Der Fachbeirat Glücksspielsucht hat heute zeitgleich ebenfalls eine PM zum Vorschlag der Duldung illegaler Anbieter veröffentlicht. 
Pressemitteilung des Fachbeirat Glücksspielsucht nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV - eine unabhängige Einrichtung zur Beratung der Länder - Expertengruppe lehnt Duldung illegaler Online-Glücksspiele in Deutschland entschieden abWiesbaden, 19.06.2020: Der Fachbeirat Glücksspielsucht, ein siebenköpfiges Expertengremium, das die Bundesländer bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags  berät,  lehnt  den  Vorschlag  der  Länder  Hessen  und  Sachsen,  illegale Online-Casinos auf dem deutschen Markt nicht mehr länger zu verfolgen,  entschieden  ab.  Wie  am  16.  Juni  2020  auf  tagesschau.de (
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiele-bundeslaender-103.html)  gemeldet, setzt sich das Hessische Innenministerium im Hinblick auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, für eine Duldung dieser Angebote  ein.  
Nach  aktueller,  höchstrichterlich  bestätigter  Rechtslage  sind  Online-Glücksspiele  wie  Online-Casinos,  Online-Poker  oder  Online-Automatenspiele in Deutschland verboten. Ausnahmen gibt es lediglich in Schleswig-Holstein. Trotz dieses Verbots agieren viele Glücksspielanbieter aus dem Ausland mit deutschsprachigen Webseiten relativ ungehindert auf dem deutschen Markt. Der Fachbeirat  Glücksspielsucht  hält  es  für  vollkommen  falsch,  die  illegal  agierenden  Glücksspielanbieter mittels einer Duldung zu tolerieren und quasi über Nacht sogar zu legalisieren. Viele Glücksspielanbieter, darunter übrigens namhafte Anbieter wie Tipico, bwin oder bet-at-home, bieten seit Jahren illegales Glücksspiel in Deutschland an. Diese Angebote quasi durch die Hintertür zu legalisieren, wäre auch eine Verhöhnung aller Glücksspielanbieter, die sich in den letzten Jahren an geltendes deutsches  Recht  gehalten  haben.  Strafbares  Handeln  schafft  hier  einen  Wettbewerbsvorteil, das ist ein Umstand, der aus rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Sicht nicht zu tolerieren ist. Nach dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags, der  sich  aktuell  im  Notifizierungsverfahren  bei  der  EU  befindet,  soll  der  Markt  für  bestimmte  Online-Glücksspiele  ab  Juli  2021  geöffnet  werden.  Bis  dahin  gilt  allerdings noch bestehendes Recht und somit ein Verbot. „Das ist in etwa so, als würden Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 100 fahren und nicht dafür belangt werden, weil 500 Meter später ja sowieso 100 km/h gelten“, meint Konrad Landgraf.
Tobias  Hayer  sieht  in  einer  Duldung  der  illegalen  Angebote  darüber  hinaus  eine  große  Gefahr  für  die  Nutzer  dieser  Angebote,  denn:  „Diese  Glücksspielangebote  bieten keinen Spieler- und Jugendschutz. So kann man sich beispielsweise ohne einen  sicheren  Nachweis  des  Alters  bei  vielen  der  Glücksspielanbieter  anmelden  und  um  Geld  spielen.  Damit  wäre  es  Minderjährigen  ohne  Probleme  möglich,  an  Glücksspielen teilzunehmen.“ Unabhängig von den Lücken im Spieler- und Jugendschutz  bergen  die  betreffenden  Online-Glücksspiele  durch  ihre  schnelle  Spielge-schwindigkeit in Verbindung mit der hohen Verfügbarkeit ein sehr hohes Suchtpotenzial. Zusätzlich verstärkt wird die Problematik durch die exzessive Werbung für Online-Glücksspiele.Aus  den  genannten  Gründen  lehnt  der  Fachbeirat  die  Duldung  illegaler  Glücksspielanbieter kategorisch ab. Vielmehr fordert er, diejenigen Unternehmen, die aktuell  illegales  Glücksspiel  in  Deutschland  anbieten,  von  der  Lizenzvergabe  2021  auszuschließen.  Die  Möglichkeit,  eine  Lizenz  erwerben  zu  können,  sollten  nur  Glücksspielanbieter erhalten, die sich mindestens zwei Jahre an die in Deutschland geltende Rechtslage gehalten haben. 
Für die Mitglieder des Fachbeirats Glücksspielsucht
PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf, Vorsitzender des Fachbeirats Glücksspielsucht
Kontakte:
Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, konrad.landgraf@lsgbayern.de
Dr. Tobias Hayer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen, tobha@uni-bremen.de
PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf, Forschungsgruppenleiter Sucht an der Universität zu Lübeck, hans-juergen.rumpf@uksh.de
https://www.lsgbayern.de/fileadmin/user_upload/lsg/News/200619_Pressemitteilung_Fachbeirat_Gl%C3%BCcksspielsucht_Duldung.pdf?fbclid=IwAR3ORCViewhC1AV22kgT6rbbGWLI3BpEULTpMYL4YF6mPd8xrXs1ASCdcvs https://innen.hessen.de/buerger-staat/gemeinsame-geschaeftsstelle-gluecksspiel/fachbeirat