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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

  • 130 Antworten
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urteil hin urteil her. gegen casinos werden voraussichtlich 100% der Fälle gewonnen. Das Problem ist aber die Vollstreckung wie bereits mehrfach diskutiert.
jetzt sollen die Anwälte auch beweisen, ob das auch problemlos klappt wie auf dem papier steht.  ein anwalt sprach sogar davon, dass man, falls die OC nciht zahlt, dass man vor Gericht insolvenzantrag stellen kann.
ich gehe davon aus, dass der Antrag wohl in Malta gestellt wird. Ob das aber so einfach ist, wage ich zu bezweifeln

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Bastian0307

Das Problem ist das keiner hinterfragt ob die Casinos nach dem Urteil bezahlt haben bzw. wird es nicht veröffentlicht.

Ich hab schon etliche Male geschrieben sobald die Anwälte/Kläger nach dem Urteil einen Antrag auf einen europäischen Vollstreckungstitel stellen und das Gericht diesen aushändigt musst vollstreckt werden.

Da kann man sich nicht mehr widersetzen.

Vollstreckungstitel ist kein gerichtliches Mahnschreiben mehr. Wenn du öfter mal die Vollstrecker auf DMAX gesehen hast wüsstest du das man da argumentieren kann wie man will als Beklagter du musst zahlen.

da müssen fakten her.

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Bastian0307

Dann musst du die Kläger/Anwälte fragen. Den Anwälten ist letztendlich die Klage/das Urteil wichtig um Kunden zu werben und das Geld für die Fälle zu generieren. Und ob du die Info von nem Anwalt bekommst wage ich zu bezweifeln, Schweigepflicht und so.

Also müsste letztendlich einer der Kläger selbst sich mal kund tun, aber ich glaube nicht das derzeit einer unter uns ist der damit in Verbindung gebracht werden kann.

Ich kenn den betreffenden Kläger und auch den Anwalt und ich denke die Infos sollten kein Problem darstellen aber das wird eh noch dauern da die Gegenseite nun 30 Tage Zeit hat sich zu positionieren und Einspruch einzulegen.

Sofern ich also Infos habe werde ich die sicherlich mitteilen - war doch immer so aber aus den Rippen schneiden kann ich mir die Informationen auch nicht^^

No net hudla!
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2020, 15:27:17 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Ja 30 Tage Frist also frühestens nächsten Monat, und dann stellt sich erst raus ob die gegen angehen oder es rechtskräftig wird. Ich frag mich was mit den Urteilen von Friedberg und Landau passiert ist ob die nun rechtskräftig geworden sind oder nicht.

Das Problem ist das keiner hinterfragt ob die Casinos nach dem Urteil bezahlt haben bzw. wird es nicht veröffentlicht.

Ich hab schon etliche Male geschrieben sobald die Anwälte/Kläger nach dem Urteil einen Antrag auf einen europäischen Vollstreckungstitel stellen und das Gericht diesen aushändigt musst vollstreckt werden.

Da kann man sich nicht mehr widersetzen.

Vollstreckungstitel ist kein gerichtliches Mahnschreiben mehr. Wenn du öfter mal die Vollstrecker auf DMAX gesehen hast wüsstest du das man da argumentieren kann wie man will als Beklagter du musst zahlen.

Doch, denn das EU Recht hat entsprechende Richtlinien, die einerseits deine These bekräftigen könnten, anderseits auch die Durchsetzbarkeit von Forderungen aussetzen können, wenn diese dem nationalen Recht zuwider läuft. Habe ich hier in dem Forum bereits mit Quellen und exakten Zitaten aus jenen EU Richtlinien mehrfach erwähnt bzw zur Diskussion gestellt.

Deswegen bin ich nach wie vor skeptisch was derartige Urteile betrifft. Zwar stimme ich zu 100% zu, das man jedes Online Casino als Spieler aus Deutschland(Ausnahme ist natürlich das eine bekannte Bundesland) erfolgreich zur Rückzahlung verklagen kann (Genau genommen zur Rückabwicklung des Geschäftsvertrages, was natürlich auch die Auszahlungen einbezieht, sodass man am Ende +-0 aus der Sache rauskommt).. aber die tatsächlich durchführbare (Zwangs)Vollstreckung vor allem im EU Ausland ist einfach noch unklar.. bzw es existiert hierfür noch kein öffentlicher Fall in dem dies durchgesetzt wurde.

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Kläger2019

bzw es existiert hierfür noch kein öffentlicher Fall in dem dies durchgesetzt wurde.

Doch, dieser Fall existiert und ist auch öffentlich.

https://www.sn.at/salzburg/chronik/online-casino-konzern-hat-viele-klagen-am-hals-94377046

bzw es existiert hierfür noch kein öffentlicher Fall in dem dies durchgesetzt wurde.

Doch, dieser Fall existiert und ist auch öffentlich.

https://www.sn.at/salzburg/chronik/online-casino-konzern-hat-viele-klagen-am-hals-94377046

Kann diese Presse Nachricht leider nicht lesen, da sie ein Abo voraussetzt.
Konnte man die titulierte Forderung aus Österreich gegen MrGreen erfolgreich vollstrecken? Oder existiert nur das Urteil?

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Kläger2019

Der Anbieter hat trotz des rechtskräftigen Urteils erst Monate spàter gezahlt. Erst als man die Zwangsverwaltung der Österreich-Domain von Mr Green betreffend Online-Gaming beantragte, erfolgte die Überweisung.

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Bastian0307

Kluger Schachzug, weis nicht ob man das hier in Deutschland auch so machen kann. Zahlt das Casino innerhalb der 3 Wochen nicht einfach einen Antrag auf Verwaltung/Sperrung der Domain in DE stellen  ::)

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #101 am: 19 Oktober 2020, 22:30:05 »
In Deutschland einfach eine Domain sperren zu lassen?

 :o
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Bastian0307

Ich glaub das Problem fängt schon bei dem Wort einfach an  ;D

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #103 am: 19 Oktober 2020, 22:40:43 »
Wohl eher am Wort "Deutschland" ^^

...wie im wilden Westen geht es bei uns, im OC Bereich, zu - Sodom und Gomorra.... :-X
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2020, 22:43:20 von Born4Nothing »
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Nur kurz nachgelesen, daher kein Anspruch auf Korrektheit:

Antrag auf Zwangsverwaltung ist eine Vollstreckungsmaßnahme bei Immobilien. Anders als bei einer Zwangsversteigerung sichert sich hier der Gläubiger die Erträge aus dem “Betrieb” der Immobilie (z.B. Mieteinnahmen), nicht aus deren Verkauf.

Inwieweit dies auf eine Internet-Domäne anwendbar ist, weiß ich nicht – in AT war es aber offenbar möglich und hat auch gezogen, und es reichte laut Artikel auch das Stellen des Antrages.

Um Sperrung scheint es also nicht zu gehen.

Ich frage mich allerdings, ob der Anbieter denn kein Bankkonto in AT hatte, in das man hätte vollstrecken können.

 

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