Wenn du auf die Zwangsvollstreckung angewiesen bist, weil der Anbieter auf rechtskräftige Urteile nicht zahlt, ist das Vollstreckungsrisiko groß. Eine seriöse Prognose, wann Bill 55 gekippt wird und was danach kommt, kann man derzeit nicht aufstellen.
Ich habe meine Verfahren gegen Anbieter, die auf rechtskräftige Urteile nicht zahlen, über einen Prozesskostenfinanzier finanziert, weil ich genau dieses Risiko nicht tragen möchte.
Übrigens: es mag derzeit "so gut wie sicher" sein, dass ihr vor dem Landgericht gewinnt. Keinesfalls sicher ist, wie der EuGH im kommenden Jahr entscheidet. Das heißt, dass ein erfolgreiches landgerichtliches Urteil in höheren Instanzen auch noch gekippt werden kann. Auch dieses Risiko gilt es bei deinen Erwägungen zu berücksichtigen.
Die Kosten der Vollstreckung hängen zum einen von dem geschuldeten Betrag ab und zum anderen davon, welche Art der Zwangsvollstreckung gewählt wird.
Ein paar nicht abschließend aufgezählte Faktoren sind:
- Werden lediglich Konten gepfändet oder erfolgt eine Sachpfändung mit anschließender Zwangsversteigerung?
- Ist der Anbieter bei der Zwangsvollstreckung unkooperativ, entstehen deutlich höhere Kosten.
- Wieviele Vollstreckungsversuche sind erforderlich?