ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Eure Erfahrung zu Anwälten und Prozessfinanzierer?

Begonnen von sukram88, 29 Dezember 2023, 22:02:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Es gilt herauszufinden für den PF und den Anwalt, welcher Betreiber in den gespielten Zeitraum überwiegend war.

Man kann auf einen Teil der Verlustsumme auch verzichten und muss nicht mehrere Klagen einreichen.

Zitat von: Roy1234 am 05 Januar 2024, 14:24:59
Das OC? hat seinen Namen viermal geändert?
Sicher? Oder meinst du hinter dem OC waren es vier verschiedene Betreiber?
Wenn letzteres der Fall ist müsst ihr 4 Klagen machen da der jeweils folgende (außer es wurde jeweils alles komplett übernommen) passivlegitimiert ist. Also so sehe ich das als nicht Anwalt. Dein Anwalt sollte das zur Not mit dem PKF aber herausfinden können.
Ja, der Betreiber hat natürlich den Namen geändert.
Unter dem aktuellen Betreibernahmen habe ich nicht mehr gespielt.

Zitat von: flute8- am 05 Januar 2024, 15:45:28
Es gilt herauszufinden für den PF und den Anwalt, welcher Betreiber in den gespielten Zeitraum überwiegend war.

Man kann auf einen Teil der Verlustsumme auch verzichten und muss nicht mehrere Klagen einreichen.

Es splittet sich etwas auf. Bei Betreibername 1 sind es lediglich 1,25 % des Gesamtverlustes, bei Betreibername 2 sind es ca. 84% des Gesamtverlustes, bei Betreibername 3 dann 14,75% des Gesamtverlustes.
So wie ich das Schreiben des Landgerichtes verstehe, ist doch nur der Betreibername 1 und der Betreibername 3 nicht auffindbar gewesen...

Hallo Leute!

Nun ist es soweit. Der erste Termin bei Gericht steht an. Habe heute über die Anwaltskanzlei die Terminladung bekommen. Im Schreiben des Landgerichts steht "Das persönliche Erscheinen des Klägers wird zur Sachaufklärung und Vergleichserörterung angeordnet".

Was genau könnte auf mich zukommen? Ich denke sie werden mich fragen ob ich wusste, dass das spielen online illegal war usw...? Was meinen die mit Vergleichserörterung?


das lässt sich nicht genau sagen, da dies auch auf den / die richter(in) und die gegenseite ankommt, aber grundlegende fragen zur kenntnis der illegalität, von wo aus du gespielt hast, wie du zum spielen gekommen bist etc. werden ziemlich sicher gestellt. womöglich wird der gegnerische anwalt dann irgendwo reinbohren, dir etwas unterstellen...oder er macht gar nichts. dein anwalt kann und sollte das vorher aber mit dir nochmal durchsprechen.
mit vergleichserörterung wird die güteverhandlung gemeint sein, bei der gefragt wird, ob sich die parteien vergleichen wollen. darauf folgt dann die eigentliche verhandlung.

Spreche das mit deinem Anwalt ab. Du bist aber nicht der Angeklagte mit Staatsanwalt und Kreuzverhör. Die Richterin, der Richter stellt Fragen und der gegnerische Anwalt wird dich vermutlich auch angehen. Der soll seine Fragen über das Gericht an dich richten lassen dann wird die Art und Weise bei weitem nicht so einschüchternd sein. Anwalt Staudt hat in einem seiner Videos gesagt dass man nicht direkt antworten soll. Oder wie Hans sagt du hast den Gegner der nur anwesend ist. Ich lasse mich da auch beraten wenn es soweit ist.


atemberaubend
aufregend
dramatisch
erregend
faszinierend
fesselnd
interessant
mitreißend
packend
Spannung erregend
spannungsgeladen
spannungsreich und positiv
--Meist ist Geist geil--

#22
Wie zitiere ich richtig!

@TE:

Wo ist denn der Sitz des OC?

Zitat von: sukram88 am 29 Februar 2024, 23:19:37
Hallo Leute!

Nun ist es soweit. Der erste Termin bei Gericht steht an. Habe heute über die Anwaltskanzlei die Terminladung bekommen. Im Schreiben des Landgerichts steht "Das persönliche Erscheinen des Klägers wird zur Sachaufklärung und Vergleichserörterung angeordnet".

Was genau könnte auf mich zukommen? Ich denke sie werden mich fragen ob ich wusste, dass das spielen online illegal war usw...? Was meinen die mit Vergleichserörterung?

Moin,
Hattest du deinen Termin schon? Wenn ja hoffe ich für dich nur das Beste !
Mich würde interessieren wieweit der Termin, vom Brief bis zur Verhandlung, in der Zukunft lag. Sind das ehr Wochen oder Monate ?

Grüße

Hi Leute!

Also der Termin fand statt, alles wurde bei Gericht aufgenommen. Nun der Knaller: Das Gericht hat meine Klage abgewiesen. In der Begründung stehen teilweise Dinge, die ich angeblich vor Gericht gesagt habe, die ich aber 100% NIEMALS gesagt habe! Wie kann sowas denn passieren???


Hi!
Das verstehe ich nicht. Es wurde also alles vor Gericht Gesagte aufgenommen und später transkribiert - und dann bei Urteilsverkündungung später nicht das vom Richter wiedergegeben, was transkribiert wurde?
Kann ich mir so gar nicht vorstellen ... Erzähl' doch mal mehr dazu.
--Meist ist Geist geil--

Das Gericht ist der Meinung, dass die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen nicht zwangsläufig den Verlust darstellt. Auch eine Einzahlung auf das Spielerkonto und hinterher der Einsatz beim Spielen seien ja verschiedene Dinge.

Ich weiß natürlich nicht, wie detailreich ich hier posten kann/sollte. Aber ich wurde zu Dingen in  der Verhandlung befragt die ich ganz klar mit dem Wort "NEIN" beantwortet habe. Nun steht in dem Schreiben des Gerichtes, dass ich das mit Ja beantwortet hätte. Mein Anwalt ist direkt nie erreichbar, sondern nur die Hotline der Kanzlei. Zitat: "Wie das sein kann, dass das nun so da drin steht können wir Ihnen nicht sagen." Aber die Kanzlei schrieb, dass sie mich weiterhin im Recht sehen und nach Rücksprache mit dem PKF in Berufung gehen würden.

Ich dachte wirklich, ich falle aus allen Wolken. Nun bleibt zu hoffen, dass der PKF die nächste Instanz zahlt.

Viele Kanzleien, insbesondere die, die Dieselabgasskandal, Verkehrsunfälle, datenleak, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnungen anbieten, schicken oft nicht alles dem Mandanten.

Hast du das Protokoll bekommen?

Das Protokoll könnte man berichtigen, aber da gibt's auch Fristen.

#29
Wie zitiere ich richtig!

Natürlich habe ich kein Protokoll bekommen :-(

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums