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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Naja, in juristischer Hinsicht wird es aber erst bei den Differenzierungen interessant, wenn man keine Überraschungen erleben will. Wenn das Casino straffrei ausgeht, weil es wegen der Anonymität des Onlinespiels nicht wissen konnte, dass deine Spielsucht pathologisch ist, steht nicht mehr zur Debatte, ob es um deine Spielsucht wusste. Du hättest vielleicht eine Entschädigung bekommen, hast aber Heilung verlangt.

#8281
Die Frage ob "normal"spielsüchtig oder pathologisch ist für das Gericht mehr oder weniger irrelevant.
Als Kläger sollte man es aufjedenfall trotzdem erwähnen in welcher Form auch immer, sieht man in solchen Fällen ja auch schon an den Einzahlungsfrequenzen. Das Gericht ist ja auch nicht blöd.

In einem Urteil(glaube Limitfall) wurde mal auf ein Aufsatz Bezug genommen, der besagt dass Einzahlungen über dem 1000 monatlich als pathologisch gelten.

@Copper, das sind doch die Standardfloskeln, Ausland, Pkf, alles normales Zeug. Du scheinst noch im Frühstadium des Prozesses zu sein. Alles was Sie behaupten, müssen die auch belegen etc. guess what..können Sie nicht, es sei den du warst tatsächlich im Urlaub.

E: Bei den Klageerwiderungen spielt auch viel Psychologie mit, die wissen natürlich auch dass du nur bis zu den Gesetzen liest. Du sollst halt erstmal verängstigt werden etc. Dafür hast du aber einen Anwalt,



Genau, Dwight. Es zu erwähnen hilft mir mehr als denen.

@Loser65
Mich interessierte gar nicht, ob ich mich darauf berufen kann, sondern inwiefern es überhaupt Sinn macht, da irgendwas abzugrenzen. Sucht ist Sucht. Egal wie man sie jetzt gerade bezeichnet.
Was genau soll denn da der Unterschied überhaupt sein?


Und he, sie haben meinen vollen Namen, meine Adresse, meine Bankdaten und meine Historie.
Sie müssen nicht auf mich aufpassen, aber zu behaupten, sie könnten das nicht zuordnen... naja...

Was ist an deiner Sucht pathologisch, wenn du 100.000 im Monat verdienst und davon 1.000 verspielst? Bei monatlich 2.000 Einkommen ist es schon etwas anderes. Du solltest dafür streiten, dass deine Sucht erkennbar war, aber nicht, dass sie erkennbar pathologisch ist.

@Dwight
Also das mit dem Urlaub habe ich alles offengelegt. Scheinbar, das wusste ich wirklich nicht mehr, habe ich 80 euro eingezahlt. Das hat mein Anwalt aber in einer Stellungnahme auch erwähnt und aus der Forderung herausgerechnet.

Die Gegenseite hat in ihrem Schreiben eine Menge Prozessbeispiele genannt wo das mit dem Ausland eine Rolle spielt. Ich bin gespannt was das Gericht sagt.

Mhhh... ja... wenn man das so betrachtet... Da geht es dann wohl darum, ihnen nur das vorzuwerfen, was sie tatsächlich sehen und wissen können.

Sie wissen ja nicht, was ich tatsächlich verdiene. Ich könnte ja auch Millionär sein. Da hast du wahrscheinlich recht.
Auch wenn ich es nicht schaffen würde, dauerhaft "nur" 1000€ zu verspielen, wenn ich deutlich mehr zur freien Verfügung hätte, kann man immer behaupten, dass man nicht wissen konnte, dass ich mir das nicht erlauben kann. Ist zwar eine zweifelhafte Argumentation, wenn man sich mit Sucht auskennt, hätte aber juristisch möglicherweise sogar Bestand.

Ist totaler Bullshit, klingt aber logisch.


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