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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE ( SPIELSUCHT, PAYPAL SCHULDEN DURCH ONLINECASINO)

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cerlap

« Letzte Änderung: 23 März 2025, 03:01:45 von cerlap »

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Offline Olli

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  • 7.739
Hi Cerlap!

Ackere diesen Thread bitte durch:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.0

Hier werden nicht nur Deine aktuellen Fragen beantwortet, sondern auch die, die Du noch gar nicht gestellt hast.

Vielleicht magst Du ja mal einen eigenen Thread eröffnen und ein paar Dinge über Dich erzählen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

  • *****
  • 7.739
Hi!

Nein ... es ist prima, dass Du einen eigenen Thread aufgemacht hast.
So kann hier ausschließlich Dein Anliegen besprochen werden.

Zitat
Ich möchte eigentlich nur wissen ob meine Vorgehensweise rechtlich korrekt ist und eine Antwort auf folgende Fragen von jemanden der schon Erfahrung auf dem gebiet hat.

Wir können Dir nur mit den gesammelten Erfahrungen dienen.
Dies entspricht keiner Rechtsberatung oder auch einer Handlungsanweisung.
Somit haben die hier nun geschriebenen Worte keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität.
Wenn Du Dich rechtlich absichern möchtest, dann kontaktiere heute noch Frau RA Knigge, die für fags kostenlos berät.
Alternativ steht es Dir frei einen Rechtsbeistand selbst zu organisieren.

Bevor ich versuchen werde Deine Fragen zu beantworten, müssen wir erst einmal klären, ob es sich bei Dir um "unerlaubtes Glückspiel" handelt - wenn nämlich nicht, dann kommst Du bei einem CB in Teufels Küche.

Ein Kriterium hast Du bereits ermittelt - die Seite hat keine Deutsche Lizenz.
Dem Namen nach bietet die Seite aber sicher auch Sportwetten an.
Hat die Seite hierfür eine Lizenz? Insbesondere, wenn Du eventuell das Geld für Sportwetten verbraten hast?

Nun gehe ich mal davon aus in meinen weiteren Ausführungen, dass es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.

Zitat
Kann und sollte ich die bezahlten Lastschriften schon jetzt zurückziehen? , also bevor ich überhaupt die Mail bekomme das mein Konto einen Negativ Saldo aufweist?.

Zunächst einmal ist jede Transaktion ein eigener abzuhandelnder Fall. Normalerweise kann man sie im Rahmen der Forderungsabwehr zusammenfassen.
Hier hast Du aber nun einen Betrag, der schon abgebucht ist und einen, der nicht abgebucht werden kann.
Ein User schrieb hier kürzlich, sein Bankberater hätte ihm geraten ausstehende Abbuchungen auch erst abbuchen zu lassen - das wäre "sauberer".

Wie ich gelesen habe, ist Dein PP-Konto verknüpft mit Deinem Giro-Konto.
Es gibt also hier mehrere Verträge, in die man eingreifen kann.
Du hast einen Vertrag mit Deiner Bank ...
Du hast einen Vertrag mit PayPal ...
Und zuletzt hast Du einen Vertrag mit dem OC, der aber nichtig ist, wenn es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.

Würdest Du Dich nun nur auf den Vertrag mit PP konzentrieren, dann müsstest Du hier eine Forderungsabwehr und eine Forderungsbeitreibung machen.
Bei Letzterem stellt sich PP quer - wir warten hier aktuell immer noch auf ein ausstehendes Urteil.

Wenn Du aber nun die Rückbuchungen bei Deiner Bank vornimmst, dann wird PP das Geld rücküberweisen müssen und sie werden bei Dir eine Forderungsbeitreibung versuchen - für beide Zeiträume, die Du genannt hast.
Wie Du ja schon korrekt erkannt hast, können die Inhalte des Reekmann-Schreibens aus 2017 Dir hier behilfreich bei einer Abwehr sein.

Da die Transaktionen noch innerhalb der 8-Wochen-Frist liegen (kann in den AGB auch auf 6 Wochen reduziert werden), würde ich im sicheren Fall des unerlaubten Glückspiels, heute noch die Rückbuchungen im Online-Banking vornehmen.

