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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Inzwischen arbeiten viele Agenturen und Kanzleien mit Prozessfinanzierern. So lange die nicht nur Fälle übernehmen, die man auch gut allein angehen kann, ist das aus meiner Sicht keine schlechte Alternative.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Bastian0307

Ich hab die Mail auch bekommen. Und ich finde 37% sind echt heftig.15% fände ich jetzt fair.

Ich würde es auch eher selbst versuchen

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Offline Alex86

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ich zahle aktuell alles selber finde die 37% auch mehr als grenzwertig. Aber so ist das Business in der heutigen Zeit

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Kläger2019

Wie viele wissen, besteht des Weiteren die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen im Hinblick auf die Klagebegehrung.

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Offline Alex86

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keine Ahnung wie deine Rechnung aussieht aber auf mehr als 15% komme ich nicht und bei Verurteilung eines OC werden mir die Gerichtskosten in der Regel auch noch erstattet dann reden wir über 10%

Vorfinanzierung mit Klageeinreichung kurz vor Verjährungsfrist:

Streitwert: 100.000 EUR - davon betragen die Kosten: 7459,90 EUR  welche du zurückbekommst wenn du gewinnst und hast also die 100.000 + 7459,90 + 5% zinsen was pro Jahr auch noch mal 5000 EUR ausmacht. Nehmen wir nun mal 3 Jahre an bis das Urteil da ist dann kommen da abermals 15.000 EUR hinzu was uns zu einer Summe von 122459,90 EUR bringt.  Was dir dann bleiben würden!

PKF:

37% von 122459,90 EUR --> 45310,163 die du eigentlich mit haben könntest, wenn du es schaffst 7459,90 EUR irgendwie aufzubringen...

Verlierst du allerdings vor Gericht bist du bei der selber finanzierten Sache knapp 4381,90 mehr zu den 7459,90 los = 11841,80 EUR

Sofern keine Berufung eingelegt wird halten sich die Kosten im Rahmen aber geht es weiter, pro Instanz fallen die gleichen Kosten abermals an und dann sind wir bei Kosten (2+3 Instanz) bei 44182,52 EUR

Da du allerdings fast 3 Jahre gewartet hast dauern die Instanzen danach auch noch mal 1 Jahr/Instanz. 6 Jahre Zinsen von 5% sind abermals 15.000 EUR - ergo 30.000 EUR insgesamt wenn man das Spiel bis zum Schluss durchspielt.

Der einzige Vorteil besteht darin, das du kein Risiko trägst wenn du letzten Endes verlierst und der Finanzierer hat sich damit dann in die Nesseln gesetzt, gut, das wird dann durch andere gewonnenen Prozesse ausgeglichen.

@Alex

Ja, wenn es nach der ersten Instanz beendet...selbst bei 9600 EUR geben die nicht klein bei weil Geld und Zeit bei den Zahlungsdienstleistern und OCs keinerlei Rolle spielt!

Die Prozesskostenfinanzierer rechnen also immer mit allen 3 Instanzen daher auch die 37%


« Letzte Änderung: 11 Oktober 2020, 23:20:40 von Born4Nothing »
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Zitat
Vor allem bei höheren Streitwerten, kanns lange dauern und kostspielig werden.

Es muss kein hoher Streitwert sein denn bei mir waren es bei Paypal auch nur 9600 EUR und es geht weiter und wird womöglich erst vor dem BGH enden - sofern das OLG Stuttgart die Revision beim BGH zulässt.
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Bastian0307

Aber nur wenn man verliert.

Aber nur wenn man verliert.

Ja aber wie schnell das gehen kann hat man in Nürnberg gesehen; vor allem darf man nicht vergessen, dass mit einem rechtskräftigen Urteil die Summe vorläufig vollstreckt werden kann was dann wiederum zu Pfändung und Co führt was wieder die Bonität in den Keller fährt wenn man die Kohle dafür nicht auf der hohen Kante hat...
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Offline Vetram

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Gibt es Neuigkeiten was in Nürnberg genau war?


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Offline Alex86

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ich glaube auch das es Unterschiede gibt ob man gegen einen Zahlungsdienstleister oder gegen ein OC klagt. Eine Klage gegen OC ist meiner meinten nach erfolgsversprechender

Es sollte eben keinen Unterschied machen ob OC oder Zahlungsdienstleister denn das Veranstalten (OC) und die Mitwirkung an den Zahlungen (ZDL) ist verboten!
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Bastian0307

Da geb ich Born halt absolut recht. Vor allem hat der Zahlungsdienstleister doch viel mehr Möglichkeiten an seine Forderung die ihm durch den Nichterhalt des Kunden beim Casino einzuholen.

Hier kratzen viele Leute zum Teil am Existenzminimum, ne Bank/Dienstleister hat tausende/million zur Verfügung und entsprechende interne Möglichkeit das Geld wieder in die richtige Richtung zu bringen.

Nur weil Unternehmen zu bequem sind und Ihnen das Justizorgan egal ist...

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #89 am: 19 Oktober 2020, 14:13:00 »
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/online-casino-mr-green-zur-rueckzahlung-verurteilt.html

Und das nächste Versäumnisurteil gegen die OC - die lassen sich auch bei der Summe nicht beim Gericht blicken  ::)
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2020, 14:17:22 von Born4Nothing »
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