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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Ja ist eine deutsche Kanzlei. Naja ich hab halt meistens einfach weitergezockt bis das Geld leer war...

Hi RFFG!

Gemäß § 762 BGB ist die Forderung des Casinos nichtig:

Zitat(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Die höchstrichterlichen Bestätigungen des Verbotes von OCs liegen Dir auch vor?

Nun steht also nur noch im Raume, ob Du Dich bereichert hast.

Zurückgebucht hast Du die letzten 8 Wochen. Hattest Du vorher (bis zu 3 Jahren) auch in diesem einen Casino gespielt und auch dort verloren?
Eventuell sogar bis zur Höhe der ausgezahlten Gewinne?

Nach meinem Rechtsverständnis hätte das Bereicherungsverbot auch nur im Innenverhältnis zur Bank und zu PP gegolten - nicht aber zum Casino.

Nehmen wir nun einmal an, Du hättest vorher nicht gespielt.
Dann liegt es in Deinem moralischen Ermessen, ob Du die Gewinne wieder an das OC überweist.

Doch wie soll das Casino ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen?
"Hey - wir haben unerlaubt auf dem deutschen Markt unsere Dienste angeboten, haben Millionen an Umsatz gemacht dabei - aber der böse Bube da - der hat sich doch tatsächlich bereichert! Unverschämt ist sowas!"

Das möchte ich mal sehen ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Also in diesem Casino habe ich alles zurückgebucht was ich je dort eingezahlt habe. Sogesehen also 9400€ zu viel. Dass die Forderungen ansich nichtig sind weiß ich, aber ich habe halt Angst wegen den Auszahlungen ob das was an der rechtlichen Lage ändert

Was ich so interessant finde, den §762 BGB kann man ja auch genau andersherum auslegen. Das Geld ist ja zurückgeholt worden weil eine Verbindlichkeit nicht bestand.
Genau das wird ja hier als nicht zulässig bezeichnet.

Taro

Hi Taro!

ZitatWas ich so interessant finde, den §762 BGB kann man ja auch genau andersherum auslegen. Das Geld ist ja zurückgeholt worden weil eine Verbindlichkeit nicht bestand.

Korrekt - deshalb wird ja auch unsererseits in die Verträge mit den Zahlungsdienstleistern eingegriffen.

@RFFG

An Deiner Stelle würde ich mir zu der Frage eine anwaltliche Beratung einholen.
Das, was Du bisher gemacht hast, ist moralisch absolut nicht so prickelnd (Es sei denn, Du hast innerhalb der drei Jahre unterm Strich Dich doch nicht bereichert.)
Dabei geht es mir noch nicht mal unbedingt um die Bereicherung an den Casinos - es ist das Bewusstsein selber etwas Unrechtes getan zu haben.
Die Frage ist, ob Du mit solch einer Sicht auf Dich zurecht kommst.

Nachdem ich in jungen Jahren einen Betrug begangen habe, hat mich das verfolgt und nie wirklich losgelassen.
Ich versuche es mir immer schön zu reden, da ich ja keine Absicht hatte den Betrug zu begehen.
Fakt ist aber, dass ich ihn begangen habe - und es nichts schön zu reden gibt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Huhu ... irgendwie gehe ich hier immer richtig unter   :'( ... hatte doch auch eine Frage :) ... s.o.

Kennt jemand Jolo? :)

ZitatSeit ein paar Tagen kommt bei PayPal die Meldung "wir können sie nicht einloggen" ... wisst ihr vielleicht was das zu bedeuten hat? Kann das etwa der Anfang von einem guten Ende sein?

PayPal hat sich einen Virus eingefangen. Der ändert in ihren Meldungen immer das Wort "wollen" in "können" um ... :)
Die IT-ler machen daher insgeheime Umfragen bei CB-Kunden - per Mail und per Handy.
Schau die Tage mal in Dein Postfach und auf Deinen Anrufbeantworter.  ;D
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

 ;D ;D ;D ;D

Mein Postfach quillt schon über, ist gleich ein kleiner IT'ler rausgesprungen ... niedliches Kerlchen :) ... fragt nur ein wenig zuviel

ne, aber wirklich mal im Ernst jetzabermal .... wenn PayPal die Meldung gibt, dass ich nicht eingloggt werden kann, könnte es doch sein, das sich jetzt endlich mal  was tut ... bin bei WHDG und warte und warte schon seit 8 Wochen)

Hi Jolo!

Natürlich ist es ein Zeichen, dass sich nun etwas tut.

PP hat lt. Zahlungsdiensterichtlinie 15 Arbeitstage Zeit Dein Anliegen zu bearbeiten.
Wenn es jetzt aber schon 8 Wochen sind, dann ist diese Frist überschritten.
Da würde ich bei WHDG nachfragen, ob es eine Fristverlängerung gab.
Wenn nicht, dann sollte WHDG auf diesen Umstand hinweisen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Guten Tag zusammen ,
hab mich eben mal registriert um meine Erfahrungen mit euch zu teilen .
Folgender Sachverhalt .

