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Sportwetten OLG Frankfurt

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #135 am: 05 April 2023, 00:16:25 »
Es gibt nur eine OLG Entscheidung und das ist die aus Frankfurt

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #136 am: 05 April 2023, 11:24:21 »
Auch zahlreiche Landgerichte entscheiden zulasten des Verbrauchers.
« Letzte Änderung: 05 April 2023, 15:35:31 von Parlor_Trick »

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #137 am: 05 April 2023, 11:44:15 »
Also was hier manchmal geschrieben wird, kann ich echt nicht verstehen. Sportwetten sind genauso verboten gewesen bis zur Erlaubnis-Erteilung des Anbieters wie Casinospiele der Hinweis Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt ist nicht zu beachten. Die Entscheidung dort ist auf die Nachlässigkeit des Klägers dort zurückzuführen. Der Kläger hat in der ersten Instanz dort Nicht alle Angriffsmittel vorgebracht. Das hat das Gericht selber in dem Hinweis Beschluss kundgetan. Viele Land Gerichte verkennen leider bislang das eine Verwaltungsgerichtliche Entscheidung und eine Zivilgerichtliche Entscheidung voneinander zu trennen sind. Es gibt nun mehrere Berufungsverfahren für Sportwetten, bei denen nun mit Spannung abzuwarten, ist, wie die Oberlandesgericht er sich positionieren werden  aufgrund der eindeutigen Rechtslage aus meiner Sicht wird es bei dem Fall Kreis Sportwetten genauso für Verbraucher entschieden werden, wie bei den Casino Fällen.

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #138 am: 05 April 2023, 12:10:00 »
Ich sehe das genauso wie Kläger2021.
Es gab wohl keinen Sportwettenanbieter der sich an die materiellen Voraussetzungen des Glückstv 2012 gehalten hat. Von daher sollte demnächst mit den Entscheidungen der OLG‘s Klarheit einkehren.

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #139 am: 05 April 2023, 12:24:43 »
Zitat
Von daher sollte demnächst mit den Entscheidungen der OLG‘s Klarheit einkehren.
Klarheit wäre wünschenswert.

Zum materiellen Glücksspielrecht herrscht auch eine "wilde" / unklare Lage:

28.02.2023 - LG Memmingen
Aktenzeichen: 21 O 1011/22
Casino-Verluste - zugunsten d. Verbrauchers, Sportwetten - zulasten d.Verbrauchers
Berufung OLG München (24 U 1435/23)

Zitat
[...]
Eine Nichtigkeit läge auch bei einem nur einseitigen Verstoß vor. Die dem Beklagten erteilte ausländische Li­zenz genüge dem Erlaubnisvorbehalt nicht und entfalte auch keine Legalisierungswirkung.
Die Online-Casinospiele seien nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig. Eine Ge­nehmigungsfähigkeit habe auch im Übrigen nicht bestanden, da die Beklagten sich nicht an die materiellen Voraussetzungen des § 4 Glücksspielstaatsvertrag gehalten hätten. So sei gegen das Einzahlungslimit und das Verlinkungsverbot verstoßen worden. Die Beklag­te zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten an­ geboten.
[...]
Insoweit steht dem Kläger auch kein Anspruch gegenüber der Beklagten zu 1.) aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4,5 Glücksspielstaatsvertrag 2012, 284 StGB zu. Wegen des genannten Verstoßes des Konzessionsvergabeverfahrens gegen das Transpa­ renzgebot scheiden mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Scha­densersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) aus.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.
[...]

19.01.2023 - OLG Frankfurt am Main
Aktenzeichen (Landgericht):  2-12 O 283/21 (nur Sportwetten, Anteil terrestrisch)
Aktenzeichen (OLG): 8 U 102/22
Negativer Beschluss (Sonderfall), Kein Urteil (inzwischen rechtskräftig)

Zitat
[...]
d)   Die Überschreitung des in § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes durch den Kläger ist nicht ausreichend, um eine Divergenz zwi­schen der beantragten Konzession und dem wahren Angebot der Beklagten anzu­nehmen. Die Beklagte verweist insoweit zutreffend darauf, dass die genannte Norm Ausnahmen zulässt und dass ihr mittlerweile auch eine solche erweiterte Erlaubnis erteilt worden ist.

Außerdem hat der BGH bereits mehrfach ausdrücklich entschieden, dass eine Vor­ gabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz, sondern ledig­ lich eine mit der Zulassung des Online-Spiels verknüpfte Auflage dargestellt, deren Missachtung den Spielvertrag nicht nach § 134 BGB nichtig macht (BGH, Urteile vom 3. April 2008-111 ZR 190/07 und vom 25. April 1967-VII ZR 1/65-, BGHZ 47, 393-399).
[...]

