsch finde, so ist Deine Anfrage durchaus legitim!
Hey - fühle Dich bitte nicht in die Enge getrieben oder mißverstanden.
Bei mir steht gerade im Vordergrund, dass Du nicht einfach drauf los legst, sondern eben darüber sprichst!
Das zeigt doch, dass Du Dir eine Menge Gedanken machst.
Dich hier offen einer Diskussion zu stellen empfinde ich als sehr mutig.
Sei bitte nicht eingeschnappt, weil Du hier jetzt nicht die Bestätigung bekommst, die Du Dir erhofft hattest.
Dafür haben wir Dir aber ja eine Alternative aufgezeigt, mit der Du Erfolg haben könntest.
...
Chasen bezeichnet die Jagt nach dem Ausgleich bisheriger Verluste - teilweise durch höhere Einsätze.
Nun möchtest Du 3.000 - 5000 € einsetzen, um das verlorene Geld zurück zu holen.
Damit beschäftigst Du Dich auch bestimmt gedanklich nicht erst seit gestern.
Du suchst nach Gründen (Auto etc.) um Dein Handeln vor Dir zu legalisieren.
Ich gehe davon aus, dass es viele Formen des Chasens gibt.
Eine extreme Möglichkeit hast Du aufgezählt.
Was aber, wenn es auch Chasen mit zeitlicher Verzögerung gibt?
Natürlich empfinde ich einen großen Teil Deiner Motivation als gerechtfertigt an.
Der andere Teil aber geht über den Rahmen des "Normalen" hinaus - mit einer kriminellen Handlung.
Du bist im Moment gedanklich bereit, Gleiches mit Gleichem zu begegnen - sprich den Betrug an Dir mit einem Betrug durch Dich.
Würdest Du so etwas in x Jahren Deinen Kindern erzählen wollen?
Welche Message würdest Du ihnen mit auf ihren Lebensweg geben?
Nur weil ich vorsätzlich handle soll das illegal sein?
Ganz genau!
und bei allen anderen, die Tausende von Euros verzockt haben und sie dann zurück buchen ist es natürlich nicht illegal?
Ich glaube, dass ich mich da falsch ausgedrückt habe.
Das Chargeback bleibt wohl weiterhin legal - er geht aber einher mit einem Eingehungsbetrug.
Sollte so etwas vor Gericht kommen, könnte es daher durchaus sein, dass das Gericht den Chargeback-Betrag einzieht, da der "Erlös" mit dem Betrug einher ging.
(Nagele mich bitte nicht mit den einzelnen Begriffen fest - bin ja weder Jurist, noch Wirtschaftsexperte :-) )