Meine Gewinn .- und Verlustrechnung lieg bei etwa 16 tausend Euro .

Ich habe mir mit WhdG zusammengetan und mich über die über die aktuelle Rechtslage informiert. Ich denke alle die hier mitlesen oder schreiben wissen wie es darum aussieht .

Herr Lenne hat meinen Fall übernommen und auch direkt angefangen mit der Arbeit.

Aktueller Stand ist , das nach etlichen Briefen hin und her mit der Bank , das Geld komplett zurück gebucht worden ist .

Der Verzicht von Paypal ist auch unterwegs.

Schön und gut . Die kriegen ihre Prov. und ich habe eine Stange Geld wieder zurück .
Das mich auch freut . Bräuchte aber es nicht zwingend , ich weis was ich getan habe und bin erst spät zu dieser Erkenntnis gekommen .
Bin aber auch seit August letzten Jahres Spielfrei von jeglichem Glücksspiel.
Ich muss dazu sagen , dass ich es nie aus sucht getan habe , sonder ausschließlich meines Erachtens aus Langeweile heraus.
Spielt aber auch keine Rolle .

Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, glaube GambleJoe? , dass viele mit diesem Reeckmann schreiben die acht Wochen zurückbuchen lassen haben .
Hat alles wunderbar geklappt , der Verzicht kam und alles war ihres Erachtens gut .
Nun bekamen diese Personen von den Anwälten ( deutscher Sitz ) der Casinos eine Forderung .
Meine Frage hierzu ist .
Ist letztendlich diese Forderung rechtens ?

Grüße SPIELERNATUR

#2248
Zitat von: SPIELERNATUR am 22 April 2019, 18:24:57
Guten Tag zusammen ,
hab mich eben mal registriert um meine Erfahrungen mit euch zu teilen .
Folgender Sachverhalt .

Meine Gewinn .- und Verlustrechnung lieg bei etwa 16 tausend Euro .

Ich habe mir mit WhdG zusammengetan und mich über die über die aktuelle Rechtslage informiert. Ich denke alle die hier mitlesen oder schreiben wissen wie es darum aussieht .

Herr Lenne hat meinen Fall übernommen und auch direkt angefangen mit der Arbeit.

Aktueller Stand ist , das nach etlichen Briefen hin und her mit der Bank , das Geld komplett zurück gebucht worden ist .

Der Verzicht von Paypal ist auch unterwegs.

Schön und gut . Die kriegen ihre Prov. und ich habe eine Stange Geld wieder zurück .
Das mich auch freut . Bräuchte aber es nicht zwingend , ich weis was ich getan habe und bin erst spät zu dieser Erkenntnis gekommen .
Bin aber auch seit August letzten Jahres Spielfrei von jeglichem Glücksspiel.
Ich muss dazu sagen , dass ich es nie aus sucht getan habe , sonder ausschließlich meines Erachtens aus Langeweile heraus.
Spielt aber auch keine Rolle .

Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, glaube GambleJoe? , dass viele mit diesem Reeckmann schreiben die acht Wochen zurückbuchen lassen haben .
Hat alles wunderbar geklappt , der Verzicht kam und alles war ihres Erachtens gut .
Nun bekamen diese Personen von den Anwälten ( deutscher Sitz ) der Casinos eine Forderung .
Meine Frage hierzu ist .
Ist letztendlich diese Forderung rechtens ?

Grüße SPIELERNATUR

Nein ist sie nicht.  § 762 Spiel, Wette
Das Casino bietet die Dienstleistungen illegal an, die Dienstleistungsfreiheit hilft hier nicht als Argument.
Wenn der Spieler allerdings Gewinne eingefahren hat und diese bei der Rückbuchung nicht beachtet hat, dann könnte es eins auf den Deckel geben Stichwort: Bereicherungsverbot.
Ich bezweifel es aber dass das Casino hier Klagen wird bzw. Anzeige erstatten wird, es könnte ein böses Echo geben für das Casino, Anbieter eines illegalen Glücksspieles etc. und das vermutlich nicht nur in einem Fall, wer im Glashaus sitzt etc.
Ich verklage ja auch nicht meinen Dealer weil das Gras scheiße war ;) (Nur ein Beispiel ich bin Clean :D)

Das Casino hat einen Haufen voll Geld, da sind die Paar Euros für einen Anwalt einen Fliegenschiss dagegen, und wenn ein Ex-Spieler dadurch vielleicht doch Zahlt weil er eingeschüchtert ist dann hat es sich gelohnt.
Wenn von dem Anwalt irgendwann mal ein Angebot zu einem Vergleich kommt, dann kann man sich ziemlich sicher sein dass es nur ein "Versuch" war und da nicht ernsthaftes hinter steckt.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen von einem Anwalt Prüfen lassen.


Danke für die schnelle Antwort .
Ich denke aber das selbst dieser Vergleich nichtig sein sollte oder ?
Liegt in meinem Ermessen ob ich ihn eingehe oder nicht .
Verstehe ich das richtig so ?

Grüße SPIELERNATUR

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