07.09.2022 - LG Bielefeld
Aktenzeichen: 8 O 385/21

Zitat
[...]
Die beiden Beklagten (eine Veranstalterin von Sportwetten und eine Veranstalterin von sonstigen Glücksspielen) wurden als Gesamtschuldner verurteilt:

"Sämtliche Ein- und Auszahlungen erfolgten auf ein Account des Klägers, das von beiden Beklagten gemeinsam betrieben wird. Auf der Grundlage der Tabellen, die von den Beklagten erstellt wurden, ließ sich eine Trennung, welche Gewinne und Verluste der Kläger aus Glücksspielen oder aus Sportwetten erzielt hat, nicht vornehmen.

Ebenfalls ließ sich nicht rekonstruieren, welche Ein- oder Auszahlungen von der Beklagten zu 1) oder 2) vorgenommen wurden. Im Ergebnis müssen beide Beklagte gemeinsam die Einzahlungen als erlangt gegen sich gelten lassen."

Aber: Keine Nichtigkeit der nach der Erteilung einer Erlaubnis am 09.10.2020 abgeschlossenen Sportwetten-Verträge, in diesem Zeitraum hatte der Kläger nur noch an Sportwetten teilgenommen.
[...]

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #140 am: 05 April 2023, 12:25:19 »
aktuell sind die AG/LG Urteile ca. 60/40 pro Spieler. Am Anfang war das Verhältnis bei Casinos auch so. Ich denke auch dass sich die Situatuon bei Sportwetten auch Richtung Verbraucher dreht. Für mich ist OLG Frankfurt auch eine Ausnahme. Da ist wohl einiges an wichtige Beweise überhaupt nicht vorgetragen worden.
« Letzte Änderung: 05 April 2023, 13:03:25 von kotek123 »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #141 am: 05 April 2023, 13:29:54 »
Es ist unheimlich schwierig eine Anspruchsgrundlage durch Verstöße gegen Verordnungen (Limit, verbotene Wetten, usw.) herbeizuführen. (siehe oben, so auch OLG Frankfurt zum 1000 EUR Limit)
Die meisten Urteile werden (leider) unter einer Käseglocke gehalten.

Davon ausgenommen bleiben Verbote (Teilnahme an Casino und Sportwetten (Verboten! - alle Verträge sind nichtig?) --> Anspruchsgrundlage wird bejaht (zahlreiche Urteile), usw.), oder falls ein Verstoß gegen eine Verordnung als gesetzliches Verbot angesehen wird. (kein Anschluss an LUGAS = Verbotsgesetz? , Cashout=Verbotsgesetz?, Ereigniswette=Verbotsgesetz? unklar?)

So ist zum Beispiel gem. GlüStV 2021 die Teilnahme am Glücksspiel ohne LUGAS verboten.
Zitat
[...]
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.
[...]
Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen.
[...]

Kann der Nichtanschluss an die LUGAS-DB als Verbotsgesetz angesehen werden?
... offen.
Kann das Verbot von bestimmten Wettarten als Verbotsgesetz angesehen werden?
... offen.
usw...

"Reine" Sportwetten-Prozesse sind hochkomplex.
Die Gegenseite versucht die Sportwetten und Casino Ansprüche durch zwei Beklagte zu trennen. Beklagte A war für Casino verantwortlich, Beklagte B war für Sportwetten verantwortlich. (Juristisch gesehen zwei verschieden Anspruchsgegner - Realität sieht aber anders aus. (Mischverhältnis Casino und Sportwetten))
Anspruch gegen Beklagte A sind ok , Ansprüche gegen Beklagte B sind nicht ok. (so die Argumentation der Casino-Anwälte)
Das müssen die Verbraucheranwälte verhindern, da die Anbieter klar gegen Verbotsgesetze verstoßen haben / ggf. sogar noch immer verstoßen.

P.S. .. wie immer nur meine persönliche Meinung

Edit:
So zum Beispiel beschreiben viele, dass wegen Limitverstoß Geld zurückgeholt werden kann. Leider ist das auch völlig unklar. Sind Verstöße gegen die Konzession irrelevant?

Das BGH-Urteil verneint aber Ansprüche wegen Limit-Verstoß:
2) BGH - Urt. v. 03.04.2008, Az.: III ZR 190/07
siehe: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-4-3&client=12&nr=43576&pos=23&anz=28

Zitat
a) Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für InternetGlücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein
Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134
BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
b) Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spielverträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit
nichtig.
« Letzte Änderung: 05 April 2023, 15:05:46 von Parlor_Trick »

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Offline Ilona

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #142 am: 05 April 2023, 15:16:12 »
Nochmal: 2008 gab es zu Limits eine ganz andere Rechtsgrundlage!!!!
LG Ilona

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wluchten66

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #143 am: 05 April 2023, 18:45:04 »

Es geht ja nur darum, ob sich der Anbieter nach 2012 um eine Konzession bemüht hat, oder nicht. Da aber die anderen Argumente seitens des Klägers nicht eingebracht wurden, nochmal ein paar Fragen/Hinweise

