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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Werden eigentlich Klagen zwecks Limitverstoß die durch Vergleich zurückgenommen wurden auch gemeldet, oder werden die unter den Teppich gekehrt?

Weiß das jemand?

Wie genau meinst du das? Also gemeldet an wen?
Wenn ein Vergleich zu Stande kommt dann wird ja Stillschweigen vereinbart, also gemeldet, wird da logischerweise nichts.

Also wird der Verstoß wegen der Limitverletzung des Anbieters nicht öffentlich?


Wenn es mit einem Vergleich endet, dann wird es nicht öffentlich bekannt, da der Vergleichsvertrag das beidseitig nicht zulässt, das ist korrekt.
Daher werden Limitklagen auch mit einem sehr hohen Prozentsatz mittlerweile verglichen.(65 bis 80%)

Limit vergleichen? Da muss man schon dringend wieder Geld fürs zocken brauchen.
Das ist ein Regelverstoß und sollte 100 Prozent einbringen. Aber klar so kehrt man sein Problem unter den Tisch. Vergleiche sind immer gut für Anbieter. Weniger zurückzahlen und gleichzeitig Maulkorb für das verbreiten in der Öffentlichkeit.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6125
Naja so pauschal kann man das nicht sagen. Schau dir die Kosten bei z.B. 10k über alle Instanzen an. Das wirst als Betroffener(mit oftmals hohen Schulden) in der Regel nicht selbst stemmen bzw. durchhalten können. Das wissen natürlich die Anbieter. Ich habe auch ein Limitfall selbst am laufen, aber auch nur weil der Betrag noch im Rahmen ist. Vergleich käme bei mir nur hochstelligen Prozentbereich  plus Kosten in Frage.
 

Update: Anwaltliches Schreiben an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder - Anstalt des öffentlichen Rechts – und an alle 16 Landesinnenministerien

Vor einigen Wochen haben wir hier über die Eingaben von über 300 Spielern an die GGL berichtet. Dann über die Antwort der GGL, die im Wesentlichen auf das Gläubigerrisiko verwies.

Mit heutigem Datum haben wir ein weiteres anwaltliches Schreiben an die GGL gerichtet. Darin setzen wir uns im Detail mit der Rechtsauffassung der Behörde auseinander – und zeigen auf, warum die Situation bei tippinsklo nach unserer Auffassung kein gewöhnliches Gläubigerrisiko ist, sondern eine aufsichtsrechtliche Frage.

Die Kernpunkte:
- Das Eigenkapital der lizenzierten Betreibergesellschaft beträgt 4,9 Millionen Euro. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen bei 378,7 Millionen Euro. Texaco selbst räumt ein, ohne Unterstützung der Muttergesellschaft nicht überlebensfähig zu sein.

- Sämtliche wesentlichen Vermögenswerte – Marke, Software, Tochtergesellschaften, Kundenstamm – wurden 2024 an die Muttergesellschaft veräußert. Gleichzeitig floss eine Dividende von über 1,087 Milliarden Euro netto ab.

- Die Rückstellungen für Spielerklagen betragen 8 Millionen Euro – bei geschätzten Gesamtforderungen von über 150 Millionen Euro. Das LG Mainz hat diese Rückstellungen in seinem Arrestbefehl als ,,kaufmännisch nicht vertretbar" eingestuft.

Wir haben die GGL aufgefordert, die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von schlagmichtot gem. § 4a GlüStV zu überprüfen, die Bankbürgschaft auf die gesetzliche Höchstgrenze von 50 Millionen Euro zu erhöhen und eine Neulizenzierung verbundener Konzernunternehmen im Insolvenzfall zu verhindern.

Parallel haben wir alle 16 Landesinnenministerien informiert – als Mitglieder des Verwaltungsrats der GGL tragen sie die politische Verantwortung für eine funktionierende Glücksspielaufsicht.

