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Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019

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Auch meine Glückwünsche, Born...
Das kann jetzt lustig werden. Ich habe gerade in den Jahren 17 und 18 etliches!!! verballert. Ich war mal erfolgreicher Manager :) Hoeness like...
Auch Paypal ist dabei...aber nur ca. 15% der Gesamtsumme.
Der Rest über Skrill, Ayden, Stichting,
Oder direkte Überweisung meiner Bank and zB Betway (ca. 20% der Summe).

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, könnte es jetzt allen Zahlungsdienstleistern an den Kragen gehen.
@Born: ich habe in einem Deiner Threads mal gelesen, welche Daten Du von den jeweiligen Wettanbietern angefordert hast. Kannst Du mir das bitte nochmal senden bzw. posten? Danke

Ich frage mich gerade: Lenne normal engagieren oder über WHDG? Nach dem Urteil frag ich mich, ob man das nicht auf eigene Faust macht? Wie gesagt, geht es hier um größere Summen = da würde es sich sehr lohnen, nicht über WDHG zu gehen. Aber andererseits ist auch jede Klage ein Risiko...hmm...

Noch 20min Weihnachten...drücken wir die Daumen, dass das Urteil ein Weihnachtsgeschenk für uns alle ist.
Guten Rutsch...

« Letzte Änderung: 27 Dezember 2019, 02:31:42 von wluchten66 »

Zitat
Das kann jetzt lustig werden. Ich habe gerade in den Jahren 17 und 18 etliches!!! verballert.

Wenn dann nur max. 3 Jahre rückwirkend.

Zitat
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, könnte es jetzt allen Zahlungsdienstleistern an den Kragen gehen.

Theoretisch: JA


Die Unterlagen:

a) Einzahlungen
b) detaillierter Spielverlauf der gespielten Spiele
c) Kontoauszüge



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Super, danke...
3 Jahre würde ja ausreichen. Ich hab zwar vorher schon einiges verspielt, aber diese 2 Jahre sprengen alles.
Und wenn ich das richtig sehe, haben die Richter auch keinen Unterschied zwischen Sportwetten oder Casino gemacht. Dh, es gilt auch für Sportwetten,
Ich muss mir jetzt gut überlegen, ob ich jeden einzelnen Zahlungsanbieter einzeln verklage mit eigenem Anwalt oder über WHDG gehe. Die Kosten sind massiv different = 2-5% der Gesamtsumme (mit Risiko) vs mehr als 42% ohne Risiko. Da muss ich jetzt in mich gehen.

Oder ich schreibe Paypal direkt an, lege das Urteil vor und sage: Bitte 3 Jahre zurückbuchen oder es hagelt eine Klage. Ich denke, die zahlen dann sicher sofort zurück :))

Fraglich ist, ob alle Wettanbieter sämtliche Daten zur Verfügung stellen oder sich sperren. Selbst wenn man da droht, ist es einigen sicherlich egal. Werde ich heute Abend mal ausprobieren.

*

Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Achtung: Dies ist kein Grundsatzurteil! Es ist ein Urteil des LG Ulm. Andere Landgerichte können das anders sehen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Deswegen sagte ich ja  auch theoretisch^^
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Hallo zusammen. Habe bisher keine Daten vom wettanbieter angefordert. Denkt ihr nicht es reichen die Kontoauszüge?

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OK...,wenn ich überlege ist es vielleicht ganz gut, dann sieht das Gericht auch die krankhaften spielphasen.. Exzessive, Riskante Einsätze zu hohen Beträgen rund um die Uhr..

Ja, nur theoretisch :)
Ich komme auch aus BW...aber leider ist bei mir das Landgericht Ravensburg zuständig.
Daher mal eine generelle Frage:
würde das Landgericht Ulm im vergleichbaren Fall wieder so entscheiden? Oder könnte ein anderer Richter am gleichen Landgericht das wieder anders werten? Sonst muss ich nach Ulm ziehen :))


Im b2b kann man klagen wo man will...

Zitat
§12 ZPO legt fest, dass es für die örtliche Zuständigkeit im Grundsatz darauf ankommt, wo der Beklagte seinen allgemei- nen Gerichtsstand hat. Bei einer natürlichen Person ist also das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Beklagte sei- nen Wohnsitz hat (§13 ZPO)

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0062.pdf

Am Besten ist es also einen Anwalt zu fragen.
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Servus. Ist es jetzt rechtskräftige oder hat Paypal es nicht akzeptiert?

Paypal hat 30 Tage Zeit nachdem das Urteil zugestellt wurde. Ergo noch bis ca. Ende Januar 2020....
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aber ich bin ja nicht mit meinem Businesskonto rangegangen :))
Daher B2C...
Muss wirklich nachdenken, ob ich das direkt mit Lenne mache und die paar Kröten raushaue, oder mit WHDG...ich bin sehr sehr unschlüssig...

Tja, diese Frage kann dir nur ein Anwalt beantworten es sei denn dir ist das Geld ziemlich egal^^

Was lässt dich zögern?
« Letzte Änderung: 08 Januar 2020, 12:48:14 von Born4Nothing »
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Eigentlich nichts...nur gerade sehr beschäftigt mit einem Projekt.
Werde diese Woche die ganzen Wettanbieter anschreiben und die Daten verlangen. Bin gespannt, ob ich sie alle bekomme.
Und dann kann es eigentlich losgehen :)

 

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