Um Konzession bemüht?
Nein, dann würde ich sagen, stehen die Chancen sehr gut!
Ja, dann kann man weiter schauen:
a. Der Anbieter hat das 1000 EUR Limit nicht eingehalten (halte ich für unwichtig)
b. Der Spieler hat zu 99% erlaubte Live-Wetten abgeschlossen, Hier wäre zu Fragen: kann  man  beweisen, dass  der Anbieter auch  zB Cash Wetten  oder verbotene Ereigniswetten angeboten  hat? Wenn ja, hat  er  sich ja nicht  an die Vorgaben  gehalten. Interessiert sich ein OLG dafür?
c. Sittenwidrige Bonusangebote. Das dürfte sich negativ für den Anbieter auswirken. Aber hat das rechtlich eine Relevanz?
d. Kein AML Check...keine sonstigen Checks (auch hier würde ich sagen: eher unbedeutend)
d. Mischangebot (eines Anbieters) und Spieler hat beides genutzt - das war ja bei Tipico nicht so! Daher die Frage: hätte der Kläger gewonnen, wenn er beides genutzt hätte?

Fazit:
Menschlich würde ich sagen = eindeutiger Sieg des Spielers über einen sich absolut nicht an die Regeln haltenden Anbieter
Rechtlich = um eine Konzession bemüht = fein raus??? (auf der Sportwettenseite)

Am Ende hat der Kläger in Frankfurt vermutlich auch verloren, weil er
a. die Wettarten, die verboten sind, nicht gemacht hat
b. kein Casino gespielt hat

Er konnte also die "verbotenen" Dinge nicht hervorheben und klar darstellen, dass der Anbieter keinerlei Interesse an der Einhaltung der Vorgabe hatte.

Daher würde ich jetzt sagen:
1. Hat man nur "erlaubte" Wetten abgeschlossen und kein Casino gespielt und sich der Anbieter um eine Konzession bemüht, dann würde ich eher abraten...
2. Hat sich der Anbieter um eine Konzession bemüht aber der Spieler Casino gespielt und einige Ereigniswettern abgeschlossen. Wie sieht die Welt dann aus? Reicht das dann?
3. Hat sich der Anbieter nicht um eine Konzession bemüht...dann würde ich sagen: go...

Ich bin kein Anwalt...ich fasse nur zusammen :)


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Wirbelwind

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #144 am: 05 April 2023, 18:56:37 »

Menschlich würde ich sagen = eindeutiger Sieg des Spielers über einen sich absolut nicht an die Regeln haltenden Anbieter

Ein EINDEUTIGER SIEG des Spielers wäre es, es sein zu lassen und die Verluste die man selbst verschuldet hat zu AKZEPTIEREN !

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #145 am: 05 April 2023, 19:44:04 »
Bei allem Respekt ich lese oft von dir ähnliches und das ist nicht cool, lass doch die Leute. Es ist ihr gutes Recht das Geld zurück zu holen diese bestätigen auch weit über hundert Urteile.
Wenn jemand von seinem Recht gebrauch macht, kannst du sowas nicht verurteilen. Es gibt genug Themen wo ich anderer Meinung bin, aber ich muss nicht dauernd zu allem was schreiben, oft lese ich von dir irgendwelche Seitenhiebe, aber warum? Was hast du davon andere Menschen schlecht zu machen.
Hier sind oft Menschen die Hilfe brauchen, meinst du derartige Kommentare haben jemals einem geholfen. Wenn dir das Thema Rückforderung nicht gefällt dann swipe weiter. Wenn mir was im TV nicht gefällt schalte ich auch um

Edit Olli: Zitatfunktion entfernt
« Letzte Änderung: 05 April 2023, 19:48:00 von Olli »

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #146 am: 05 April 2023, 19:51:42 »
Danke Manollo!

@Ralf

Ich habe Dir erst gestern wieder "die Welt erklärt". Darauf bist Du nicht eingestiegen. Nun kommt hier ein erneuter Seitenhieb.
Lasse das bitte sein! Das ist unnötig!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #147 am: 05 April 2023, 20:24:33 »

Das sind wichtige Entscheidungen (2023/24):
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte


Kann man irgendwo herausbekommen um welche Summen und Anbieter es sich handelt?

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Offline Ilona

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #148 am: 12 April 2023, 11:46:27 »
Hier eine sehr schöne Aufarbeitung der Sportwetten Fälle. Kennt ihr die schon?

LG Ilona

https://www.linkedin.com/pulse/entscheidungssammlung-sportwetten-stefan-michaelsen

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #149 am: 12 April 2023, 22:40:09 »
Danke Ilona

Genau der Link wurde ein paar Einträge vorher schon gepostet.

Daher meine Frage ob man herausbekommen kann um welche Anbieter und welche Summen es sich handelt.

Woher stammen die Daten die er in dem Artikel zusammengeschrieben haben?

 

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