Die Frage bleibt dieselbe: Kann eine Betreibergesellschaft als ,,zuverlässig" gelten, die über keine eigenen Vermögenswerte mehr verfügt, bilanziell überschuldet ist und deren Geschäftsführung die Haftungsmasse bewusst an die Konzernmutter verschoben hat?

Wir erwarten die Reaktion der GGL – und der Ministerien.


Von Sascha Münch bei LinkedIn



Super! Von Anwaltseite muss hier stetiger Druck aufgebaut werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6128
Roy, die meisten hier haben einen Haufen Schulden aufgebaut und haben Prozesse laufen die seit 3-5 Jahren gehen und haben nicht einen Cent gesehen.

Limitklagen sollten 100% bringen, korrekt. Aber ein sehr großer Anteil der Anbieter hat inzwischen die Gesellschaft gewechselt, und der Prozess geht hier auch über mehrere Instanzen. Wird man Recht bekommen? Definitiv. Wird man das Geld dann erhalten? Keine Ahnung.
Daher kann ich durchaus jeden verstehen der 75%+ Anwaltskosten annimmt, und finde es schwierig zu sagen, dass man das nur annimmt weil man Geld zum Zocken braucht.
Und mit der Argumentation, dass man sowieso zu 100% gewinnt, wäre es auch dumm einen PKF zu nutzen.

Was bringt es dem einzelnen wenn ein Verstoß öffentlich wird und nur paar tausend Euro Strafe rauskommt für den Anbieter? Wenn man sieht, dass es den Anbieters sowieso nicht schadet?

Aber Vergleich sowieso ein leidiges Thema. Muss jeder für sich entschieden.

Ich rede nur von Limit bei den jetzigen Whitelist Klitschen. Da ändert sich der Betreiber nicht von heute auf morgen.

Aber egal du hast Recht dass bei Vergleichen jeder selbst nach seiner Situation entscheiden muss.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Mir ging es bei meinem Vergleich nicht um meine finanzielle Situation. Mir ging es darum etwas zurück zu bekommen. So habe ich etwas zurück, was nun auf dem Tagesgeldkonto liegt, wo man zwar nicht unmengen bekommt, aber täglich Zinsen.

Wer weiß wie lange sich das noch zieht, und wer weiß ob ich den gleichen Vergleich dann erst in 2 Jahren bekommen hätte. Das Thema kann man mittlerweile aus meiner Sicht auch als Zockerrei abstempeln. Sicherheit und Planbarkeit sind oft mehr wert als ein mögliches, aber unsicheres Maximum.


Jetzt warte ich erstmal auf Looser, der mir dann erklärt, dass alles sicher sei und die Anbieter sich schon nach unseren Ibans erkundigen :)

#6132
rein rechtlich i. S. von Gerechtigkeit, also mal abgesehen vom individuellen Schuldenstand, wirken diese Vergleiche - oder auch Abfindungen - auf mich in dieser ganzen Misere am übelsten.
Hier werden durch diese Geheimhaltungsverträge, die sowieso schon durh halbseidene Machenschaften Geschädigten quasi gezwungen, mit den Anbietern gemeinsame Sache zu machen.
Dabei müsste mE ein Versuch, einem Geschädigten so einen Deal anzubieten, gesondert bestraft werden.
Schließlich vergeben die Anbieter diese 'Vergleiche' ja nur, weil sie sich klar darüber sind, dass sie das vor viel grßerem Ärger bewahrt.
DAS ist doch wirklich unterste Schublade und zwingt eben zu quasi 'Mittäterschaft'.
Was sollte eigentlich passieren bei Veröffentlichung solcher Geschäftsmethoden?
Frage mal an z.B. Bobby ...
--Meist ist Geist geil--

Sehe ich auch so.

Mir ist gestern Bewusst geworden, dass ich mit Vergleichsannahme den Anbieter noch Decke. Das kann es ja auch nicht sein.

Er zahlt zwar, seine Delikte bleiben aber wohl im verborgenen.

... und was wäre so schlimm daran, wenn Du Dich nicht an die Geheimhaltung hieltest?
--Meist ist Geist geil--

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