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Rückbuchung

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Rückbuchung
« am: 25 Januar 2019, 09:41:49 »
Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt wirklich seit Tagen durch das komplette Forum gelesen und bin wirklich sehr dankbar für alles was man hier erfährt.

Ich habe mich nach langem Kampf mit mir selbst endlich meinem Mann anvertraut und habe auch einen Termin für eine Beratung am Dienstag mit der Kanzlei Lenne. Desweiteren habe ich beschlossen mich zum einem hier in diesem Forum anzumelden um mir Hilfe zu suchen und habe vor mir einen Termin bei einem Psychologen geben zu lassen.

Ich habe mein Problem endlich nicht nur erkannt sondern kann nun endlich vor meinem Partner dazu stehen. Es ist unbeschreiblich welche Erleichterung das war. Ich habe unserer Familie grossen Schaden zugefügt und möchte zumindest soweit es geht Schadenbegrenzung betreiben und würde deshalb gerne zumindest einen Teil meiner Paypalabbuchungen rückgängig machen. Wie alles funktioniert und was ich genau tun muss habe ich erlesen und auch der Termin beim Anwalt steht ja bereits nur würde ich gerne bereits die Lastschriften die ich noch retten kann gleich retten.

Nun mein Problem:
Ich habe bei paypal zum einen eine visacard der lbb benutzt und zum anderen mein Bankkonto sowie die Mastercard bei der Sparkasse.

Da ich mich nicht bereichern darf und das auch nicht möchte muss ich ja Gutschriften gegenrechnen. Aber wie mache ich das?
Soll ich nur die lastschriften bei der sparkasse über onlinebanking zurück holen und die Auszahlungen vom paypal konto davon abziehen oder zähle ich einfach alle Einzahlungen egal über welches Zahlungsmittel zusammen, ziehe die Gewinne davon ab und hole die Differenz zurück (also den Nettoverlust)
Ich glaub ich seh gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr

Kann mir wer helfen?

Wäre sehr dankbar

Liebe Grüsse
Birgit

Re: Rückbuchung
« Antwort #1 am: 25 Januar 2019, 09:49:24 »
Willkommen,

sämtliche Verluste/Gewinne müssen PRO CASINO gegengerechnet werden. Wen du nur bei einem Casino gespielt hast dann ist das nicht schwer. Sind es mehrere kann es kompliziert werden.

Lastschriften kannst du zurückholen aber dann wirst du auch dein Paypal Konto verlieren aber darauf ist geschissen.

Für KK-Umsätze die Direkt gelaufen sind muss der Anwalt her und da du einen Termin bereits hast kann der Anwalt dir dabei helfen wie das zu bewerkstelligen ist.

Auch mir stellt sich die Frage ob man alle Umsätze von einem Casino zusammenrechen kann (was die Zahlarten angeht) und sich demensprechend alles per Lastschrift/KK zurückholt. Dazu habe ich bisher leider selber noch keine adäquate Antwort erhalten; falls ja würde mir das 27.000 EUR bringen und derbe helfen aber noch warte ich dazu auf eine Antwort von meinem Anwalt.

Wie verhält es sich denn da bei dir genau? Bei wievielen Casinos hast du gezockt? Was wurde reingebuttert und was wurde bei welchem Casino gewonnen sofern du nicht nur bei einem gespielt hast?

« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 10:13:59 von Born4Nothing »
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Re: Rückbuchung
« Antwort #2 am: 25 Januar 2019, 10:17:31 »

Nun mein Problem:
Ich habe bei paypal zum einen eine visacard der lbb benutzt und zum anderen mein Bankkonto sowie die Mastercard bei der Sparkasse.

Da ich mich nicht bereichern darf und das auch nicht möchte muss ich ja Gutschriften gegenrechnen. Aber wie mache ich das?
Soll ich nur die lastschriften bei der sparkasse über onlinebanking zurück holen und die Auszahlungen vom paypal konto davon abziehen oder zähle ich einfach alle Einzahlungen egal über welches Zahlungsmittel zusammen, ziehe die Gewinne davon ab und hole die Differenz zurück (also den Nettoverlust)


Ich hatte bereits mein Erstgespräch mit der Kanzlei Lenne. Auch bei mir sind die Ein/Auszahlungen diverser Medien ähnlich gelagert. Mir wurde von Frau Kocer empfohlen, das ganze nicht zu vermengen und Paypal gg. Paypal zu buchen. Dummerweise hatte ich öfter direkt mit Kreditkarte eingezahlt und Paypal nur als Weg der Auszahlung gewählt.

« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 10:28:38 von gurke89 »

Re: Rückbuchung
« Antwort #3 am: 25 Januar 2019, 10:38:11 »
Wieviele Casinos? Keine Ahnung. Lange war es nur bwin und dann kam rizk dazu und lapalingo... dann ein paar mal wo anders ein konto eröffnet aber auch wieder gleich geschlossen wenn es nicht lief. Ich denke mal so 10 verschiedene auf die ganze zeit gesehen. Ich möchte aber auch nicht meine kompletten verluste zurück. Das ich lehrgeld bezahlen muss ist mir klar und auch das es eine riesen dummheit ist. Jetzt würde mich halt nur interessieren welche Transaktionen ich in den letzten 8 wochen von Paypal rückgängig machen sollte... und da wird es halt wegen der verschiedenen abbuchungswege und Gutschriften kompliziert. Gibts denn niemand der auch so ein „durcheinander“ hatte und das lösen konnte. Ich frage mich immer noch wie mir so ein mist passieren konnte? Dann hätte man sogar noch die Chance zumindest etwas rückgängig zu machen und kommt wegen seinem chaos aber nicht weiter.
« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 18:37:43 von Birgit7 »

Re: Rückbuchung
« Antwort #4 am: 25 Januar 2019, 11:00:44 »
Ich würde einfach alle Lastschriften stornieren die PayPal abgezogen hat. Im Endeffekt sind alle nichtig.

btw. Wegen PayPal brauchst du auch keine Anwalt. Die 8 Wochen Lastschriften zurückbuchen und das andere ist wie du oben erwähnt hast "Lehrgeld"

Re: Rückbuchung
« Antwort #5 am: 25 Januar 2019, 11:03:39 »
Du solltest dir so schnell wie möglich einen Überblick darüber verschaffen was einbezahlt und was ausbezahlt wurde und nach Casino trennen.

Klar kannst du nun alle Lastschriften über das Onlinebanking retour geben; wenn dir dein Paypalkonto egal ist denn das wird gesperrt werden.

@Torsten

Dies mag sein, nichtig, aber bereichern darf sie sich auch nicht. Wenn sie bei einem Casino 1.000 eingezahlt und 2.000 ausbezahlt hat sie ein plus von 1.000 EUR und wenn Sie jetzt auch noch durch Lastschriftrückgabe die 1.000 EUR retour holt hat sie dann plus 2.000 EUR und das ist Bereicherung und verboten denn nichtig sind auch die Gewinne! Deswegen muss auch pro Casino gerechnet werden.

Kompliziert wird es dann wenn andere Zahlarten (KK-PP-SOFORT-TRUSTLY-SKRILL) dazukommen und ob man das dann gegeneinander aufrechnen kann.
« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 11:11:45 von Born4Nothing »
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Gonzo09

Re: Rückbuchung
« Antwort #6 am: 25 Januar 2019, 11:19:37 »
Ich persönlich habe mit meiner Bank besprochen, dass ich die ausbezahlten Gewinne zurück an PayPal überweise.

Vor 2 Wochen teilte Payapal mit, das sie es korrigiert haben. So wurden aus einer Summe X die sie gefordert haben, wieder weniger. Denn das was ich an Gewinnen zurücküberwiesen habe, wurde meinem PayPal Konto wieder GUT geschrieben.

Gestern kam der Verzicht per Mail. Sowie die Kündigung des Kontos.

Re: Rückbuchung
« Antwort #7 am: 25 Januar 2019, 11:34:27 »
@Gonzo
Wie lange hat es gedauert vom Eingang des Schreibens bei PayPal bis zum verzicht.
Ich warte nämlich auch schon jeden Tag drauf

Re: Rückbuchung
« Antwort #8 am: 25 Januar 2019, 11:54:46 »
Also ICH würde mir alles innerhalb der 8 Wochen zurück holen was möglich ist von PayPal (natürlich nur OC abbuchungen).

Im Nachhinein und dann wie gehabt Vorgehen. Ich kenne keine Fall, wo das OC oder PP wegen "Bereichung" etwas unternommen hat.

Dir 8 Wochen sind im Vergleich zu der anderen Wochen davor, eh nur ein heißer Tropfen...

Re: Rückbuchung
« Antwort #9 am: 25 Januar 2019, 12:00:01 »
Zitat
Nachhinein und dann wie gehabt vorgehen. Ich kenne keine Fall, wo das OC oder PP wegen "Bereichung" etwas unternommen hat.

Nur weil du keinen Fall kennst und auch bisher nichts bekannt ist kann es doch nicht sein, dass man erst Reue zeigt und dann keine Skrupel hat sich zu bereichern; selbst dann nicht wenn das OC nichts unternehmen wird.

Man kann es aber auch so wie Gonzo machen. Finde ich absolut korrekt!
« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 12:04:19 von Born4Nothing »
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Re: Rückbuchung
« Antwort #10 am: 25 Januar 2019, 12:06:53 »
Wenn ich in 5 Jahren angenommen 10.000€ in OC versenke und lasse mir die letzten 8 Wochen 500€ zurückbuchen, ist das mMn Schadensbegrenzung und keine Bereicherung.

