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Klage gegen OC

Begonnen von Lalala15, 06 Juli 2020, 22:41:40

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Hallo FCB,

mit wem hast du den Gütetermin? Hast du das OC verklagt?

Na 2.000€ kommt schon hin bei mir für die 1. Instanz, geht ja um ein OC mit kleinerem Betrag. Bei mir sind 4 der Fall.

@Alex wie sehen deine Erfahrungen denn aus? Nicht nur löchern sondern auch was dazu beitragen :)

Mit meinem Anwalt:)

Ja außergerichtliches Schreiben an das OC - Dann die Antwort der Anwälte vom OC das die nichts zurück zahlen.
Dann Klage eingereicht im Dezember 2019 - auch die Klageerwiederderung von den Anwälten, sehen keine Ansprüche.
Und jetzt ist der Gütetermin und hoffe auf ein guten Richter. Zugute kommt mir natürlich die Leitsatzentscheidung vom BGH.
Ich bin gespannt wie es weiter geht

ich kann aktuell nichts dazu beitragen, da das Schreiben von meinen Anwalt ans OC raus ist und die Frist noch nicht abgelaufen ist. OC hat noch bis Ende des Monats Zeit zu reagieren bis Jetzt Zero Reaktion vom OC. Sonst hätte ich schon was berichtet.

Hat bei mir auch gedauert. ich glaube es kam erst die Antwort von den Anwälten 10 Tage später, als wie die Frist verstrichen war.
Hatte damals gedacht die ignorieren mich. Aber Tatsache ist, die Antworten nicht, sondern deren Anwälte.

um wieviel Geld geht es bei dir? Außergerichtliche Vereinbarung wurde nicht angeboten?

Da drücke ich dir die Daumen FCB, ich bin darauf auch gespannt ob die einen Vergleich eingehen bzw. wirst du diesen annehmen?

@Alex solche Schreiben bringen in meinen Augen (und ich denke in Borns Augen auch) überhaupt nichts, außer das sich dein Anwalt damit das Täschlein ein bissl füllt. Die Chance eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen steht aktuell bei 0,03%.

Wahrscheinlicher ist die von FCB bereits erwähnte Güteverhandlung, die jedoch auch nur eine 50:50 Chance ist. Kommt halt drauf an wieviel Geld das OC in die Hand nehmen will oder ob es sich für die nicht lohnt.


Ich z.B. kann halt auf keine Entscheidungen warten da ich aktuell im Zugzwang bin aufgrund einer Abmahnung seitens einer der Casinos die mir mit einer Unterlassungsklage drohen, ich solle doch meinen schriftlichen Verzicht kund tun. Das mache ich nicht, also bleibt mir nichts anderes übrig als zu klagen oder irre ich mich?

das bei mir ist ja nur der Anfang. Ich werde selbstverständlich auch Klage einreichen sollte da nichts passieren. Aber der Weg ist zuerst den Gegner kontaktieren denen die Möglichkeit geben das außergerichtliche zu lösen und wenn nicht dann Vollgas!

Ich hab das formelle vorweg sozusagen selbst erledigt anstatt es einen Anwalt machen zu lassen. Die lassen sich nicht drauf ein, die Anwälte die ich gesprochen habe sagen auch das die Masse das ganze ablehnt. Also kann ich theoretisch direkt klagen, sobald ich das Geld habe....

Problem in meiner Situation ist halt das ich keine PKH beantragen kann da ich zum einen noch einen Teil meiner Abfindung auf dem Konto habe das aber zur Tilgung eines kompletten Restkredites gedacht ist und zum anderen bekomme ich knapp mehr ALG I laut Rechner und ich würde so oder so zahlen müssen.

#24
Das beste ist, meiner Meinung nach, direkt klagen!
Außergerichtlich bringt nichts..

Bei mir geht es um 50K.

Spätestens bei der Güteverhandlung sollte es klappen, scheitert es, geht es automatisch in die Hauptverhadnlung.
Auch meiner Meinung nach, wäre es taktisch unklug als OC weiter zu gehen, den ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Deutsches Gericht für ein OC spricht!

Ich würde ein guten vergleich annehmen, aber wenn es zur Hauptverhandlung käme, dann will ich alles:D

Noch ist eine Woche Zeit, vllt. meldet sich ja noch die Gegenseite und sagt den Termin ab;)

ich werde sicher auch keine PKH bekommen. Bei mir wir der Spaß auch schön Geld kosten, da es bei mir ein schöner sechsstelliger Betrag ist

Ich komm in Summe auf ca. 40tsd. € aber bei mehreren OCs insgesamt.

Ja FCB das stimmt, darf ich fragen woher du kommst?

Ich verfolg das ganze mal gespannt. ich hab noch bis übermorgen Zeit um dem Anwalt der mich dazu zwingen möchte auf das alles zu Verzichten zu antworten. Ich habs bereits meiner Anwältin gegeben.

Ich denke mal meine Entscheidung zur Klage wird sich nach FCB´s Rückmeldung nächster Woche dann bewegen.

Ich bin gespannt.

#27
Wie der Zufall ist es so wollte, erhielt ich gestern die nachricht, das Gütetermin verschoben wird auf den 01.12.20:(
Grund: Schriftsatz der Beklagten

Eine Vorbereitung der Güteverhandlung am 14.07.20 unter Berücksichtigung des umfangreichen Schriftsatzes der beklagten vom 06.07.20 mit noch umfangreicheren Anlagen ist der kammer angesichts
der im übrigen Belsatung nicht möglich......


Geil!!!

In Anbetracht, innerhalb 8 Tagen mit einem WE dazwischen, solch Umfangreichen Schriftsätze zu prüfen ist die einzig logische Handlung dies zu verschieben. Einen "Schnellschuss" ist kontraproduktiv für dich. Lieber genug Zeit um auch alles sorgfältig zu prüfen.
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Hi Born,

ja das auf alle Fälle, allerdings steckt da sicherlich eine Taktik hinter.
So umfangreich war auch die Klageerwiederung, mehr kann ich mir nicht vorstellen, was dort drin stehen könnte, habe das Schriftstück allerdings noch nicht erhalten.

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