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Art und Weise Auszahlung Vergleich

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Kläger2019

Art und Weise Auszahlung Vergleich
« am: 23 Juni 2020, 21:32:25 »
Bei einer eventuellen Auszahlung des Glücksspielanbieters infolge eines Aufforderungsschreibens zu einer bestimmten Summe, wird dann der geforderte Betrag, zu dem beauftragten Rechtsanwalt überwiesen oder zu den Forderungsinhaber? Wenn Ersteres gilt, könnte man auch das Geld vom Anwalt in bar ausgezahlt bekommen, mit der Begründung dass man kein Girokonto aktuell besitzt? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungswerte die er berichten kann?

Vielen Dank im Voraus

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Offline Ilona

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  • 3.683
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Art und Weise Auszahlung Vergleich
« Antwort #1 am: 24 Juni 2020, 08:16:28 »
Hallo,
hier geht es um einen ganz entscheidenden Punkt, der sehr sorgfältig bedacht und vorbereitet werden muss. Es besteht allergrößte Rückfallgefahr. Daher bitte sehr vorausschauend vorher planen. Das Ziel sollte sein: Wie kann ich das Geld sichern? Wie kann ich es davor beschützen, dass ich es wieder verspiele? Bitte nicht locker flockig hierüber hinweg gehen.
Wir empfehlen, dass man unbedingt jemandem von der Rückforderungsaktion erzählt. Und auch, dass man sich überlegt, welche Schulden und Verbindlichkeiten (auch gegenüber der Familie) davon getilgt werden sollen. Muss das Geld unbedingt auf das eigene Konto? Ist es evtl. vertrauensbildend, wenn es auf das gemeinsame Konto überwiesen wird? Oder auf das Konto des Partners/ der Partnerin? Egal wie: der Vorgang muss transparent sein und der Gefährlichkeit der Situation angepasst.
Alles Gute! LG Ilona 
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Kläger2019

Re: Art und Weise Auszahlung Vergleich
« Antwort #2 am: 24 Juni 2020, 08:42:11 »
Wird normaler Weise zuerst auf das Konto der Kanzlei überwiesen eine Barauszahlung sollte auch kein Problem sein, da die Herkunft der Mittel ja bekannt ist, könnte mir nur vorstellen er lässt dich einen Wisch unterzeichnen das du alles bekommen hast auch aufgrund ordentlicher Billanzierung.

Super danke dir für deine Antwort. Ich meine mich mal gelesen zu haben, dass größere Summen, eine Meldepflicht haben. Sei es SEPA-Überweisung oder Barabhebungen, beides werden der Aufsichtsbehörde gemeldet.

Hallo,
hier geht es um einen ganz entscheidenden Punkt, der sehr sorgfältig bedacht und vorbereitet werden muss. Es besteht allergrößte Rückfallgefahr. Daher bitte sehr vorausschauend vorher planen. Das Ziel sollte sein: Wie kann ich das Geld sichern? Wie kann ich es davor beschützen, dass ich es wieder verspiele? Bitte nicht locker flockig hierüber hinweg gehen.
Wir empfehlen, dass man unbedingt jemandem von der Rückforderungsaktion erzählt. Und auch, dass man sich überlegt, welche Schulden und Verbindlichkeiten (auch gegenüber der Familie) davon getilgt werden sollen. Muss das Geld unbedingt auf das eigene Konto? Ist es evtl. vertrauensbildend, wenn es auf das gemeinsame Konto überwiesen wird? Oder auf das Konto des Partners/ der Partnerin? Egal wie: der Vorgang muss transparent sein und der Gefährlichkeit der Situation angepasst.
Alles Gute! LG Ilona 

Die Rückfallgefahr ist insofern geklärt, als dass meine Familie insbesondere mein Bruder darüber informiert ist. Zudem war er bei den Gesprächen mit dem Anwalt immer dabei. Das Geld würde ins erster Linie für die Rückzahlungen der angehäuften Schulden verwendet werden. Vielen Dank dennoch für deine hilfreichen Worte.

 

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