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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@Klopp
Wenn das Casino erst zahlt nicht, aber auch nicht im vornherein. Setzt das Gericht aus wird's eng. Die PKF sind auch nicht blöd, Leistung gehört auch dazu.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Deutsche Sprache, schwere Sprache.

#8087
Die Leistung bis zur Aussetzung wird bezahlt, welche Leistung bleibt offen?
GS Haftung, Vollstreckungen etc. sind für eine Kanzlei wertvolle Zeit, die auch natürlich entlohnt wird.
Das Risiko trägt hier der PKF oder Mandant, der die Leistung logischerweise bezahlen muss. Individuelle Absprachen mal ausgenommen.

Also wenn einer der Gewinner in der derzeitigen Situation ist, dann die Kanzleien, die sich mit musterklagen und musterantworten, dumm und dämlich verdient haben im Bereich Glücksspielrecht.

Profin die "unseriöse Briefkastenfirma". Dein Beitrag ist immer noch da. Denk mal drüber nach.  ;)

Ich verabschiede mich.

Ich wünsche euch viel Glück und bleibt dran. Fragt bei euren Anwälten immer nach ob es Möglichkeiten über Vergleiche gibt. Es gibt sie. Mehr will/kann ich nicht sagen.
Das ist unsere einzige Chance.

Das LG München hat vor 2 Tagen ein Urteil gegen die Jahreszahl gefällt.

Klagezeitraum war 2014 - 2016, also als sie noch in Gibraltar tätig waren.

Die Ansprüche seien laut LG nicht verjährt.
Die Verjährungsfrist begann laut LG erst am 22.03.2024, mit Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses vom BGH.
Vorher war unklar, ob die Klagen überhaupt Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.
Erst mit dem Hinweisbeschluss sei eine Klage zumutbar gewesen.


Mehr dazu findet man auf der Seite von CLLB.

@Optimus
Ich sag einfach mal Gratulation!
Ansonsten alles Gute für dich.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@ Klopp

Klageeinreichung
Gericht
Keine Verteidigungsanzeige
Urteil
Warten auf Frist
Urteil

Gerichtskosten bei Klageeinreichung
Anwaltskosten nach Urteil zu zahlen

Zum anderen Thema Gewinner gehört bei der Masse mehr als Stand jetzt. Da kommt seit teilweise zwei Jahren nichts mehr in die Kasse und trotzdem muss der Mist verwaltet werden. Gespräche mit Gericht, gegnerischen Anwälten und dafür gibt's nichts. Die zuständigen Personen verdienen trotzdem nicht schlecht. Das muss man sich leisten können. Mehr darf ich nicht sagen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#8093
Der Anwalt kriegt doch schon etwa die Hälfte der Gebühren nach Klageeinreichung.Nach dem ersten Lg-Termin dann die Termingebühr. Dasselbe Spiel nochmal ein Instanz höher bei teilweise horrenden Klagesummen(x-fach). Was meinst, warum Zb ein Staudt so hart Werbung gemacht hat. Und dann zwischendurch noch Vergleiche on top

#8094
Sorry, Roy. Da muss ich eindeutig widersprechen.

Verwaltungsarbeit, Gespräche etc. werden vergütet. Die Leistungen müssen bezahlt werden.
Wenn seit 2 Jahren nichts in die Kasse kam, dann gab es auch seit 2 Jahren nichts zu tun. Aufwand wird immer abgerechnet. Individuelle Absprachen zwischen Mandanten/PKF gibt es natürlich. Mein PKF hat für Vergleichsgespräche ordentlich bezahlt, die Gespräche gingen über 8 Monate. Aber das haben sie sich für Leistung natürlich auch verdient. Aber egal, lassen wir dann das Thema.

@Optimus Glückwunsch und bleib spielfrei. Die Roten scheinen aktiv zu werden.


#8095
Zitat von: OPTIMUSPrime am Heute um 13:45:39Fragt bei euren Anwälten immer nach ob es Möglichkeiten über Vergleiche gibt. Es gibt sie.
.....
Das ist unsere einzige Chance.
Oli Kahns Prakitkant zu 99%. Zahlt ihr mir auch dann Spritkosten und Parkgebühren als ich zum Gericht musste? Und auf einen Großteil der Summe sowie auf mehrere Tausend € an Zinsen soll ich auch einfach grundlos verzichten, sprich ich habe euch einen Kredit mit Minuszinsen vergeben und ihr dürft weitermachen? Dass ihr 400€ die Stunde an eure Anwälte verballert, ist eure freiwillige Entscheidung

Er wird kein Praktikant gewesen sein. Zu einem Vergleich wird man nicht gezwungen, jeder entscheidet selbst.

Zitat von: Klopp9875 am Heute um 17:24:09Zu einem Vergleich wird man nicht gezwungen, jeder entscheidet selbst.

Sehr neutrale Auffasung:
"Fragt bei euren Anwälten immer nach ob es Möglichkeiten über Vergleiche gibt. Es gibt sie....
....Das ist unsere einzige Chance."

Das hätte er auch schon früher schreiben können. Abgesehen davon ist es überahupt nicht abwegig, dass es Vergleiche gibt. Frage ist halt zu welchem Preis. 

Das ist halt seine Meinung, weiß nicht, warum man ihm vorwerfen muss, dass er ein Praktikant ist.
Für manche schaut es halt nicht sehr rosig aus, während andere sich sicher sind dass sie ihr Geld + zinsen erhalten werden.
Neutral ist hier kaum vorhanden.

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