Hallo zusammen,
habe heute das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts bekommen in der die Berufung der Gegenseite abgelehnt wurde und das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde.
Interessanterweise wurde das Urteil abgeändert. Hier ein kurzer Auszug:
Das ange-
fochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es lautet:
„1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der
klagenden Partei binnen 14 Tagen zu Handen des Klagsvertreters
EUR xxxxx samt 4 % Zinsen seit xx.xx.xxxx zu bezahlen, wird
abgewiesen.
2. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen
14 Tagen zu Handen des Klagsvertreters xxx Einheiten der Kryp-
towährung btc, xxx Einheiten der Kryptowährung dodge,
xxx Einheiten der Kryptowährung ltc und xxx
Einheiten der Kryptowährung trx zurückzuerstatten.
Ich berichte wieder sobald eine Revision vorliegt bzw wann das Urteil rechtskräftig ist.
Gruß