Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft

  • 5 Antworten
  • 1454 Aufrufe
Hallo,

es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ aus Spielschulden bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.

Daher folgende Frage:

Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?

Besten Dank und viele Grüße

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.675
Re: Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft
« Antwort #1 am: 13 April 2025, 07:36:11 »
Guten Morgen!

Bemühe mal die Logik ...

Nehmen wir an, Du hast einen Platten. Nun kommt Dein Freund daher und holt das Ersatzrad aus dem Kofferraum und ersetzt dann den kaputten Reifen. Musst Du den Ersatzreifen nun immer noch durch einen Ersatzreifen ersetzen?

Rufe morgen den GV an und teile mit, dass Du das Geld aufbringen konntest und dann bringe es ihm vorbei oder lasse es ihn abholen. Vermutlich ist auch das Konto schon dermaßen überzogen, dass die Bank das Geld des Freundes gleich einbehalten würde, wenn Du es überweisen wolltest?
Damit Du selbst keine "Dummheiten" mit dem Geld des Bekannten anstellst, kannst Du ihn auch bitten, das Geld an den GV zu übergeben.

Damit sind nun die akuten Probleme behoben. Was ist aber mit der Sucht des Schuldners? Ist er bereit sie anzugehen und sein Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen? Hat er sich schon in die Hände der Suchthilfe begeben? Es gibt hier echt viele Möglichkeiten.
So kann er z.B. eine Suchtberatungsstelle aufsuchen oder/und sich eine Selbsthilfegruppe suchen. Oben auf der Seite gibt es einen Link zu Adressenlisten. Dort findest Du auch EMail- und Chatberatungen mit Profis, oder Du nutzt gleich die Videoberatung?
Oben links oder in meiner Signatur gibt es einen Link zu einer Online-SHG, die einmal die Woche für 2 h stattfindet. Hier kannst Du selbst entscheiden, ob Du die Kamera einschaltest oder auch nicht.

Als mir damals gesagt wurde: Suche Dir Hilfe! , da antwortete ich: Für mich gibt es keine Hilfe! ... Ich habe mich geirrt! Es gibt ganz viele Menschen, die uns andere Blickwinkel eröffnen und uns motivieren können. Wir brauchen es nur zulassen und uns darauf einlassen. Letztlich habe ich dies dann damals auch gemacht und ich habe es nie bereut. 
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Offline Wolke 7

  • *****
  • 1.473
Re: Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft
« Antwort #2 am: 13 April 2025, 07:39:57 »
Moin,
einfach schnell bei dem Gerichtsvollzieher melden und sagen, ich hab das Geld. Nicht abwarten ,selbst aktiv werden.

Auch bei der Bewältigung der Spielsucht. Wie sieht es da bei dir aus? Möchtest du Spielfrei werden ,damit du solche Sachen nicht mehr erleben musst?

LG Wolke

*

Offline Wolke 7

  • *****
  • 1.473
Re: Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft
« Antwort #3 am: 13 April 2025, 07:41:40 »
Olaf war schneller  ;D,aber egal, Text bleibt stehen....


Re: Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft
« Antwort #4 am: 13 April 2025, 10:29:39 »
Wenn die Vermögensauskunft nicht abgegeben wurde, obwohl ordnungsgemäß geladen ist, dann obliegt es dem Gläubiger, wie er verfahren möchte.
Die erfolglose Vermögensauskunft dürfte aber schon einen Eintrag in die Schufa erfolgt sein. Ob der bei Zahlung der Forderung gelöscht wird, müsste man googlen.
Wenn der Schuldner erfolglos zur Vermögensauskunft geladen wurde, kann der Gläubiger ohne weiteres einen Haftbefehl beantragen.
Der Haftbefehl ist reine Formsache und kann natürlich bei Zahlung der Forderung oder der Abgabe der Vermögensauskunft abgewendet werden.
Insofern dürfte durch die erfolglose Vermögensauskunft, und sollte Haftbefehl beantragt worden sein, weitere Kosten entstanden sein. Den Haftbefehl gibt's für 22: Euro, die weiteren Anwaltskosten und Gerichtsvollzieher, dürften wohl 200 nicht übersteigen, so oder so sollte man dann auch ausreichend Geld dabei haben, um evtl Mehrkosten gleich mit zu erledigen.

Re: Zahlung einer Forderung wegen Spielschulden und Vermögensauskunft
« Antwort #5 am: 13 April 2025, 10:31:46 »
Und ich glaube, der Gerichtsvollzieher hört von Schuldnern wohl auch häufiger , dass er das Geld hat und es dann doch nicht da ist, zu mal es auch schwierig sein dürfte einen Gerichtsvollzieher telefonisch zu erreichen. Insofern dürfte die Blitzüberweisung mit einem Beleg an den Gerichtsvollzieher von mehr Erfolg krönen.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums