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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Als ob man gegen eine Mauer spricht...würde mir nur wünschen, dass da hinter Hogwarts liegt.

Ich will nicht mehr die Haare raufen,
gehe stattdessen einen sauf... ähm ... Spaziergang machen
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


Im besten Fall bekommen die Entscheidungsträger bei der GGL diplomatische Immunität.😁😁😁
Dann haben die Anbieter ein innerdeutsches Bill55. Spaß 😁

Die Anwälte sollten lieber mal justieren ob man gegen diese Behörde etwas machen kann.
Der Scheideweg ist längst keiner mehr. Die sind schon abgebogen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Finde die Argumentation echt so goldig. Bei vollstreckbaren(rechtskräftigen) Urteilen immer noch zu sagen :"hey Moment mal, das juckt uns nicht wenn es bei lizenzierte Anbieter passiert, wir waren lieber auf eugh". Was juckt da bitte noch eugh? :D

Aber hey, GGL ist ja sehr fleißig und so. Bin ich froh, dass die langsam mal angegangen werden von den Anwälten.

Nachdem Meeting mit den Rechtsanwälten Cocron & Redell war doch der Wunsch eins zu dem anderen Anbieter?

Ist hier nochwas angedacht bzw. ein Wunsch? Wäre nicht ein allgemeiner Tausch mit den Herren möglich? (Aktuelles, Roten Verkauf, EuGH Termin Ablauf? Um die Zeit etwas zu überbrücken...?

#5286
In dieser Woche haben sich bereits über 300 Personen mit ihren Fragen direkt an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder - Anstalt des öffentlichen Rechts (GGL) gewandt.

Es handelt sich um Kläger, die befürchten, dass zivilrechtliche Titel gegen die mittlerweile lizenzierten Gesellschaften der Anbieter Group aufgrund aktueller gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen ins Leere laufen könnten.

Hintergrund dieser Befürchtungen sind unter anderem aktuelle Medienberichte (vgl. ARD Monitor) über Vermögensverschiebungen innerhalb des Konzerns. Aus anwaltlicher Perspektive stellt sich hier nicht mehr nur die Frage nach der materiellen Rechtmäßigkeit der Verluste, sondern nach der faktischen Durchsetzbarkeit zukünftiger Urteile.

Wenn sich abzeichnet, dass Betreibergesellschaften im Falle des Unterliegens vor Gericht möglicherweise nicht liquiditätsfähig gehalten werden, berührt dies den Kern des Spielerschutzes.

Die nun bei der GGL eingereichten Fragen zielen auf die Auslegung des Begriffs der ,,glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit" (§ 4a GlüStV 2021) ab:

- Existieren regulatorische Sicherungsmechanismen, die greifen, falls eine Zahlungsunfähigkeit operativer Einheiten strategisch herbeigeführt wird?

- Welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen zieht die GGL, wenn rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte von Lizenznehmern nicht bedient werden?

- Ist im Erlaubnisverfahren hinreichend abgesichert, dass eine eventuell mutwillig herbeigeführte Insolvenz einer Tochtergesellschaft die Zuverlässigkeitsprognose für verbundene Unternehmen negativ beeinflusst (,,Infizierung" der Konzerntöchter)?

Diese Eingaben sind nicht nur individuelle Beschwerden; sie sind ein Stresstest für das aktuelle Regulierungsregime. Die Kanalisierung in den legalen Markt kann nur funktionieren, wenn der legale Markt Rechtssicherheit bietet – und zwar in beide Richtungen.

Sollte sich herausstellen, dass gesellschaftsrechtliche Gestaltungen dazu genutzt werden können, die Erfüllung titulierter Verbraucheransprüche zu vereiteln, ohne dass dies den Entzug der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur Folge hat, müsste der Gesetzgeber oder die Aufsicht dringend nachjustieren.

Wir erwarten die Bewertung der GGL mit Spannung.

Quelle Sascha Münch über linkedin

#5287
Hi Balou!

Empfindest Du Dich selbst nicht als beratungsresistent?

Wie oft muss ich Dich noch bannen, damit Du endlich merkst, dass hier keine Anbieternamen eingestellt werden sollen? Dieses mal bekommst Du 2 Wochen Pause ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ach Olli, der Text war sicher nur kopiert. Das passiert meistens wenn man einen Beitrag schnell posten möchte bzw. mit dem Kopf noch im Inhalt des Textes ist.. Sei nicht so streng ::) Klar gibt es die Regel hier, aber ich denke dass er das nicht mutwillig getan hat.

Tja, ich würde ja gerne auch einknicken. Mir machen Sanktionen keinen Spaß. Dies ist aber nun sein 3. Bann. Zudem gibt es hier auch welche, da kann Balou nix für, die meinen sie bräuchten sich an Regeln nicht zu halten. Daher muss ich aber konsequent durchgreifen.

Egal, ob es jemand selbst schreibt oder etwas hier hereinkopiert, die User sind verantwortlich für den Inhalt.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#5290
Teile die Meinung von Bobby. Man muss auch sagen das Balou ein User ist der wichtige Infos teilt und Kontakte hat. Wenn eine Sperre dann wäre bis Sonntagabend vertretbar! Überhaupt das umschreiben von Anbieternamen ob das wirklich was bringt?? Man umschreibt sie dann im Meeting fallen die Namen und jeder nimmt Teil...


2 wochen finde ich auch zu hart. nacher postet er keine news mehr. das würde mich eher treffen als mal über einen anbieternamen zu stolpern.

#freeBalou2024

Oh oh Olli,  bald sperren DICH die User hier. Der Wind dreht sich in eine ungünstige Richtung. Und wir haben plötzlich auch gar nicht mehr das Thema des Threads hier. Ich fand den Post von Balou auch wichtig und diskussionswürdig. Sei bitte Ein souveräner, gerechter Regent mit der Fähigkeit zur kontrollierten Milde.

Bei der Strafzumessung solltest du außerdem berücksichtigen: Der Verstoß wurde in einem Thread begangen, der von Leute gelesen wird, die Anbieternamen ohnehin ständig in ihren Klageverfahren ausgesetzt sind.

Hi Ihr Lieben!

Ich denke, Ihr solltet Balou anschreiben und ihn dazu bewegen künftig achtsamer mit Anbieternamen umzugehen.
Er kann sich anmelden und Nachrichten auch lesen.

Ansonsten gibt es nichts zu diskutieren.

#In den Bart brumm´# Weil die Gruppe so schön zusammenhält, reduziere ich den Bann auf eine Woche!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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