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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D
--Meist ist Geist geil--

Zitat von: Rubbel am 18 April 2024, 20:46:40
Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D

Für die großen Fische habe ich Anwälte. Ich kümmer mich um die kleinen Fischis  ;D Wenn es sein muss, dann klingel ich auch für die Fischis  ;D ;D ;D

 ;D ;D ;D ;D ;D
Was soll ich sagen? --- Ich glaub', Ihr seid beide hochbegabt!
--Meist ist Geist geil--

Mal noch eine frage im sinne meiner.
Wenn das LG jetzt wirklich in meinem fall auf die 3 jahre das urteil fällt, würde ich ja leer ausgehen.
Wird der pkf dann berufung einlegen oder findet er sich damit ab, dass nichts zu holen ist?

Wenn er berufung einlegt und das ganze zum olg geht und dieses auch der verjährung zustimmt, könnte man den fall in dieser Konstellation selbst zum bis zum bgh bringen oder? (Falls der pkf mitspielt)

Wenn Streitwert über 20k, ja, dann BGH möglich bzw Nichtzulassungsbeschwerde, wenn Revision nicht zugelassen wurde

ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass casino fälle plötzlich nach 3 jahren ab einzahlung verjähren sollen, weil "man es hätte wissen müssen". so gut wie keiner wusste es und viele kläger haben ewig auf die einreichung ihrer klage gewartet, weil PKF und kanzleien völlig überlastet waren und sind. es gab doch sogar einen berliner richter, der in der glücksspielszene aufgewachsen ist und selbst im urteil sagte, sogar er hatte von der illegalität nichts gewusst. wieso sollte das also ein normaler mensch wissen? jedes verfahren lief bisher auf dem schwerpunkt, ob man von der illegalität wusste und wann man davon erfahren hat.
3 jahre ab kenntniserlangen kann man ja noch nachvollziehen, aber der rest ist totaler wahnsinn. sollte es so kommen, bedeutet das gleichzeitig auch ein wegbrechen an klageforderungen in wahrscheinlich milliardenhöhe.

#576
Okay hallo leute ich hab heute meinen Ein/Auszahlungsbericht abgefordert bei Teufelskraut... bin gespannt was kommt. Ich denke es sind um die 25000 die ich die letzten 10jahre dafūr ausgegeben habe. Ich soll also einfach abwarten oder? Und mit dieser Email dann zu einem vertrauten gutem Rechtsanwalt gehen? So hab ich das verstanden? Danke fuer Antwort LG T

Edit Olli: Anbietername entfernt

Welcome Mr T,
Ja, erst mal abwarten. Die haben bis zu 30 Tagen Zeit. Dann damit zum Anwalt.
Und bis dahin intensiv an der Glücksspielfreiheit arbeiten: Sperren lassen, bei der Familie outen, evtl Geld einschränken, Unterstützung organisieren (Selbsthilfegruppe, Beratungsstelle etc).
Alles Gute
LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

https://web.de/magazine/news/aussergerichtlicher-vergleich-streit-unerlaubte-sportwetten-39571460

Jetzt wird es spannend! Eigentlich kann nur eine Entscheidung ergehen. Jetzt käme die Verjährung ins Spiel. Der neue Termin dürfte voll im EM Spielplan sein. Oder will man aktuelle Entscheidungen nur vertagen?!?

The answer, my friend, is blowing in the wind ...
Aber Du wirst es erfahren. Wenn die Zeit reif ist.
--Meist ist Geist geil--

#580
ich gehe davon aus, dass der Prozessfinanzierer bewusst Vergleichsverhandlungen eingegangen ist um den Fall am 02. Mai abzuwarten. Denn Ihr Fall war ja ziemlich wackelig und die wollten kein Risiko eingehen dass ein negatives Urteil ausgesprochen wird. Jetzt mit Rückendeckung des Hinweisbeschlusses haben Sie gesehen dass die Chancen gut aussehen und haben denke ich deshalb die Vergleichsverhandlungen als gescheitert erklärt. So ist meine Theorie

ja, das würde am meisten sinn ergeben und ist auch taktisch klug. warum sollte sonst ein PKF bei dieser lächerlichen streitsumme einen vergleich eingehen, wenn man es schon mal endlich bis zum BGH geschafft hat.

Das Verfahren war in Verhandlungen, der BGH gibt dann ein Hinweisbeschluss raus!

Also wenn man jetzt noch über die Verjährung dieskutiert dann weiß ich es auch nicht.
Eine bessere Vorlage kann der BGH den ,,Verbrauchern" nicht geben!

Indirekt zwischen den Zeilen ist doch schon alles gesagt!

Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?

Zitat von: Kläger2021 am 19 April 2024, 16:15:16
Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?

Alles spekulationen Kläger2021. Wir kennen keine Details. Wahrscheinlich ist nicht zu 100% Wir werden es aber früher oder später erfahren, bis dahin Geduld =)

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