Re: Rückbuchung
« Antwort #11 am: 25 Januar 2019, 12:11:44 »
Für ein einziges Casino trifft das zu aber da hier kaum jemand ist der nur bei einem Casino gezock hat muss man das eben für jedes Casino extra machen und nur so funktioniert das und wäre rechtlich sauber hinsichtlich ungerechtfertigter Bereicherung.

Man muss nur nicht die Gewinne aus einem anderen Casino beim anderen Casino gegenüber stellen bzw. aufrechnen. So sieht es auch das AG München

Und das kann doch nicht so schwer sein oder? Ich habe es auch geschaff, zumindest 2 Jahre irgendwie zusammenzuschreiben dafür gibt's Kontoauszüge sowie Transaktiondetails bei KK und Paypal wo man lange zurückgehen kann und die Transaktionsübersichten lassen sich sogar von den Casinos anfordern auch wenn der Account gesperrt sein sollte.

Alles kann angefordert werden vor allem dann wenn es um sehr viel Geld geht. Selbst wenn die Bank dafür Geld nimmt. Man hat soviel rausgeworfen und da kommt es dann auf 150 EUR auch nicht mehr darauf an wenn die Chance besteht das man einen Teil zurück bekommt oder etwas doch!?
« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 12:20:06 von Born4Nothing »
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Re: Rückbuchung
« Antwort #12 am: 25 Januar 2019, 12:18:13 »
Für ein einziges Casino trifft das zu aber da hier kaum jemand ist der nur bei einem Casino gezock hat muss man das eben für jedes Casino extra machen und nur so funktioniert das und wäre rechtlich sauber hinsichtlich ungerechtfertigter Bereicherung.

Man muss nur nicht die Gewinne aus einem anderen Casino beim anderen Casino gegenüber stellen bzw. aufrechnen. So sieht es auch das AG München

OK  :)

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, gibt es keine Rechtschutzversicherung für OnlineGlücksspiel?

Warum dann der Weg zum Anwalt? Ist das nicht sehr teuer?






Re: Rückbuchung
« Antwort #13 am: 25 Januar 2019, 12:26:55 »
Also ich kenne keine aber RV die dafür gerade steht warum wohl?^^

Naja, Anwalt will 10% von der Gesamtsumme und dann kommen noch die Kosten für Gericht und Co dazu. Günstig ist das nicht wirklich aber die Chancen auf Erfolg stehen nicht so schlecht und bei einigen geht es um sehr viel Geld; wie bei mir und dann sind 10% nicht der Rede wert falls man einen Teil wieder bekommt. Wenn ich 100.000 EUR verloren habe und davon 10% bezahlen muss ü Gerichtskosten und ich bekomme das Geld wieder hab ich mind. 85.000 EUR wieder und freue mich.

Das selbe Spiel mit Paypal: Verklagen auf 10.000 EUR - 2000 EUR kosten haben und 8 wieder bekommen... und man ist noch immer 8.000 im pluse wenn man gewinnt. Mir war es das wert und ich werde das auch mit allen anderen Transaktionen so handhaben.

Schlecht ist es nur wenn man nix retour bekommt dann hat man abermals Geld verballert aber dies muss jeder für sich selber entscheiden.
« Letzte Änderung: 25 Januar 2019, 12:28:50 von Born4Nothing »
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Re: Rückbuchung
« Antwort #14 am: 25 Januar 2019, 12:34:46 »
Also ich kenne keine aber RV die dafür gerade steht warum wohl?^^

Naja, Anwalt will 10% von der Gesamtsumme und dann kommen noch die Kosten für Gericht und Co dazu. Günstig ist das nicht wirklich aber die Chancen auf Erfolg stehen nicht so schlecht und bei einigen geht es um sehr viel Geld; wie bei mir und dann sind 10% nicht der Rede wert falls man einen Teil wieder bekommt. Wenn ich 100.000 EUR verloren habe und davon 10% bezahlen muss ü Gerichtskosten und ich bekomme das Geld wieder hab ich mind. 85.000 EUR wieder und freue mich.

Das selbe Spiel mit Paypal: Verklagen auf 10.000 EUR - 2000 EUR kosten haben und 8 wieder bekommen... und man ist noch immer 8.000 im pluse wenn man gewinnt. Mir war es das wert und ich werde das auch mit allen anderen Transaktionen so handhaben.

Schlecht ist es nur wenn man nix retour bekommt dann hat man abermals Geld verballert aber dies muss jeder für sich selber entscheiden.

Klingt einleuchtend!
Ist schon erschreckend was in so schneller Zeit durch diese OC' für Summen zusammen kommen :(

Du hast geschrieben, dass du auch über Sofortüberweisung eingezahlt hast?
Wie gehst du da vor, oder liegt das auch beim Anwalt?

 

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