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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich habe schon ein positives Urteil aber warte noch auf jegliche Reaktion seitens meines Anwalts. Ich denke die Gegenseite zieht das künstlich in die Länge um das BGH Urteil abzuwarten.

Das scheint die neue Masche zu sein. Vollstreckung momentan nicht möglich und die Fälle vor dem BGH werden sie grundsätzlich kurz vorher platzen lassen. Es geht nicht ums Geld an sich sondern um die Klagewelle bei einem positiven Urteil vor dem höchsten deutschen Gericht für die Kläger. Das wollen sie verhindern. Es ist ein Unterschied ob 500 im Monat Klagen einreichen oder 5000. Meine persönliche Meinung.

So ist das. Die Anbieter spielen nur auf Zeit. Wenn ein Fall gefährlich wird, versuchen Sie den Fall durch ein Vergleich aus der Welt zu schaffen. So wird es weitergehen bis die Verjährung für alle Fälle greift. Dadurch werden einige hunderte Millionen Euro gespart wenn nicht Millliardenbereich. Das lohnt sich definitv für die Anbieter.

https://www.presseportal.de/pm/135393/5728041

Für die ist es günstiger für ein Verfahren mehr Geld ausgeben als nötig. Weil dadurch andere Ansprüche verjähren. Sehr gut erklärt im Artikel. Es geht halt um Millionen €.

Zumal der hiesige Beklagte von einer Kanzlei vertreten wird wo der Staat auch vertreten wird..

#79
Zitat von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:01:01


Habe eines der erwähnten Urteile gefunden:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE240003082

Und hier ist das Urteil von LG Gießen wo diese schwachsinnige Argumentation began:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004992/part/L

Die Begründungen haben wirklich in sich.

Es sei zwar gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstoßen worden. Konsequenz sei jedoch nicht, dass die geschlossenen Spielverträge unwirksam seien:

"Für das Gericht ist nicht ersichtlich, warum der Zweck von § 4 Abs. 4 GlüStV 2011 nicht anders zu erreichen ist und die Nichtigkeit des Spielvertrages zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich sein sollte.

Es ist bereits offen, ob durch eine Nichtigkeit des Spielvertrages der Zweck des § 4 Abs. 4 GlüStV erreicht werden kann. Denn dies setzte voraus, dass die zivilrechtliche Sanktion allein oder jedenfalls besser als verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen dazu geeignet wäre, das Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV durchzusetzen. Es ist aber äußerst zweifelhaft, ob die Anbieter von unerlaubten Online-Glücksspielen deren Veranstaltung oder Vermittlung unterlassen, (nur) weil der Spieler im Ergebnis einen (gerichtlich durchzusetzenden) Anspruch auf Ersatz seiner Verluste hätte."

Und weiter:

"Darüber hinaus ist die Nichtigkeit des Spielvertrages auch nicht zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich. Es ist gerade nicht Zweck des GlüStV 2011 Spieler allgemein vor ihrem Verlustrisiko zu schützen. Andernfalls dürfte keine Form des Glücksspiels erlaubt sein. Wie auch in dem vom BGH entschiedenen Fall gebieten es die Interessen des Spielers gerade nicht, ihn durch die Nichtigkeit des von ihm eingegangenen Vertrages vor den wirtschaftlichen Folgen des Glücksspiels zu schützen (vgl. BGH, aaO, Rn. 16).

Der drohende Vermögensschaden für den Spieler folgt nicht aus dem Verbot des unerlaubten Glücksspiels, sondern aus dem jedem Glücksspiel immanenten Risiko, dass Gewinne oder Verluste ungewiss und rein zufällig sind (BGH, aaO, Rn. 16). Hiermit setzen sich die bisher vorliegenden oberlandesgerichtlichen Entscheidungen nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend auseinander."


Zusammengefasst heisst es, dass die Anbieter machen können was die wollen. Das ist gesetzlich OK. Aber  wenn ein Spieler sein Geld aus etwas illegales zurückfordert, das ist nicht OK

Wenn Mal wieder ein Anlagenkonvolut von Urteilen kommt, frage ich beim Gericht postalisch nach, ob das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. In allen Fällen war das Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen.
Oft wird das Nächstinstanzliche Urteil nicht veröffentlicht, weswegen der Eindruck entsteht, daß das Urteil x rechtskräftig wurde. Insofern ...

LG Gießen Fall ist definitiv in Berufung gegangen. LG Magdeburg ist mir leider nichts bekannt

#82
Hey :)

Vielleicht wäre es hilfreich, alle 2 Wochen oder 1x im Monat eine sachliche und sachbezogene Zusammenfassung des Status quo hier hinein zu schreiben.
Das gäbe eine gute Übersicht für Euch und auch für alle Anderen, die hier mitlesen - oder sich ggf. neu anmelden. Mir fielen da Roy1234 und Kaffeesatzleser ein, die das bestimmt gut machen würden.
Dann könnten auch Verständnisschwierigkeiten, Nachfragen auf längst Beschriebenes eingedämmt, Verläufe, Neuigkeiten usw. aktualisiert und übersichtlich werden.
Eine Art 'Protokoll' meine ich.
Wäre das was?

Gruß, R.
--Meist ist Geist geil--

Wie bereits oben geschrieben vergleiche erst vor dem BGH bis dahin Berufungen und wenn nötig Nichtzulassung. Nach einem positiven Urteil am LG und OLG immer Berufung!

In der Zwischenzeit vergehen Jahre und vielleicht
taucht auch der Europäische Gerichtshof noch auf.


#84
Nein Balou, es gab massig Vergleiche auch bei Sportwetten. Nur Behausung eines indigenen Volkes & co stellt sich da komplett quer.

Edit Olli: Anbietername entfernt

Ich könnte dir 2 Anbieter nennen die keine Vergleiche machen.

Der Fall der in der Nichtzulassung sich aktuell befindet und am OlG Köln verhandelt wurde. Den Anbieter findet man bei Google.

Auch ein weiterer Anbieter unter den Top 5 keine Vergleiche bei Sport.

@Olli
Jetzt passe ich immer so auf und jetzt ist's mir auch passiert.🙈
@Balou
Mir ging's darum weil du das als grundsätzlich geschrieben hast. Du kannst selbst deine Erfahrung bei Anbietern nicht verallgemeinern.
Wie bei allem hier mal so mal so. .

Beide Anwälte von mir ( hab mehrere Falle bei 2 unterschiedliche Anwälten) haben bestätigt, dass bei diesen Anbieter kein Vergleich getätigt wurde.

Also nicht nur bei mir bei allen Sport fällen.

Wozu sollen die dann stillschweigend sich einigen wenn die es eh aussagen?

Selbst in der Vergangenheit wurde öffentlich bestätigt das es Vergleichszahlungen gab/gibt. In gewisser Maße sind Vergleichszahlungen für die Anbieter auch gut. Gewinner sind alle 3 außer wir.

Alle haben was von dem Deal!

@Roy

Nicht schlimm ... es passiert eben ... :)

@Balou

Wenn Du zitierst, dann füge bitte die Quelle ein. Ich habe jetzt schon drei Mal Deine Zitate in die Zitatfunktion gepackt, damit man wenigstens erkennt, dass es nicht Dein geistiges Eigentum ist. Zum Zitieren nutze die 12. Schaltfläche in der 2. Reihe!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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