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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #375 am: 18 Januar 2024, 12:55:05 »
Und Zumal Ulm in BaWü ist und der OLG Karlsruhe zu Sportwetten ganz frisch nicht mal die Revision zugelassen hat. Also entweder war es erlaubt in BaWü oder nicht 😀.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #376 am: 18 Januar 2024, 12:55:53 »
Absolut, ich freue mich auch darauf. Es gibt aktuell überhaupt keine Veranlassung, besorgt zu sein.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #377 am: 18 Januar 2024, 13:16:51 »
Der BGH hat das Verfahren zu Poker ausgesetzt bis der EuGH eine Entscheidung trifft. Wisst ihr ob das auch für Online Casino auch gilt oder nur für Poker?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #378 am: 18 Januar 2024, 13:53:47 »
Laut meinem Anwalt ist dieser Prozess nicht gut geeignet!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #379 am: 18 Januar 2024, 13:55:29 »
Welche Kanzleien sind den vertreten in dem Verfahren? Naja wenn es so ist dann kann man es auch nicht auf anderen Verfahren übertragen.

Versteh auch nicht die Verlustsumme innerhalb von 5 Jahren.?!? So wenig verloren.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #380 am: 18 Januar 2024, 14:01:01 »
Die Beklagte wird durch Red...Sel...Dah... vertreten. Dürfte sich demnach um den von einer Torwartikone unterstützten Anbieter handeln.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #381 am: 18 Januar 2024, 14:06:01 »
Und unsere Seite? Von den großen?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #382 am: 18 Januar 2024, 14:08:52 »
Eher nicht, ganz genau weiß ich es allerdings nicht.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #383 am: 18 Januar 2024, 14:12:14 »
Aus welchen Gründen sollte dieser Fall nicht so geeignet sein - wie unterscheidet sich dieser von anderen ?

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Chris1953

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #384 am: 18 Januar 2024, 14:18:35 »
Ja ich sehe es eben auch wegen der verlustsumme kritisch über diese lange Spielzeit. In meiner Klage  stand auch, das keine Lizenz erteilt hätte werden können , da das Limit von 1000 Euro damals deutlich mehrfach überschritten wurde. Ich vermute mal es handelt sich eher um einen „Hobby Spieler der immer mal am Wochenende paar Tipps gemacht hat „ ( ohne jemand zu nahe  treten zu wollen ). Spielsucht etc. Glaube ist da kein Thema …

Anwaltliche Vertretung glaube ich auch keiner der größeren.


Aber die Frage wäre dann wie so ein Fall auf andere übertragbar wäre, wenn doch die Details doch sehr unterschiedlich sind / wären

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #385 am: 18 Januar 2024, 14:22:05 »
Die Verlustsumme sagt über mögliche Verstöße gegen das Einzahlungslimit nichts aus, da sie lediglich das Saldo abbildet und sich die getätigten Einzahlungen nicht ableiten lassen. Ganz unabhängig davon ist das Einzahlungslimit bzw. Verstöße dagegen eh nicht so ganz entscheidend, sondern vielmehr andere Verstöße gegen den alten GlüStV. Lasst uns den März abwarten - wird schon gut ausgehen.

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Offline Eddy

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #386 am: 18 Januar 2024, 14:22:43 »
Also bei den Begründungen der zwei Instanzen muss ich mir immer wieder an den Kopf fassen. Der erste Paragraph ist doch schon eindeutig. Wie und warum die Lizenzerteilung nicht erfolgte ist doch vollkommen irrelevant. Naja ich vertraue weiterhin unseren Rechtsstaat.

Also ruhig Blut, schaut man sich das Urteil vom OLG Karlsruhe(mittlerweile öffentlich) an, wurden alle Punkte vom Anbieter weggewischt z. B dieses Urteil aus Wiesbaden.
« Letzte Änderung: 18 Januar 2024, 17:59:37 von Eddy »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #387 am: 18 Januar 2024, 14:37:03 »
Keiner von den großen!
Könnte nach hinten los gehen!

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Chris1953

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #388 am: 18 Januar 2024, 14:41:35 »
Ja gibt definitv bessere Fälle . Interessant wäre es dann wenn dort  ein Urteil steht dann nochmal ein weiterer Fall beim BGH landen könnte ? Bin da halt fachlich unbewandert …

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #389 am: 18 Januar 2024, 14:51:25 »
Nur bestimmte Anwälte dürfen vor BGH Mandanten vertreten. Es gibt bundesweit aktuell nur 38 davon. Vertreten dürfen die Anwälte der Vorinstanzen sowieso nicht
« Letzte Änderung: 18 Januar 2024, 14:53:17 von kotek123 »

 

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