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Rechtskräftiges Versäumnisurteil- Erfahrung Vollstreckung in Malta

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Hallo liebe Freunde, wenn man Ein rechtskräftiges Versäumnisurteil in der Tasche hat, sind dann die Erfolgsaussichten für eine Vollstreckung in Malta besser? Hat irgendjemand hierzu Erfahrungen? Mich würde es nämlich sehr interessieren

Frist zur Verteidigungsanzeige durch das Gericht auf 1 Monat festgesetzt?
Versäumnisurteil begründet?

Oft vergessen die überarbeiteten Gerichte, dass Beklagte im Ausland 1 Monat statt 2 Wochen Zeit haben sich zu verteidigen,
oft vergessen diese auch, das Urteil zu begründen.

Ohne Begründung des Urteils, dürfte dein VU relativ wertlos sein.

Theoretisch könnte vollstreckt werden da Bill55 nicht greift bei Versäumniss. Allerdings nehmen die PKF das Geld aktuell auch nicht in die Hände ist mein aktueller Stand.
Vorteil wäre also das es unabhängig von Bill55 möglich wäre ja.

wenns nicht begründet ist, würde ich das schleunigst nachholen lassen

§ 30 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland


(1) Will eine Partei ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das nach § 313b der Zivilprozessordnung in verkürzter Form abgefasst worden ist, in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat geltend machen, so ist das Urteil auf ihren Antrag zu vervollständigen. Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Über den Antrag wird ohne mündliche Verhandlung entschieden.

(2) Zur Vervollständigung des Urteils sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe nachträglich abzufassen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben; der Tatbestand und die Entscheidungsgründe können auch von Richtern unterschrieben werden, die bei dem Urteil nicht mitgewirkt haben.

(3) Für die Berichtigung des nachträglich abgefassten Tatbestands gilt § 320 der Zivilprozessordnung entsprechend. Jedoch können bei der Entscheidung über einen Antrag auf Berichtigung auch solche Richter mitwirken, die bei dem Urteil oder der nachträglichen Anfertigung des Tatbestands nicht mitgewirkt haben.

Ja leider wird mein PKF aktuell auch nicht wirklich tätig bei einen VU obwohl Gibraltar statt Malta und kein Bill55 aber wohl genauso schwierig 

ausländische ZV frisst viel Zeit, bringt nur einen Bruchteil zusätzlicher Kohle, Erfolgsaussichten oft nicht vorhersehbar, von daher hat das wohl noch nicht die große Priorität, man kann ja nicht alles gleichzeitig machen

Aber es wäre auch doof wenn es verfallen würde bzw. nicht die genügend Aufmerksamkeit bekommt. Daher sollte hier schon mehr passieren, es gibt wohl auch Anwälte auf Malta die das durchführen.Am Ende denke ich, will der PKF das Geld auch sehen und es nicht verfallen lassen.  Nunja warten wir ab.

Aktuell positiv das Bill55 nicht greift aber ich denke da wird trotzdem gewartet.

CRS, Gibraltar ist eine Vollstreckung nahezu unmöglich. Es gibt nach wie vor kein neues Abkommen mit dem Königreich.

Ja aber angeblich geht ea trotzdem ist halt nur sehr komplex bzgl der Formulare etc. … anscheinend der Aufwand bzw. Kosten nutzen (noch) zu groß …

 

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