Das Schreiben an PP: Rein rechtlich betrachtet kannst Du nur eine Forderungsabwehr durchführen, wenn Dir eine Forderungsbeitreibung zugestellt worden ist.
PP jedoch, so zeigen die Erfahrungen hier im Forum, akzeptiert bereits die Abwehr, bevor sie die Beitreibung in Gang setzen.
Das spart ihnen enorme Kosten, vermute ich mal.
Wie Du nun agierst, bleibt alleine Dir selbst überlassen.

Zitat
Kann PayPal mir für die beschriebene sache mein Bankkonto Pfänden und still legen ?

Immer unter der Prämisse des unerlaubten Glückspiels sowie der form- und fristgerechten Forderungsabwehr - nein!

Zitat
Ist die Sache im Jahre 2019 überhaupt noch rechtlich durchsetzbar ?
Die Gesetzeslage ist, so weit ich weiss, unverändert geblieben.

Solltest Du den oben beschriebenen Weg einschlagen, dann müsstest Du den ersten Satz im Schreiben noch abändern.

Und jetzt werde ich eimal penetrant ...  ;D ...

Zitat
Ich bin Spielsüchtig und habe mich nun aufgrund dieser sucht dazu entschlossen eine Therapie anzutreten,

Was hast Du denn bisher in die Wege geleitet?
Hast Du bereits die Hotline angerufen? Hattest Du einen Termin bei einer Suchtberatungsstelle?

Klar ... 580 € sind viel Geld - keine Frage ...
Doch ein Fehlen dürfte normalerweise nicht die existenziellen Ängste auslösen, die bei Dir durchscheinen.
Also gibt es eine Vorgeschichte ...

Magst Du die nicht mal mit uns teilen?
Wer weiss? Vielleicht sind ja ein paar Erfahrungen von uns Dir hilfreich Deiner Sucht besser zu begegnen oder sie gar zum Stillstand zu bringen?

Im Moment kommt es mir so vor - und ich hoffe, dass ich mich täusche, dass Deine Worte über Deine Spielsucht und Deine engestrebte Therapie einfach nur Lippenbekenntnisse sind.
Hilfst Du mir dabei meine Bedenken zu zerstreuen?
« Letzte Änderung: 16 Januar 2019, 15:40:57 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline taro

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  • 726
Moin Cerlap,

jemand schrieb mal das man bei Tipico das Geld auf ein anderes Konto umbuchen muss, war das bei Dir nicht so?
So ein kleines Detail kann unter Umständen wichtig sein. Du konntest ja dann gerade nicht mit dem von PayPal eingezahlten Geld illegales Glücksspiel machen.
Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, daß genau das der Grund für die erforderliche Umbuchung ist.

Taro

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dev

Hi Taro,

diese Interne Umbuchung des Geldes ist auch bei bet-at-home so. Das Chargeback hatte bei mir trotzdem funktioniert. Wobei ich gestehen muss, dass ich davon überzeugt bin, dass Paypal dies nicht überprüft. Im Forum gab es auch einen Fall eines Mitglieds der Sportwetten über Tipico gezockt hat und trotzdem ein Chargeback erfolgreich durchführte... (Paypal und Lastschriftverfahren).


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Offline Nando

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  • 11
Ich habe heute auch die Rückbuchungen bei meiner Bank erledigt. Habe auch so ein ähnliches Schreiben erfasst und per Post verschickt. Leeeeeider habe ich Dummi ganz vergessen diesen Brief zu unterschreiben.. Sollte ich diesen Brief also gleich nochmal verschicken? Oder erstmal abwarten was jetzt von Paypal. Kommt?

Grüße

Nando

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Offline Olli

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  • 7.739
Guten Morgen!

Also Du hast definitiv meine Bedenken zerstreut!  ;D

Vielen Dank für Deine Zusammenfassung Deiner Vita.
Cool, dass Du schon den Termin gemacht und Dich Deiner Familie offenbart hast.

Ich möchte mich kurz fassen, da ich gerade nicht viel Zeit habe:

Zitat
Okay gut, also reicht es dann wenn ich wie in meinem Schreiben die komplette Summe aufführe und meine Weigerung zur Zahlung ausspreche oder sollte ich jede einzelne PayPal Transaktion in dem Schreiben/Mail einzeln auflisten? , das wären ganz schön viele aber wenn es so sein sollte mache ich mir gerne die Arbeit :P.
Ich würde eine detaillierte Liste der Buchungen anfertigen und im Schreiben Bezug darauf nehmen.

Zitat
Ich denke ich werde mein Schreiben dann einmal vor der Forderungsbeschreibung an PayPal senden und falls dieses keinen Erfolg hat dann ein weiteres mal nach Eingang der Mahnung vom KSP Inkassobüro.
Die Erfahrung hier zeigt, dass KSP erst gar nicht eingeschaltet wird bei einer frühzeitigen Forderungsabwehr.

Zitat
Inwiefern sollte ich ihn denn abändern was stimmt bei meinem Satz nicht ?
Wenn Du jetzt die Rückbuchungen über Deine Bank machst, ändert sich nun die Situation dergestalt, dass Du für beide Zeiträume eine Forderungsabwehr machst.
Lese ihn Dir noch mal durch ...

Zitat
Da ich in NRW wohne und keine Sportwetten betrieben habe sollte es doch keine Probleme wegen der SH-Lizenz geben oder ?.
Glückspielrecht ist Ländersache - daher auch der GlüStV zur Vereinheitlichung der Länderrechte.
Die Lizenz gilt dann nur für SH. Wahrscheinlich ist sie aber auch bereits ausgelaufen, wenn die Lizenz wie bei den OCs für 6 Jahre vergeben worden ist.
Vielleicht kann Ilona da mehr drüber berichten?

Zitat
Nun habe ich etwas Angst bekommen da ich gestern Abend noch alle mir möglichen Lastschriften die ich zurückziehen konnte zurückgezogen habe.
Und worauf basiert diese Angst? Du übernimmst jetzt Verantwortung - nicht wahr?
Und welche Gefühle verspürst Du noch?
Gute 24 h
Olaf


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Offline andreasg

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  • 2.242
Hallo ihr Lieben,

ich verfolge mit Interesse diesen Tread, und ein Herzliches Willkommen cerlap,

Persönlich habe ich nichts mit online - Casinos oder Sportwetten angestellt, und vieles was ich lese, dient mir als abschreckendes Beispiel.

Ich möchte gerne einen Reiter einwerfen, ein Bericht aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, der sich auf die Firma tipico bezieht.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Wettbuero-in-Hannovers-Inenstadt-hat-Stadt-ausgetrickst

Zu mir: Am Hannoverschen Steintor habe ich in den Spielhallen exessiv gespielt, und ich muß Heute mit der Stadtbahn durch dieses Stadtviertel fahren.Das was der "Banause" in seinem Kommentar beschrieb, hat mich dann wirklich angetriggert. Eigentlich bin ich ganz ruhig, aber die Massierung und die Auswüchse des Glücksspielens unterstreichen nur meine Machtlosigkeit gegenüber dieser Sucht.


Aber ohne Trigger bin ich auch schon mal aufrichtig und liebenswert. ;D
Liebe Grüße
Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

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Offline Olli

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  • 7.739
Hi Cerlap!

Ich denke, die Liste ist ausreichend.

Hast Du in diesem Zeitrahmen auch Auszahlungen gemacht?
Wenn ja, dann müsstest Du (je Casino) das Bereicherungsverbot einhalten und die Beträge abziehen.

Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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  • 7.739
Hi!

Ja ... hättest Du ... und ... keine Ahnung ...  :)
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Hi Cerlap!

Zitat
Ich meine in einem Thread sagtest du das es Moralisch zwar nicht okay wäre aber das weder der Spieler noch das OC das Recht hat Geld zurück zu fordern bzw zu klagen wenn es sich um unerlaubtes Glücksspiel handelt.

In diesem Kontext habe ich so etwas nie behauptet ... mit der Moral.

