Ich hatte diese Woche den Wettanbieter mit der Jahreszahl kontaktiert und eine Auskunft über meine Daten (Ein- und Auszahlungen) angefordert für den Zeitraum von 2015-2025. Auf das Thema ist man erst gar nicht eingegangen und stattdessen erhielt ich folgende E-Mail obwohl ich gar keine Beschwerde eingereicht hatte:
Sehr geehrter Herr XY,
ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde vom 27.10.2025, in der Sie Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unseres Angebots äußern und eine Rückerstattung Ihrer Verluste fordern.
Nach Prüfung Ihres Antrags teilen wir Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Verluste nicht besteht und wir daher keine Zahlung vornehmen werden.
Die betxxx Gruppe hat bereits im Jahr 2012 eine Lizenz zum Anbieten von Online-Sportwetten beantragt und hat alle dafür erforderlichen gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt, was das zuständige Hessische Innenministerium auch bestätigt hat. Das Konzessionsverfahren wurde lediglich deshalb ausgesetzt, weil es als europarechtswidrig angesehen wurde. Die zuständigen Behörden duldeten das Angebot der betxxx-Gruppe jedoch in der Folgezeit. Daher ist das Angebot so zu behandeln, als hätte die betxxx-Gruppe eine Konzession für das Sportwettenangebot im Internet gehabt. Die Lizenz wurde letztlich auch am 9. Oktober 2020 erteilt, §§ 4a bis 4e in Verbindung mit § 10a GlüStV, und besteht bis heute (
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/uebersicht-gluecksspielanbieter/whitelist).
Darüber hinaus war es Ihre Aufgabe als Spieler, sich über die Rechtmäßigkeit des Angebots an Ihrem Wohnsitz zu informieren. Hierauf wurde explizit in den AGB hingewiesen, denen Sie bei Erstellen Ihres Nutzerkontos zugestimmt haben.
Weiterhin ist Ihr Anliegen rechtsmissbräuchlich und Ansprüche sind daher gemäß § 242 BGB ausgeschlossen. Ihr jetziges Rückerstattungsbegehren steht im Widerspruch zu Ihrem früheren Verhalten. Sie haben schließlich über Jahre hinweg die Vorteile unseres Angebots wie z.B. reale Gewinnchancen und das Spielvergnügen in Anspruch genommen. Das Risiko, dass sich Ihre Gewinnerwartung nicht erfüllt, haben Sie dabei bewusst in Kauf genommen und ist jeder Art von Glücksspiel immanent. Daher ist es rechtsmissbräuchlich, dieses nun im Nachgang auf die betxxx-Gruppe abwälzen zu wollen, indem Sie die Rückerstattung Ihrer Verluste fordern.
Zuletzt sind Ihre Ansprüche verjährt §§ 214 Abs. 1 i.V.m. 194 Abs. 1, 195 BGB, soweit sie vor dem 31. Dezember 2021 entstanden sind. Denn Ansprüche verjähren drei Jahre nach Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind und sind daher nicht mehr durchsetzbar.
Aus all diesen Gründen bestehen Ihrerseits keine Ansprüche.
Ich bedauere, falls wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten.
Dieses Schreiben stellt den Abschluss des internen Beschwerdeverfahrens dar, daher ist unsere Antwort endgültig.
Mit freundlichen Grüßen
Xy
Mich würden mal aktuelle Fälle interessieren, ob Ihr die Datenauskunft innerhalb von vier Wochen erhalt habt und ob Euch ggf. ein Vergleich angeboten wurde. Bei mir geht es um ca. 16.000 EUR und ich hatte hier im Forum gelesen, dass der o.g. Wettanbieter letztes Jahr Vergleichsagebote zwischen 15-20% angeboten hat. Bei einem schwarz gelben Wettanbieter war ich hingegen vor ein paar Wochen vor dem LG erfolgreich und mein Anwalt konnte einen Vergleich von 20.000 EUR erzielen und der Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten