Das eher was danach passieren kann, bereitet mir mehr Sorgen. Ich sehe mich im Gefängnis oder sonstiges.
Ausgeschlafen durchstöbere ich diesen Thread noch einmal und ich muss zugeben, dass meine Phantasie da gerade Purzelbäume schlägt. Wer redet bloß von Gefängnis? Es gibt ein Auslieferungsabkommen mit Amerika. Trump bietet ein Sommerlager in Guantanamo Bay kostenfrei an ... die Nagelbetten müssen belegt werden. Hier wird Dein Köpfchen gewaschen ... tröpfchenweise ... über Stunden und Tage. Keiner fragt nach GEZ-Gebühren, wenn jede Stunde des Nachts harter Rock und gleißendes Licht Dich aus dem Schlafe reißt. Dabei weisst Du noch nicht einmal, ob es Tag oder Nacht ist, denn Deine Augen sind vernunden und der Akku Deiner Smartwarch ist längst leer und liegt zudem in einem Karton in irgendeinem Schrank eines Wärters.
Solltest Du Dich nicht ausreichend bewegen, dann helfen Dir die elektrifizierten Schlagstöcke wieder auf die Beine. Ein klarer Vorteil dabei, Deine Haare trocknen wieder schneller:

Gott sei dank sind dass alles nur Phantastereien. Doch was würde wirklich geschehen, wenn Du zur Polizei gehst und Dich verplapperst? Zunächst gehen die Ergebnisse erst einmal zur Staatsanwaltschaft. Die schaut ins BGB und denkt sich, dass der entsprechene Paragraph aus einer anderen Zeit stammt und eigentlich gar nicht für solche Konstellationen gedacht war.
Sie erinnert sich an den Fall des Malermeisters, der in 1. Instanz verurteilt worden ist, jedoch in 2. freigesprochen worden ist.
Dann durchstöbert sie das Netz nach weiteren Urteilen und ... findet nix. Alle Staatsanwaltschaften lassen die Finger von diesem heißen Eisen.
Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft bietet Dir das Gesetz als Strafe an. Doch die Haftstrafe ist für das organisierte Verbrechen gedacht und nicht für den kleinen Fisch, den Nutzer. Also bliebe noch Geldstrafe übrig. Nur ist dies wohl Dein erstes Vergehen, Du bereust Deine Taten und schwörst, niemals wieder bei unerlaubten und sogar erlaubten Anbietern zu zocken.
Also bekämest Du eine Bewährungsstrafe und vielleicht 20 Tagessätze (ich habe absolut keine Ahnung).
Soll die Staatsanwaltschaft dafür ein Fass aufmachen? Wohl eher nicht ...
Also bleibe ruhig und harre der Dinge, die da nicht kommen werden ...