Hi Max!
Es fühlt sich gut an zu lesen, wie Du an das Gute im Menschen glaubst ...

Bleibe bitte dabei ... aber bitte nicht im Rahmen einer Vorladung.
Hier werden Beweise gesammelt. Wie es in dem Link sinngemäß bereits heisst - man kann da nichts richtig, sondern nur falsch machen.
Erst kürzlich habe ich selbst eine Anzeige aufgegeben. Da habe ich den Sachverhalt geschildert.
Aus meiner Sicht war alles vollkommen klar erläutert.
Als ich dann aber den Anzeigentext vor dem Unterschreiben noch einmal durchgelesen hatte, wurde klar, die Polizistin hatte nicht alles verstanden.
Und obwohl die Polizei ja objektiv eine Vernehmung vornehmen soll, wird dies wohl in vielen Fällen nicht ohne die vorherige Beeinflussung durch die Anzeige geschehen.
Daher ist Vorsicht geboten - egal ob schuldig oder unschuldig.
Wir haben übrigens im Rahmen der PP-Chargebacks auch immer vor den Telefonaten gewarnt, die der Zahlungsdienstleister sich gerne immer wünscht.
Wir sind keine Juristen und so können wir für uns unverfägliches äußern, was sich im Nachhinein aber zu unserem Nachteil darstellt.
"Sie brauchen sich zu dem Sachverhalt nicht äußern" - sollte man wörtlich und vor Allem ernst nehmen!