Hi XYZ1000!
Da es sich um einen "Zahlungsauslösedienst" handelt und nicht um einen "kontoführenden Zahlungsdienstleister", kann ich Dir nicht sagen, wie weit sie gehen werden.
So weit ich weiss, lehnen die Zahlungsauslösedienste jedwede Verantwortung ab, da sie sie auf die Zahlungsdienstleister geschoben sehen.
Auch hierzu gibt es leider noch keine höchstrichterlichen Urteile mWn.
Jemand aus dem Forum wollte aber gegen die Sofort GmbH klagen ... weiss aber nicht mehr wer es war und wie der Sachstand nun ist.
Kleiner Nachtrag:
Wie Du siehst, ist jeder Fall ein Einzelfall, der genauer juristisch zu betrachten ist.
Von daher beschränken wir uns hier größtenteils auf die klassischen Fälle : PayPal verknüpft mit Giro-Konto.
Doch selbst da gibt es immer wieder Feinheiten, die die Sachlage ratzfatz ändern können.
Daher können wir auch nicht wie einst gewünscht eine Handlungsanweisung zusammen stellen und veröffentlichen.
Wenn Du hier Äußerungen gelesen hast, dass nicht geklagt würde, dann bezieht sich das immer auf die genannte Konstellation.
Das eben auch nur, weil PayPal den Klageweg möglichst vermeiden möchte.