Du bringst hier auch Verschiedenes durcheinander.
Das oben Zitierte erkläre ich Dir an einem Beispiel:
Du wettest mit jemandem um den Ausgang eines Fußballspiels um Geld - Du verlierst ...
Der § 762 des BGB besagt nun, dass Du nicht zahlen brauchst, da solch eine Wette verboten ist.
Wenn Du nun verloren hast und Du gibst dem Anderen das Geld, dann kannst Du es jetzt nicht mehr zurück fordern.

D.h. Du kannst auch nicht von den Casinos das Geld zurück fordern.
Hast Du noch nicht bezahlt, kann das Casino Dich nicht auf dem Klagewege in Anspruch nehmen. Die Klage würde sofort abgeschmettert.

Das Bereicherungsverbot existiert nun mal in einem anderen Paragraphen und man muss sich auch daran halten.
Ob es fair ist eventuell über die 13 Monate hinaus Geld in die OCs gebuttert zu haben und sich nun an das Bereicherungsverbot halten muss - das steht auf einem anderen Blatt - aber nicht im Gesetz.

Trotzdem sehe ich in den bisherigen Möglichkeiten eine riesige Chance sein Leben finanziell wieder in die Spur zu kriegen - und sei es auch nur in Teilen.
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Hi!

Zitat
und zu schauen ob sie sich anschließend auf das Bereicherungsverbot berufen

In dem Moment ist es für Dich bereits zu spät, weil Du dann schon gegen das Bereicherungsverbot verstoßen hast.
Sie könnten das natürlich heruasrechnen und Dir den Netto-Betrag erlassen - die Sache stillschweigend so abschließen.
Aber woher soll ich wissen, wie der einzelne Sachbearbeiter reagiert?
Letztlich ist es PP egal, da sie sich das Geld ja von den OCs zurück holen.

Zitat
Meinst du es ist Sinnvoll nun erstmal abzuwarten bis die Mail mit dem kompletten Negativ Saldo eintrudelt , darauf hin mein angefertigtes Schreiben per Einschreiben + Mail zu versenden

Das habe ich gerade eben erst jemandem auch per PN geschrieben.
Letztlich ist es Deine Entscheidung.
Rein rechtlich betrachtet, so, wie ich es verstehe, benötigt man für eine Forderungsabwehr zunächst eine Forderungsbeitreibung.
Nun zeigen die Erfahrungen hier, dass PP das aber egal ist und die Forderungsabwehr akzeptiert.
Wenn Du jetzt das Schreiben nicht verschickst, dann folgt bald Terror in Form von Telefonanrufen und einer Flut von EMails.
Das kannst Du alles ignorieren, bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt.
Dem MUSST Du dann form- und fristgerecht widersprechen.
Machst Du das nicht, dann wird die Forderung von PP rechtskräftig und es ist dann auch egal, dass sie aus unerlaubtem Glückspiel stammt.

Zitat
Sollte ich die 3€ Gebühr die PayPal verlangt mit in meinem Schreiben aufführen oder soll ich nur die Grundsätzlichen Betrag widersprechen ?.
Nur Letzterem ...
PP wird Dir die Gebühren von Deinem PP-Konto abziehen. Das ist zwar lt. dem Urteil des AG München nicht rechtens, doch sofern das Konto ansonsten ausgeglichen ist, entsteht Dir kein finanzieller Schaden, da das Konto in diesem Zustand eigefroren und das Vertragsverhältnis mit Dir ja gekündigt wird.
Erfahrungen mit auszuzahlendem Guthaben habe ich noch nicht gesammelt.
Es gibt dafür aber auch in der Zahlungsdiensterichtlinie eine Frist (halbes Jahr ? ).
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Olaf


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Ja, keine weitere Kontaktaufnahme zu Paypal! Grüße
ist spielfrei

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Das klingt doch alles gut. Läuft es mit der Suchtberatung auch? Auch wenn es dir gerade nicht so erscheint, es ist wichtig. Bleib am Ball. Nicht, dass der ganze Stress umsonst war. Nutze diese zweite Chance für dich.
Alles Gute
Ilona

 

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